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Pflegeunterstützungsgeld

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die Sie bekommen, wenn Sie wegen der Pflege eines oder einer Angehörigen nicht zur Arbeit gehen können. Hierbei zahlen wir einen Teil Ihres Bruttogehaltes weiter. Die Bedingung dabei ist, dass Sie einen Angehörigen oder eine Angehörige pflegen, der bzw. die bei der SBK versichert ist. Auf diese Weise können Sie sich voll und ganz auf die Organisation der Pflege konzentrieren.

Eine Pflegekraft hält die Hände einer älteren Frau.
©gettyimages / shapecharge

Pflegeunterstützungsgeld – Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Pflege – bei Bedarf auch kurzfristig. Zum Beispiel wenn eine angehörige Person nach einem Klinikaufenthalt plötzlich pflegebedürftig ist.
  • Ihre Einkommenshöhe erfragen wir direkt bei Ihrem Arbeitgeber – Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern.
  • Welche Voraussetzungen gibt es für das Pflegeunterstützungsgeld?

  • Bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation eines oder einer Angehörigen hat jede berufstätige Person einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von maximal zehn Arbeitstagen im Jahr – unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers.
  • Die pflegebedürftige Person muss bei der SBK versichert sein. Wir zahlen Ihnen als pflegender Person Pflegeunterstützungsgeld – damit Sie die Pflege organisieren können.
  • Sollte die pflegebedürftige Person bei einer anderen Kranken- und Pflegekasse versichert sein, ist diese zuständig.
  • Der Anspruch gilt kalenderjährlich für jede pflegebedürftige Person. Er kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden, die sich die kurzzeitige Pflege teilen.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld erhalten Sie nur, wenn Sie in diesem Zeitraum kein Gehalt beziehen. Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung für solche Pflegesituationen geregelt sein, erhalten Sie kein Pflegeunterstützungsgeld.
  • Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

    Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Einmalzahlungen wie Urlaubs-oder Weihnachtsgeld können das Pflegeunterstützungsgeld noch auf bis zu 100 % erhöhen. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt pro Kalendertag höchstens 120,75 € für das Jahr 2024 (2023: 116,38 €).

    Ihre Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ziehen wir vor der Auszahlung des Pflegeunterstützungsgeldes ab und überweisen es zusammen mit den Beitragsanteilen von der SBK an die jeweilige Versicherung.

     

    So bekommen Sie Pflegeunterstützungsgeld:

  • Berufstätige pflegende Personen können das Pflegeunterstützungsgeld bei der Kranken- und Pflegekasse des oder der Pflegebedürftigen beantragen – durch ein Antragsformular und mit einem ärztlichen Attest.
  • Senden Sie beides bitte per Post an die SBK. Unsere Adresse und einen Freiumschlag finden Sie hier. Nachdem uns die Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers vorliegt, erfolgt sofort die Auszahlung an Sie.
  • Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes.
  • Mehr zum Thema:

    Pflegezusatzversicherung

    Haben Sie noch Fragen?

    Die SBK-Pflegefachberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
    Die Kontaktdaten von Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder von Ihrem persönlichen Kundenberater finden Sie in Ihrer Meine SBK App oder in der Kundenberater-Suche.

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

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