Mutterschaftsgeld
Anspruch und Beantragung
Das Mutterschaftsgeld zahlen wir Ihnen für die Dauer der Schutzfrist. Bei der Schutzfrist handelt es sich um die Zeit in der Schwangerschaft, in der Sie nicht arbeiten müssen. Sie beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese für das Mutterschaftsgeld entscheidende Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen.
Anspruch: Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Auf wie viel Mutterschaftsgeld haben Sie Anspruch? Als werdende Mutter erhalten Sie von der SBK Mutterschaftsgeld, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach Ihrem Nettoverdienst und beträgt max. 13,– € pro Tag. Ihr Arbeitgeber übernimmt (bei Bedarf) die Differenz zu Ihrem bisherigen Gehalt. Waren Sie vor der Entbindung arbeitslos gemeldet, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.
Beantragung von Mutterschaftsgeld
Die SBK hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld umzusetzen – und unterstützt Sie bei der Beantragung. Damit Ihre Beantragung von Mutterschaftsgeld reibungslos verläuft: Teilen Sie uns bitte frühestens sieben Wochen vor der Geburt den vermuteten Tag der Entbindung mit. Sie erhalten von Ihrer Arztpraxis oder Ihrer Hebamme dazu eine kostenfreie Bescheinigung.
Mutterschaftsgeld: Wichtige Bescheinigungen
Versicherungsschutz für Mutter und Kind
Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleiben Sie natürlich weiterhin Mitglied der SBK. Auch Ihr Baby kann ab dem ersten Tag den vollen Versicherungsschutz der SBK genießen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater an.
Individuelle Beratung
Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell zu den Leistungen der SBK in der Schwangerschaft.
Alles auf einen Blick
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