Kinderkrankengeld
Damit Sie Ihr erkranktes Kind betreuen können, zahlen wir Ihnen Kinderkrankengeld
Kinderkrankengeld bekommen Sie als berufstätige Eltern, um sich um Ihr erkranktes Kind zu Hause oder als Begleitung im Krankenhaus zu kümmern. Da Sie während dieser Zeit nicht arbeiten können, bekommen Sie den größten Teil Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts durch uns weitergezahlt. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld gelten und was es sonst noch zu beachten gibt. So können Sie sicher sein, die bestmögliche Unterstützung zu bekommen.
Höhe des Kinderkrankengelds
Für Angestellte
Wir zahlen Ihnen 90 % Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie in den letzten zwölf Monaten von Ihrem Arbeitgeber einmalige Zahlungen bekommen, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, beträgt das Kinderkrankengeld sogar 100 %. Es gibt eine Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld. Sie liegt bei 120,75 € pro Tag im Jahr 2024 (2023: 116,38).
Damit Ihnen in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung keine Nachteile entstehen, werden aus dem Kinderkrankengeld Beiträge gezahlt. In der Krankenversicherung bezahlen Sie keine Beiträge. Die Beiträge werden aus 80 % Ihres Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens berechnet. Ihr Anteil wird aus dem Betrag des Kinderkrankengelds berechnet. Sie zahlen höchstens die Hälfte der Beiträge. Den Rest übernehmen wir. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir ziehen Ihren Beitragsanteil direkt vom Kinderkrankengeld ab und überweisen ihn zusammen mit unserem Anteil direkt an den jeweiligen Versicherungsträger.
Für Selbstständige
Für die Berechnung und Höhe Ihres Kinderkrankengelds ist Ihr Arbeitseinkommen maßgebend, für das Sie Beiträge zahlen. Die gesetzliche Höchstgrenze pro Tag beträgt 120,75 € im Jahr 2024 (2023: 116,38 €). Wer in der Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung pflichtversichert ist, zahlt die Beiträge für diese Sozialversicherung. Ihr Anteil wird aus dem Betrag des Kinderkrankengelds berechnet. Sie zahlen höchstens die Hälfte der Beiträge. Den Rest übernehmen wir. Nach Eingang Ihres Antrags brauchen wir noch die Informationen, ob und zu welchen Sozialversicherungszweigen Sie Beiträge zahlen. Dazu kommen wir auf Sie zu. Sobald wir diese Informationen haben, schauen wir uns Ihre Unterlagen an.
Kinderkrankengeld bei Betreuung zu Hause
Sie bekommen Kinderkrankengeld von uns wenn,
Gut zu wissen: Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Sie in dieser Zeit freizustellen und Ihr Gehalt weiterzuzahlen. In diesem Fall können wir kein Kinderkrankengeld zahlen. Wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt, weil es zum Beispiel ein Tarifvertrag so regelt, bekommen Sie Krankengeld von uns.
Auszubildende mit Kind
Wenn Sie sich in einer Berufsausbildung befinden und Ihr Kind ist krank ist, dann ist Ihr Arbeitgeber lt. Berufsbildungsgesetz verpflichtet, Ihre Ausbildungsvergütung in dieser Zeit weiterzuzahlen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.
Jedes gesetzlich versicherte Elternteil kann 2024 pro Kind 15 Tage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern insgesamt maximal 35 Tage.
Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern auf maximal 70 Tage.
Ja, Sie können Kinderkankengeldtage übertragen. Dies ist dann möglich, wenn der andere Elternteil den Anspruch aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann.
Eine Übertragung ist möglich, wenn
Bitte sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, da er einer erneuten Freistellung von der Arbeit zustimmen muss.
Oft ist ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung eines Kindes in Tarifverträgen geregelt. Sie erhalten dann ganz einfach automatisch eine Entgeltfortzahlung, wenn Ihr Kind krank ist. Wenden Sie sich bei Fragen in diesem Fall an Ihren Arbeitgeber.
Sind beide Eltern gesetzlich versichert, jedoch in unterschiedlichen Krankenkassen, so zahlt die Krankenkasse der Betreuungsperson das Kinderkrankengeld. Dies ist unabhängig davon, in welcher Krankenkasse das Kind mitversichert ist.
Für die Beantragung von Kinderkrankengeld brauchen wir die sogenannte "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes". Diese können Sie ganz einfach online bei uns einreichen – am besten direkt in der Meine SBK-App oder unter
Alternativ ergänzen Sie bitte Ihre Angaben auf der Bescheinigung, die Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten haben. Diese Bescheinigung senden Sie dann per Post an uns. Hier finden Sie unsere
Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie gerne zum Thema Kinderkrankengeld. Die
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
Sie bekommen Kinderkrankengeld von uns, wenn
Das Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme wird so lange gezahlt, wie eine Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Wenn Ihr Kind das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die
Nach Vollendung des 9. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Ihres Kindes brauchen wir von der stationären Einrichtung einen Nachweis, dass Ihre Mitaufnahme erforderlich ist. Diesen Nachweis erhalten Sie direkt von der stationären Einrichtung oder von Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater.