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Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung

Geplante umfassende Reform der Pflegeversicherung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversicherung. Derzeit liegt jedoch lediglich ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Dieser bildet die Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren, ist aber noch nicht beschlossen und kann sich im weiteren Verlauf noch ändern.

Bis aus dem Referentenentwurf ein Gesetz wird, sind noch mehrere Verfahrensschritte erforderlich – unter anderem die Beschlussfassung im Bundeskabinett sowie die Beratungen und Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat. Welche Regelungen letztlich beschlossen werden, ist daher derzeit noch offen.

Was bedeutet das für Sie?

Für das Jahr 2026 gelten unverändert die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung.

Für das Jahr 2027 ist zwar mit Änderungen zu rechnen, welche Regelungen dann tatsächlich gelten werden, steht jedoch erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest.

Aus diesem Grund können wir auf Basis des aktuellen Referentenentwurfs keine verbindlichen Aussagen zu möglichen Änderungen oder deren konkreter Ausgestaltung treffen.

Uns ist wichtig, Sie verlässlich und transparent zu informieren: Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und die konkreten Regelungen feststehen, informieren wir Sie an dieser Stelle umfassend über die beschlossenen Änderungen.

Nach aktuellem Stand rechnen wir damit, dass frühestens im Oktober 2026 verlässliche Aussagen möglich sein werden. Schauen Sie daher gerne zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf dieser Seite vorbei.

Wie geht es mit dem Pflegeneuordnungsgesetz weiter?

Bis zu einer endgültigen Verabschiedung sind mehrere weitere Schritte erforderlich. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens steht fest, welche Regelungen tatsächlich umgesetzt werden.

Der aktuelle Zeitplan sieht folgende Schritte vor:

  • Referentenentwurf: 04.06.2026
  • Verbändeanhörung: 10.06.2026
  • Verabschiedung des Kabinettsentwurfs: offen
  • Erster Durchgang im Bundesrat und erste Lesung im Deutschen Bundestag: offen
  • Anhörung im Deutschen Bundestag: offen
  • Zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag: offen
  • Zweiter Durchgang im Bundesrat: offen
  • Geplantes Inkrafttreten: 01.01.2027 (01.01.2028 für einzelne Regelungen)
     
  • 0800 072 572 582 50
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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