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Pflegegrade

Das System zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird anhand von fünf Pflegegraden eingeteilt. Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst im Rahmen eines persönlichen Besuches. Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand eines Punktesystems in sechs verschiedenen Lebensbereichen, den sogenannten Modulen, mit unterschiedlicher Gewichtung geprüft. Dabei gilt: Je mehr Punkte die betroffene Person erhält, desto höher ist ihr Pflegegrad.

Für Kinder gelten altersabhängige besondere Regeln. Wenden Sie sich hierzu bitte an die SBK Pflegefachberatung.

Je nachdem, welcher Pflegegrad durch das Gutachten ermittelt wird, stehen Ihnen und Ihren Angehörigen Pflegeleistungen zur Verfügung. Diese unterscheiden sich nach Leistungen für die Pflege zu Hause, für die Pflege im Pflegeheim oder für die Pflege in alternativen Wohnformen.

Eine Mitarbeiterin der SBK berät einen Versicherten und zeigt ihm etwas auf einem Tablet.

Unterstützung von Anfang an

Pflegesituationen können plötzlich auftreten und stellen sowohl Betroffene als auch ihre Angehörigen vor große Herausforderungen. Nutzen Sie die individuelle Pflegeberatung der SBK. Wir helfen Ihnen bei der Organisation der Pflege und wählen gemeinsam mit Ihnen passende Pflegeleistung.

Zur SBK Pflegeberatung

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