Kinderkrankengeld
Damit Sie Ihr Kind zu Hause betreuen können, zahlt Ihnen die SBK Kinderkrankengeld.
Beim Kinderkrankengeld erhalten Sie 90 % Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts durch die SBK weitergezahlt. So können Sie sich in Ruhe um Ihr Kind kümmern. Welche Voraussetzungen hierfür gelten und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie auf dieser Seite.

So erhalten Sie Kinderkrankengeld
Reichen Sie uns die Bescheinigung vom Arzt – ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld bei der Erkrankung eines Kindes - online ein. Am besten direkt in der Meine SBK-App oder unter meine.sbk.org/kinderkrankengeld.
Jetzt Kinderkrankengeld beantragen
Alternativ ergänzen Sie bitte Ihre Angaben auf der Bescheinigung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten haben, und senden diese per Post an: SBK, 80227 München.
Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie gerne zum Thema Kinderkrankengeld.