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Pflegebegutachtung

Ablauf und Vorbereitung einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst

Im Rahmen einer Pflegebegutachtung wird Ihr individueller Hilfebedarf festgestellt, damit Sie die passende Unterstützung erhalten.

  • Wer führt die Begutachtung durch und wo findet diese statt?
  • Wie läuft die Begutachtung ab?
  • Wie geht es nach der Begutachtung weiter?
  • Pflegebegutachtung mit dem Medizinischen Dienst

    Sehen Sie in diesem Video den Ablauf einer Begutachtung. Viele weitere ausführliche Informationen zur Pflegebegutachtung bekommen Sie auf der Website des Medizinischen Dienstes

    Wer führt die Begutachtung durch und wo findet diese statt?

    Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes führt die Pflegebegutachtung durch. Diese Personen sind speziell ausgebildete Pflegefachkräfte, die Ihren Unterstützungsbedarf in einem Termin einschätzen. Der Termin kann persönlich, telefonisch oder per Video stattfinden. Persönliche Termine sind je nach Pflegesituation zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim möglich. Der Medizinische Dienst teilt Ihnen Ihren Termin vorab schriftlich oder telefonisch mit.

    Wie läuft die Begutachtung ab?

    Der Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen, um sich ein Bild von Ihrer persönlichen Pflegesituation zu machen. Schildern Sie ihm dazu, welche Einschränkungen Sie haben und was Ihnen im Alltag Schwierigkeiten bereitet. Diese Informationen helfen dem Gutachter, Ihre Situation richtig einzuschätzen. Der Hausbesuch kann bis zu eine Stunde dauern.

  • Bereiten Sie sich vor
    Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen, führen Sie ein Pflegetagebuch und schildern Sie Ihren Unterstützungsbedarf ehrlich. Nutzen Sie dabei die Checkliste des Medizinischen Dienstes. 
  • Lassen Sie sich unterstützen
    Es ist hilfreich, wenn eine Ihnen vertraute Person – zum Beispiel eine Pflegekraft oder ein Familienmitglied – beim Termin dabei ist. 
  • Seien Sie wachsam
    Findet der Termin bei Ihnen zu Hause statt, lassen Sie sich zu Beginn den Ausweis der Gutachterin oder des Gutachters zeigen, um sicherzugehen, dass es sich um die zuständige Person des Medizinischen Dienstes handelt. 
  • Nehmen Sie den Termin wahr
    Der Medizinische Dienst schickt Ihnen vorab einen Terminvorschlag – nehmen Sie ihn bitte wahr. Eine Absage kann den Ablauf verzögern. Vom Antrag bis zur Entscheidung können einige Wochen vergehen. Ihre Leistungen erhalten Sie jedoch rückwirkend ab dem Antragsdatum.
     
  • Wie geht es nach der Begutachtung weiter?

    Der Medizinische Dienst fasst die Ergebnisse in einem Gutachten zusammen. Darin steht, welcher Pflegegrad für Sie empfohlen wird. Es kann auch Hinweise zu möglichen Hilfsmitteln und weiterführenden Therapien enthalten. Das Gutachten wird an uns weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bescheid über Ihre Pflegeleistungen sowie eine Kopie des Gutachtens. In der Regel dauert es vom Antrag bis zum Bescheid bis zu 25 Arbeitstage.

    Eine Mitarbeiterin der SBK berät einen Versicherten und zeigt ihm etwas auf einem Tablet.

    Unterstützung von Anfang an

    Pflegesituationen können plötzlich auftreten und stellen sowohl Betroffene als auch ihre Familienmitglieder vor große Herausforderungen. Nutzen Sie die individuelle Pflegeberatung der SBK. Wir helfen Ihnen bei der Organisation der Pflege und wählen gemeinsam mit Ihnen passende Pflegeleistung.

    Zur SBK Pflegeberatung

    Mehr zum Thema:

  • Wann können Sie Leistungen in der Pflege erhalten?
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