Pflegeunterstützungsgeld

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, wenn sie sich für die Pflege von der Arbeit freistellen lassen.

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die Sie bekommen, wenn Sie wegen der Pflege eines Angehörigen nicht zur Arbeit gehen können. Hierbei zahlen wir einen Teil Ihres Bruttogehaltes weiter. Die Bedingung dabei ist, dass Sie einen Angehörigen pflegen, der bei der SBK versichert ist. Auf diese Weise können Sie sich voll und ganz auf die Organisation der Pflege konzentrieren.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Pflegeunterstützungsgeld?

  • Bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation eines Angehörigen hat jeder Berufstätige einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von maximal zehn Arbeitstagen im Jahr – unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers.
  • Der Pflegebedürftige muss bei der SBK versichert sein. Wir zahlen Ihnen als Angehöriger Pflegeunterstützungsgeld – damit Sie die Pflege organisieren können.
  • Sollte der Pflegebedürftige bei einer anderen Kranken- und Pflegekasse versichert sein, ist diese zuständig.
  • Der Anspruch gilt nur einmal für jeden Pflegebedürftigen. Er kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden, die sich die kurzzeitige Pflege teilen.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld erhalten Sie nur, wenn Sie in diesem Zeitraum kein Gehalt beziehen. Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung für solche Pflegesituationen geregelt sein, erhalten Sie kein Pflegeunterstützungsgeld.

"Um Beruf und Pflege eines Angehörigen bewältigen zu können, bietet die SBK unterschiedliche Möglichkeiten an. Hier bekommen Sie alle Möglichkeiten im Überblick, wenn Sie sich für die Pflege eines Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen wollen."

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Einmalzahlungen wie Urlaubs-oder Weihnachtsgeld können das Pflegeunterstützungsgeld noch auf bis zu 100 % erhöhen. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt pro Kalendertag höchstens 116,38 € für das Jahr 2023 (2022: 112,88 €).

Ihre Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ziehen wir vor der Auszahlung des Pflegeunterstützungsgeldes ab und überweisen es zusammen mit den Beitragsanteilen von der SBK an die jeweilige Versicherung.

Pflegeunterstützungsgeld – Ihre SBK-Vorteile:

So bekommen Sie Pflegeunterstützungsgeld:

  1. Berufstätige pflegende Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld bei der Kranken- und Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragen – durch ein Antragsformular und mit einem ärztlichen Attest.
  2. Senden Sie beides bitte an die SBK, 80227 München. Nachdem uns die Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers vorliegt, erfolgt sofort die Auszahlung an Sie.
  3. Ihr persönlicher Kundenberater vermittelt Ihnen gerne einen Termin bei einem SBK-Pflegefachberater, der Sie bei der Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes unterstützt. Dort erhalten Sie dann Hilfe bei Ihrem Antrag.

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