Welche Pflegeleistungen kann ich mit Pflegegrad 3 erhalten?
Leistungsübersicht – ambulante Pflege
Falls Sie zuhause gepflegt werden, kommen diese ambulanten Leistungen für Sie infrage:
Ambulante Leistungen | Betrag ab 2024 (monatlich) |
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573 € | |
1.432 € | |
= Pflegegeld + Pflegesachleistung | Je nachdem, wie hoch die Rechnung Ihres Pflegedienstes ist, verändert sich der Betrag des Pflegegeldes entsprechend. Beispiel: Der Pflegedienst erhält monatlich 286,40 € an Pflegesachleistung, das sind 20 % vom Gesamtbetrag. Das Pflegegeld von 573 € reduziert sich also um 20 %. Das ergibt 458,40 € (verbleibende 80 %) Pflegegeld, das Ihnen von uns noch ausgezahlt wird. |
Zusätzliche ambulante Leistungen | Betrag (monatlich) |
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125 € | |
1.298 € | |
214 € |
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betreuung durch pflegende Angehörige | Betrag |
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1.612 € (max. 42 Tage) - Kann um bis zu 806 € auf insgesamt 2.418 € aufgestockt werden. | |
1.774 € (max. 56 Tage) - Kann um bis zu 1.612 € auf insgesamt 3.386 € aufgestockt werden. |
Hinweis: Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5, bis zu einem Alter von 25 Jahren, werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag zusammengefasst. Das bedeutet, dass Ihnen je Kalenderjahr ein Gesamtbetrag von 3.386 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung steht. Diesen Betrag können Sie frei und flexibel für beide Leistungsarten einsetzen. Auch die bisherige Dauer der Verhinderungspflege von sechs Wochen erhöht sich auf acht Wochen. Zudem fällt die Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten weg. Ab dem 01.07.2025 tritt diese Regelung für alle anderen Pflegebedürftigen in Kraft und sie erhalten dann einen Gesamtbetrag in Höhe von 3.539 €.
Sonstige Leistungen | Betrag |
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bis zu 4.000 € (einmalig) | |
40 € (monatlich) | |
25,50 € (monatlich) | |
bis zu 50 € (monatlich) |
Leistungsübersicht – stationäre Pflege
Falls Sie in einer vollstationären Einrichtung gepflegt werden, kommen diese stationären Leistungen für Sie infrage:
Stationäre Leistung | Betrag ab 2024 (monatlich) |
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1.262 € | |
15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €) |
Wichtig zu wissen: Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, zahlen wir die Leistungen nur zur Hälfte. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.