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Welche Pflegeleistungen kann ich mit Pflegegrad 3 erhalten?

Leistungsübersicht – ambulante Pflege

Falls Sie zuhause gepflegt werden, kommen diese ambulanten Leistungen für Sie infrage:

Ambulante Leistungen

Betrag ab 2024 (monatlich)

Pflegegeld573 € 
Pflegesachleistung1.432 €

Kombinationsleistung

= Pflegegeld + Pflegesachleistung

Je nachdem, wie hoch die Rechnung Ihres Pflegedienstes ist, verändert sich der Betrag des Pflegegeldes entsprechend.

Beispiel: Der Pflegedienst erhält monatlich 286,40 € an Pflegesachleistung, das sind 20 % vom Gesamtbetrag. Das Pflegegeld von 573 € reduziert sich also um 20 %. Das ergibt 458,40 € (verbleibende 80 %) Pflegegeld, das Ihnen von uns noch ausgezahlt wird. 

Zusätzliche ambulante Leistungen

Betrag (monatlich)

Entlastungsbetrag125 €
Tages- oder Nachtpflege1.298 €
Wohngruppenzuschlag214 €
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betreuung durch pflegende AngehörigeBetrag
Verhinderungspflege1.612 € (max. 42 Tage)  - Kann um bis zu 806 € auf insgesamt 2.418 € aufgestockt werden.
Kurzzeitpflege1.774 € (max. 56 Tage)  - Kann um bis zu 1.612 € auf insgesamt 3.386 € aufgestockt werden.

Hinweis: Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5, bis zu einem Alter von 25 Jahren, werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag zusammengefasst. Das bedeutet, dass Ihnen je Kalenderjahr ein Gesamtbetrag von 3.386 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung steht. Diesen Betrag können Sie frei und flexibel für beide Leistungsarten einsetzen. Auch die bisherige Dauer der Verhinderungspflege von sechs Wochen erhöht sich auf acht Wochen. Zudem fällt die Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten weg. Ab dem 01.07.2025 tritt diese Regelung für alle anderen Pflegebedürftigen in Kraft und sie erhalten dann einen Gesamtbetrag in Höhe von 3.539 €.

Sonstige LeistungenBetrag
Wohnumfeldverbesserungenbis zu 4.000 € (einmalig)
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel40 € (monatlich)
Hausnotruf25,50 € (monatlich)
Digitale Pflegeanwendungenbis zu 50 € (monatlich)

Leistungsübersicht – stationäre Pflege

Falls Sie in einer vollstationären Einrichtung gepflegt werden, kommen diese stationären Leistungen für Sie infrage:

Stationäre Leistung

Betrag ab 2024 (monatlich)

vollstationäre Pflege1.262 €
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil in der vollstationären Pflege
  • bis 12 Monate: 15 %
  • mehr als 12 Monate: 30 %
  • mehr als 24 Monate: 50 %
  • mehr als 36 Monate: 75 %
  • vollstätionäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €)

    Wichtig zu wissen: Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, zahlen wir die Leistungen nur zur Hälfte. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon. 

    Haben Sie noch Fragen?

    Die SBK-Pflegefachberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
    Die Kontaktdaten von Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder von Ihrem persönlichen Kundenberater finden Sie in Ihrer Meine SBK App oder in der Kundenberater-Suche.

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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