Angebote bei unerfülltem Kinderwunsch
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen wir mit einem Zuschuss zu den Kosten der künstlichen Befruchtung.
Eine ungewollte Kinderlosigkeit kann verschiedene Ursachen haben. Von Unfruchtbarkeit sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen. Oft steht auch eine bedingte Fruchtbarkeit beider Partner dem Kinderwunsch entgegen. Deshalb kann eine künstliche Befruchtung für kinderlose Paare eine Lösung sein, wenn der Kinderwunsch auf natürliche Weise nicht in Erfüllung geht.
In welcher Höhe werden Kosten von der SBK übernommen?
Die erste Anlaufstelle für ungewollt kinderlose Paare ist meist die Hausarztpraxis, die Sie dann an eine Facharztpraxis überweist. Sie können aber auch gerne direkt eine Fachärztin oder einen Facharzt aufsuchen. Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten mit bis zu 50 Prozent.
Unter folgenden Voraussetzungen, die gesetzlich festgelegt sind, können wir uns an den Kosten für die künstliche Befruchtung beteiligen:
Wie läuft eine künstliche Befruchtung ab?
Eine Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung kann durch unterschiedliche Behandlungen herbeigeführt werden. Die gründliche ärztliche Beratung, Untersuchung und Diagnose stehen am Anfang. Dabei wird ärztlich festgestellt, warum die Frau bislang nicht schwanger werden konnte. Aufgrund der vorherigen Untersuchungen wird die passende Methode der künstlichen Befruchtung mit den höchsten Erfolgsaussichten ausgewählt.
Zusätzlich zu den medizinischen Ursachen beeinträchtigen häufig auch seelische und äußere Einflüsse die Fruchtbarkeit eines Paares. Dazu zählen zum Beispiel Erschöpfung, Stress oder eine ungesunde Lebensweise. Auch in diesen Fällen sind wir für Sie da: mit einem Zuschuss zu einer
So bekommen Sie eine künstliche Befruchtung:
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können in einigen Bundesländern staatliche Unterstützung beantragen und so ihren Eigenanteil reduzieren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem