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Mutterschaftsgeld

Anspruch und Beantragung

Das Mutterschaftsgeld zahlen wir Ihnen für die Dauer der Schutzfrist. Bei der Schutzfrist handelt es sich um die Zeit in der Schwangerschaft, in der Sie nicht arbeiten müssen. Sie beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese für das Mutterschaftsgeld entscheidende Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen.

Eine schwangere Frau misst ihren Bauchumfang mit einem Maßband.

Mutterschaftsgeld - Ihre SBK-Vorteile:

  • Ihre Einkommenshöhe liegt uns vor oder wir fragen sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber an. Sie brauchen sich also bei der Beantragung von Mutterschaftsgeld nicht darum zu kümmern.
  • Egal, ob Ihr Kind etwas früher oder später kommt: Die Verlängerung der Schutzfrist erledigen wir für Sie.
  • Wenn Sie uns die „Bescheinigung über der den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ vor der Entbindung einreichen, können wir das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung sofort auszahlen.
  • Anspruch: Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

    Auf wie viel Mutterschaftsgeld haben Sie Anspruch? Als werdende Mutter erhalten Sie von der SBK Mutterschaftsgeld, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach Ihrem Nettoverdienst und beträgt max. 13,– € pro Tag. Ihr Arbeitgeber übernimmt (bei Bedarf) die Differenz zu Ihrem bisherigen Gehalt. Waren Sie vor der Entbindung arbeitslos gemeldet, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

    Beantragung von Mutterschaftsgeld

    Die SBK hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld umzusetzen – und unterstützt Sie bei der Beantragung. Damit Ihre Beantragung von Mutterschaftsgeld reibungslos verläuft: Teilen Sie uns bitte frühestens sieben Wochen vor der Geburt den vermuteten Tag der Entbindung mit. Sie erhalten von Ihrer Arztpraxis oder Ihrer Hebamme dazu eine kostenfreie Bescheinigung.

    Mutterschaftsgeld: Wichtige Bescheinigungen

  • Vor der Entbindung stellt Ihnen Ihre Arztpraxis oder Ihre Hebamme eine „Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ aus. Bitte füllen Sie diese aus und senden sie an uns für die Beantragung von Mutterschaftsgeld zu. Dann überweisen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung.
  • Nach Ihrer Entbindung erhalten Sie vom zuständigen Standesamt eine Geburtsurkunde oder -bescheinigung mit dem Vermerk „Mutterschaftshilfe“. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten stellt Ihnen Ihre Arztpraxis zusätzlich eine kostenfreie Bescheinigung aus. Reichen Sie diese bitte an uns weiter, damit wir Ihren kompletten Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnen und auszahlen können. Alle Bescheinigungen können Sie ganz einfach in der Meine SBK-App hochladen. Alternativ ergänzen Sie bitte die Rückseite der „Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ und senden Sie uns per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.
  • Dokumente einreichen

    Versicherungsschutz für Mutter und Kind

    Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleiben Sie natürlich weiterhin Mitglied der SBK. Auch Ihr Baby kann ab dem ersten Tag den vollen Versicherungsschutz der SBK genießen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater an.

    Individuelle Beratung

    Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell zu den Leistungen der SBK in der Schwangerschaft.

    Rückruf vereinbaren

    Alles auf einen Blick

    Checkliste Schwangerschaft und Geburt

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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