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Soziale Absicherung in der Pflege

Für private Pflegepersonen

Die SBK zahlt für private Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Private Pflegepersonen sind Personen, die einen pflegebedürftigen Menschen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen.

  • Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung
  • Zahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung?
  • So bekommen Sie Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung:
  • Wie hoch sind die Beiträge?
  • Eine Pflegefachkraft sitzt in der Hocke neben einer älteren Frau im Rollstuhl und berührt sie an der Schulter.

    Soziale Absicherung – Ihre Vorteile:

  • Als Pflegeperson sind Sie in besonderer Weise abgesichert.
  • Durch die Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung erhöht sich Ihr Rentenanspruch.
  • Die SBK Pflegefachberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zur sozialen Absicherung in der Pflege weiter.
  • Welche Voraussetzungen gelten für die Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung?

  • Sie pflegen regelmäßig eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 an mindestens zwei Tagen pro Woche und mehr als zehn Stunden wöchentlich.
  • Sie üben Ihre Pflegetätigkeit auf Dauer (mehr als zwei Monate) und nicht erwerbsmäßig aus.
  • Sie sind neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig.
  • Sie erhalten noch keine Vollrente wegen Alters und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
  • Welche Voraussetzungen gelten für die Zahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung?

  • Sie pflegen regelmäßig eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 an mindestens zwei Tagen pro Woche und mehr als zehn Stunden wöchentlich.
  • Sie üben Ihre Pflegetätigkeit auf Dauer (mehr als zwei Monate) aus.
  • Sie sind nicht beschäftigt oder selbstständig tätig.
  • Sie erhalten kein Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit.
  • Sie waren bis unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt oder haben Arbeitslosengeld bezogen.
  • So bekommen Sie Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung:

  • Die pflegebedürftige Person stellt bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Im Rahmen einer persönlichen Begutachtung des Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld stellt der Medizinische Dienst den zeitlichen Umfang der häuslichen Pflege fest und erfasst die privaten Pflegepersonen.
  • Sobald uns das Gutachten des Medizinischen Dienstes vorliegt, werden wir Ihnen als private Pflegeperson einen Fragebogen zur Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht zuschicken.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sind Sie automatisch versicherungsberechtigt.
  • Wie hoch sind die Beiträge?

    Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistung (Pflegegeld, Kombinationsleistung, Sachleistung) der pflegebedürftigen Person.

    Mehr zum Thema

  • Antrag Pflegebedürftigkeit
  • Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige
  • Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Pflegezusatzversicherung
  • 0800 072 572 582 50
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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