Mutterschaftsgeld: Anspruch und Beantragung
In der sogenannten Schutzfrist vor und nach der Geburt bekommen Sie von der SBK Mutterschaftsgeld.

Das Mutterschaftsgeld bezahlen wir Ihnen für die Dauer der Schutzfrist. Bei der Schutzfrist handelt es sich um die Zeit in der Schwangerschaft, in der Sie nicht arbeiten müssen. Sie beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese für das Mutterschaftsgeld entscheidende Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen.
Mutterschaftsgeld - Ihre SBK-Vorteile:
- Ihre Einkommenshöhe liegt uns vor oder wir fragen sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber an. Sie brauchen sich also bei der Beantragung von Mutterschaftsgeld nicht darum zu kümmern.
- Egal, ob Ihr Kind etwas früher oder später kommt: Die Verlängerung der Schutzfrist erledigen wir für Sie.
- Wenn Sie uns die „Bescheinigung über der den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ vor der Entbindung einreichen, können wir das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung sofort auszahlen.
Mutterschaftsgeld: Wichtige Bescheinigungen
- Vor der Entbindung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme eine „Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ aus. Bitte füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung aus und senden uns diese für die Beantragung von Mutterschaftsgeld zu. Dann erhalten Sie das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung sofort.
- Nach Ihrer Entbindung erhalten Sie vom zuständigen Standesamt eine Geburtsurkunde oder -bescheinigung mit dem Vermerk „Mutterschaftshilfe“. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten stellt Ihnen Ihr Arzt zusätzlich eine kostenfreie Bescheinigung aus. Reichen Sie diese bitte an uns weiter, damit wir Ihren kompletten Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnen und auszahlen können. Alle Bescheinigungen können Sie ganz einfach in der Meine SBK-App oder unter meine.sbk.org hochladen. Alternativ ergänzen Sie bitte die Rückseite der „Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ und senden die Bescheinigung per Post an: SBK, 80227 München.
Individuelle Beratung
Wir beraten Sie gerne persönlich. Mit unserem Online-Formular können Sie ganz einfach einen Termin für eine individuelle Beratung vereinbaren. Wir rufen Sie dann zur gewünschten Zeit zurück.