Schwangerschaftsabbruch
Wir informieren Sie bei ungewollter Schwangerschaft.
Manchmal kündigt sich ein Kind ungeplant an. Nicht für alle Frauen ist eine Schwangerschaft mit Freude, sondern vielmehr mit Ängsten und schwerwiegenden Problemen verbunden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung kann helfen, Befürchtungen zu besprechen und eine tragfähige Entscheidung zu treffen.
Wir übernehmen dabei die Kosten für die Beratung. Den Eingriff selbst zahlen wir nur dann, wenn er aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation (z. B. wegen eines Sexualdelikts) erforderlich ist. Ein solcher Eingriff ist ambulant oder stationär möglich. Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei den unten auf dieser Seite aufgelisteten Beratungsstellen. Wird die Schwangerschaft auf eigenen Wunsch beendet, handelt es sich meist um einen rechtswidrigen, aber straffreien Abbruch.
Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch
Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch auf Ihren eigenen Wunsch, spricht man von einem rechtswidrigen Abbruch. Er bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird. Außerdem muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Einrichtung erfolgt sein (ausgestellt z. B. von der AWO, Pro Familia, der Diakonie oder einem für die Beratung anerkannten Ärztin oder Arzt). Als Nachweis erhalten Sie von der Beratungsstelle eine Bescheinigung. Diese legen Sie anschließend bei der Arztpraxis vor, die den Abbruch durchführt.
Folgende Regelungen gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch:
Wir sind für Sie da
Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen und bei der Suche nach passenden Anlaufstellen. Die
Beratungsstellen
Lassen Sie sich vor einem Abbruch ausführlich beraten – direkt bei Ihrer Frauenarztpraxis oder bei einer der folgenden Beratungsstellen:
Auf der Website der Bundesärztekammer finden Sie eine