Soziale Absicherung in der Pflege

Private Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgesichert.

Die SBK zahlt für private Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Private Pflegepersonen sind Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung?

Welche Voraussetzungen gelten für die Zahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung?

Soziale Absicherung in der Pflege – Ihre SBK-Vorteile:

So bekommen Sie Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung:

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistung (Pflegegeld, Kombinationsleistung, Sachleistung) des Pflegebedürftigen.

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