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Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

Ambulante Pflege

Falls Sie zu Hause gepflegt werden, kommen diese ambulanten Leistungen für Sie infrage:

LeistungBetrag
Pflegegeld990 € (monatlich)
Pflegesachleistung2.299 € (monatlich)

Kombinationsleistung (Pflegegeld und Pflegesachleistung)

Je nachdem, wie hoch die Rechnung Ihres Pflegedienstes ist, verändert sich der Betrag des Pflegegeldes entsprechend.

Beispiel: Der Pflegedienst erhält monatlich 459,80 € an Pflegesachleistung, das sind 20 % vom Gesamtbetrag. Das Pflegegeld von 990 € reduziert sich also um 20 %. Das ergibt 792 € (verbleibende 80 %) Pflegegeld, das Ihnen von uns noch ausgezahlt wird. 

Zusätzliche ambulante Leistungen

LeistungBetrag
Entlastungsbetrag131 € (monatlich)
Tages- oder Nachtpflege2.085 € (monatlich)
Wohngruppenzuschlag224 € (monatlich)

Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betreuung durch pflegende Angehörige

LeistungBetrag
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeinsgesamt bis zu 3.539 € (pro Jahr)

Seit dem 01.07.2025 sind die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Statt der bisherigen Einzelbeträge können Sie nun ein gemeinsames Jahresbudget in Höhe von 3.539 € verwenden. Dieses können Sie nach Ihrem individuellen Bedarf für die beiden Leistungen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen. Pro Jahr können Sie jeweils bis zu acht Wochen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese Neuerung ermöglicht es Ihnen, flexibler zu sein und Pflegeleistungen einfacher zu planen und zu nutzen.

Sonstige Leistungen

LeistungBetrag
Wohnumfeldverbesserungenbis zu 4.180 € (einmalig)
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel42 € (monatlich)
Hausnotruf25,50 € (monatlich)
Digitale Pflegeanwendungenbis zu 53 € (monatlich)

 

Stationäre Pflege

Falls Sie in einer vollstationären Einrichtung gepflegt werden, kommen diese stationären Leistungen für Sie infrage:

LeistungBetrag
vollstationäre Pflege2.096 € (monatlich)
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil in der vollstationären Pflege
  • bis 12 Monate: 15 %
  • mehr als 12 Monate: 30 %
  • mehr als 24 Monate: 50 %
  • mehr als 36 Monate: 75 %
  • vollstätionäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung15 % des Heimentgelts (bis zu 278 € monatlich)

    Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, zahlen wir die Leistungen nur zur Hälfte. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon. 

    0800 072 572 582 50
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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