Kinderkrankengeld
Damit Sie Ihr Kind zu Hause betreuen können, zahlt Ihnen die SBK Kinderkrankengeld.
Beim Kinderkrankengeld erhalten Sie 90 % Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts durch die SBK weitergezahlt. So können Sie sich in Ruhe um Ihr Kind kümmern. Welche Voraussetzungen hierfür gelten und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie auf dieser Seite.
Kinderkrankengeld – Ihre SBK-Vorteile:
- Ihre Einkommenshöhe erfragen wir direkt bei Ihrem Arbeitgeber – Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern.
- Wenn Sie Ihr Kind aus medizinischen Gründen zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus begleiten, übernimmt die SBK Ihren Verdienstausfall anstelle des Kinderkrankengeldes.
So erhalten Sie Kinderkrankengeld
Den Antrag für das pandemiebedingte Kinderkrankengeld können Sie direkt online ausfüllen – ein Nachweis der Kita oder Schule zur pandemiebedingten Schließung ist nicht erforderlich. Nutzen Sie dafür die Meine SBK-App oder die Webversion unter meine.sbk.org. Damit geht Ihr Antrag sofort bei uns ein, Sie sparen sich Postwege und können sich gleich auf die Betreuung Ihres Kindes konzentrieren.
Ist die Betreuung erforderlich, weil Ihr Kind krank ist, reichen Sie uns bitte nach wie vor die Bescheinigung vom Arzt ein. Auch in diesem Fall können Sie den Antrag direkt online ausfüllen – in der Meine SBK-App oder unter meine.sbk.org.
Jetzt Kinderkrankengeld beantragen
Alternativ ergänzen Sie bitte Ihre Angaben auf der Bescheinigung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten haben, und senden diese per Post an: SBK, 80227 München. Die Auszahlung an Sie erfolgt sofort, nachdem uns die Unterlagen Ihres Arbeitgebers vorliegen.
Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie gerne zum Thema Kinderkrankengeld.
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