Mutterschaftsgeld: Anspruch und Beantragung

In der sogenannten Schutzfrist vor und nach der Geburt bekommen Sie von der SBK Mutterschaftsgeld.

Das Mutterschaftsgeld bezahlen wir Ihnen für die Dauer der Schutzfrist. Bei der Schutzfrist handelt es sich um die Zeit in der Schwangerschaft, in der Sie nicht arbeiten müssen. Sie beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese für das Mutterschaftsgeld entscheidende Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen.

Mutterschaftsgeld - Ihre SBK-Vorteile:

Mutterschaftsgeld: Wichtige Bescheinigungen

Individuelle Beratung

Wir beraten Sie gerne persönlich. Mit unserem Online-Formular können Sie ganz einfach einen Termin für eine individuelle Beratung vereinbaren. Wir rufen Sie dann zur gewünschten Zeit zurück.

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