Angebote bei unerfülltem Kinderwunsch
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen wir mit einem Zuschuss zu den Kosten der künstlichen Befruchtung.
Eine ungewollte Kinderlosigkeit kann verschiedene Ursachen haben. Von Unfruchtbarkeit sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen. Oft steht auch eine bedingte Fruchtbarkeit beider Partner dem Kinderwunsch entgegen. Deshalb kann eine künstliche Befruchtung für kinderlose Paare eine Lösung sein, wenn der Kinderwunsch auf natürliche Weise nicht in Erfüllung geht.
Die erste Anlaufstelle für ungewollt kinderlose Paare ist meist der Hausarzt, der Sie dann an einen Facharzt überweist. Sie können aber auch gerne direkt einen Facharzt aufsuchen. Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten mit bis zu 50 Prozent.
Unter folgenden Voraussetzungen, die gesetzlich festgelegt sind, können wir uns an den Kosten für die künstliche Befruchtung beteiligen:
- Vor Behandlungsbeginn reichen Sie bitte den Behandlungsplan Ihres Facharzts oder der Geburtsklinik bei uns ein.
- Es bestehen sowohl die medizinische Notwendigkeit als auch die hinreichenden Chancen, dass durch die ausgewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
- Sie sind verheiratet.
- Sie und Ihr Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt.
- Als Frau müssen Sie jünger als 40 und als Mann jünger als 50 Jahre sein.
- Es dürfen nur Ei- und Samenzellen von Ihnen und Ihrem Ehepartner verwendet werden.
Wie läuft eine künstliche Befruchtung ab?
Eine Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung kann durch unterschiedliche Behandlungen herbeigeführt werden. Die gründliche ärztliche Beratung, Untersuchung und Diagnose stehen am Anfang. Dabei stellt der Arzt fest, warum die Frau bislang nicht schwanger werden konnte. Aufgrund der vorherigen Untersuchungen wählt er die passende Methode der künstlichen Befruchtung mit den höchsten Erfolgsaussichten aus.
Zusätzlich zu den medizinischen Ursachen beeinträchtigen häufig auch seelische und äußere Einflüsse die Fruchtbarkeit eines Paares. Dazu zählen zum Beispiel Erschöpfung, Stress oder eine ungesunde Lebensweise. Auch in diesen Fällen sind wir für Sie da: mit einem Zuschuss zu einer Ernährungsberatung oder besonderen Gesundheitskursen – zum Beispiel zur Entspannung. Gerne unterstützen wir Sie auch mit weiteren individuell auf Sie abgestimmten Angeboten, kontaktieren Sie dazu einfach Ihren persönlichen Kundenberater.
Künstliche Befruchtung – Ihre SBK-Vorteile:
- Wir beteiligen uns an den Kosten für die künstliche Befruchtung – reichen Sie einfach den von Ihrem Arzt ausgestellten Behandlungsplan bei uns ein.
- Wir unterstützen Sie auch mit einem Zuschuss zu einer Ernährungsberatung oder Gesundheitskursen. Ihr persönlicher Kundenberater hilft Ihnen gerne dabei, das passende Angebot zu finden.
So bekommen Sie eine künstliche Befruchtung:
- Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie einen Behandlungsplan von Ihrem Arzt. Diesen senden Sie bitte an folgende Adresse: SBK, 80227 München
- Nachdem wir den Behandlungsplan genehmigt haben, kann die Behandlung beginnen. Wir übernehmen 50 % der Behandlungskosten sowie der notwendigen Arzneimittelversorgung. Der Arzt rechnet also 50 % der Kosten für die Leistungen des bei der SBK versicherten Ehepartners direkt mit uns ab. Dazu genügt die Vorlage Ihrer SBK-Gesundheitskarte in der Praxis. Ihr Eigenanteil beträgt 50 % der entstandenen Kosten, die Ihnen der behandelnde Arzt in Rechnung stellt.
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können in einigen Bundesländern staatliche Unterstützung beantragen und so ihren Eigenanteil reduzieren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Informationsportal Kinderwunsch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.