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sbk.org Beratung & Leistungen Schwangerschaft & Familie Schwangerschaft & Geburt Angebote bei unerfülltem Kinderwunsch

Angebote bei unerfülltem Kinderwunsch

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen wir mit einem Zuschuss zu den Kosten der künstlichen Befruchtung.

Eine ungewollte Kinderlosigkeit kann verschiedene Ursachen haben. Von Unfruchtbarkeit sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen. Oft steht auch eine bedingte Fruchtbarkeit beider Partner dem Kinderwunsch entgegen. Deshalb kann eine künstliche Befruchtung für kinderlose Paare eine Lösung sein, wenn der Kinderwunsch auf natürliche Weise nicht in Erfüllung geht.

Ein Paar sitzt gemeinsam im Park und ein Mann hält die Hand seiner Partnerin.

Künstliche Befruchtung – Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir beteiligen uns an den Kosten für die künstliche Befruchtung – reichen Sie einfach den von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellten Behandlungsplan bei uns ein.
  • Wir unterstützen Sie auch mit einem Zuschuss zu einer Ernährungsberatung oder Gesundheitskursen. Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater hilft Ihnen gerne dabei, das passende Angebot zu finden.
  • In welcher Höhe werden Kosten von der SBK übernommen?

    Die erste Anlaufstelle für ungewollt kinderlose Paare ist meist die Hausarztpraxis, die Sie dann an eine Facharztpraxis überweist. Sie können aber auch gerne direkt eine Fachärztin oder einen Facharzt aufsuchen. Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten mit bis zu 50 Prozent.

    Unter folgenden Voraussetzungen, die gesetzlich festgelegt sind, können wir uns an den Kosten für die künstliche Befruchtung beteiligen:

  • Vor Behandlungsbeginn reichen Sie bitte den Behandlungsplan Ihrer Facharztpraxis oder der Geburtsklinik bei uns ein.
  • Es bestehen sowohl die medizinische Notwendigkeit als auch die hinreichenden Chancen, dass durch die ausgewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
  • Sie sind verheiratet.
  • Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Als Frau müssen Sie jünger als 40 und als Mann jünger als 50 Jahre sein.
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen von Ihnen und Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner verwendet werden.
  • Wie läuft eine künstliche Befruchtung ab?

    Eine Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung kann durch unterschiedliche Behandlungen herbeigeführt werden. Die gründliche ärztliche Beratung, Untersuchung und Diagnose stehen am Anfang. Dabei wird ärztlich festgestellt, warum die Frau bislang nicht schwanger werden konnte. Aufgrund der vorherigen Untersuchungen wird die passende Methode der künstlichen Befruchtung mit den höchsten Erfolgsaussichten ausgewählt.

    Zusätzlich zu den medizinischen Ursachen beeinträchtigen häufig auch seelische und äußere Einflüsse die Fruchtbarkeit eines Paares. Dazu zählen zum Beispiel Erschöpfung, Stress oder eine ungesunde Lebensweise. Auch in diesen Fällen sind wir für Sie da: mit einem Zuschuss zu einer Ernährungsberatung oder besonderen Gesundheitskursen – zum Beispiel zur Entspannung. Gerne unterstützen wir Sie auch mit weiteren individuell auf Sie abgestimmten Angeboten, kontaktieren Sie dazu einfach Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    So bekommen Sie eine künstliche Befruchtung:

  • Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie einen Behandlungsplan von Ihrer Arztpraxis. Senden Sie uns diesen bitte postalisch zu. Unsere Adresse und einen Freiumschlag finden Sie hier.
  • Nachdem wir den Behandlungsplan genehmigt haben, kann die Behandlung beginnen. Wir übernehmen 50 % der Behandlungskosten sowie der notwendigen Arzneimittelversorgung. Die Arztpraxis rechnet also 50 % der Kosten für die Leistungen des bei der SBK versicherten Ehepartners direkt mit uns ab. Dazu genügt die Vorlage Ihrer SBK-Gesundheitskarte in der Praxis. Ihr Eigenanteil beträgt 50 % der entstandenen Kosten, die Ihnen die behandelnde Arztpraxis in Rechnung stellt.
  • Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können in einigen Bundesländern staatliche Unterstützung beantragen und so ihren Eigenanteil reduzieren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Informationsportal Kinderwunsch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Mehr zum Thema:

  • Gesundheitskurse
  • Zuschuss zur Ernährungsberatung
  • Informationen zu unerfülltem Kinderwunsch
  • Informationen zu Behandlungsmethoden
  • 0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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