Welche Pflegeleistungen kann ich mit Pflegegrad 2 erhalten?
Leistungsübersicht – ambulante Pflege
Falls Sie zuhause gepflegt werden, kommen diese ambulanten Leistungen für Sie infrage:
Ambulante Leistungen | Betrag 2025 (monatlich) |
---|---|
347 € | |
796 € | |
= Pflegegeld + Pflegesachleistung | Je nachdem, wie hoch die Rechnung Ihres Pflegedienstes ist, verändert sich der Betrag des Pflegegeldes entsprechend. Beispiel: Der Pflegedienst erhält monatlich 159,20 € an Pflegesachleistung, das sind 20 % vom Gesamtbetrag. Das Pflegegeld von 347 € reduziert sich also um 20 %. Das ergibt 277,60 € (verbleibende 80 %) Pflegegeld, das Ihnen von uns noch ausgezahlt wird. |
Zusätzliche ambulante Leistungen | Betrag (monatlich) |
---|---|
131 € | |
bis zu 721 € | |
224 € |
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betreuung durch pflegende Angehörige
Pflegeart | Betrag |
---|---|
1.685 € (max. 42 Tage) - Kann um bis zu 843 € auf insgesamt 2.528 € aufgestockt werden. | |
1.854 € (max. 56 Tage) - Kann um bis zu 1.685 € auf insgesamt 3.539 € aufgestockt werden. |
Sonstige Leistungen | Betrag |
---|---|
bis zu 4.180 € (einmalig) | |
42 € (monatlich) | |
25,50 € (monatlich) | |
bis zu 53 € (monatlich) |
Leistungsübersicht – stationäre Pflege
Falls Sie in einer vollstationären Einrichtung gepflegt werden, kommen diese stationären Leistungen für Sie infrage:
Stationäre Leistung | Betrag 2025 (monatlich) |
---|---|
805 € | |
15 % des Heimentgelts (bis zu 278 €) |
Wichtig zu wissen: Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, zahlen wir die Leistungen nur zur Hälfte. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.