Schwangerschaftsvorsorge

Bei der SBK bekommen Sie Extra-Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft.

Wird es ein Junge oder ein Mädchen? Diese Frage ist für werdende Eltern sicherlich spannend. Das Wichtigste ist jedoch, dass Sie und Ihr Baby rundum gut versorgt sind.

Eine umfassende medizinische Schwangerschaftsbetreuung soll sicherstellen, dass Gesundheitsrisiken bei Mutter oder Kind frühzeitig erkannt werden. Gerade die Vorsorgeuntersuchungen bilden eine der wichtigsten Grundlagen, um Ihre und die Gesundheit Ihres Kindes zu sichern.

Zur medizinischen Betreuung in der Schwangerschaft gehören eine große Vorsorgeuntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft sowie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen mit drei Ultraschalluntersuchungen. Diese Vorsorgeuntersuchungen gelten bei einer medizinisch unauffälligen Schwangerschaft. Sollte der Arzt einen besonderen Überwachungsbedarf feststellen, kann er weitere Untersuchungen durchführen. Dies können zum Beispiel zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sein. Welche zusätzlichen Untersuchungen für Sie wichtig sind, entscheidet Ihr Arzt. Auch diese Untersuchungen kann er dann direkt mit uns über Ihre SBK-Gesundheitskarte abrechnen.

Wir möchten, dass Sie in der Schwangerschaft bestens versorgt sind und sich so sicher wie möglich fühlen. Daher können Sie während der Schwangerschaft ausgewählte Untersuchungen im Rahmen eines 150-Euro-Budgets in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu dieser Mehrleistung der SBK finden Sie auf der Seite SBK-Babyglück.

Damit Sie wissen, wann welche Untersuchungen für Sie während der Schwangerschaft vorgesehen sind, geben wir Ihnen mit unserem Vorsorgeplan einen Überblick vom ersten Tag bis zur Geburt.

Vorsorgeplan während der Schwangerschaft

Wann?Welche Untersuchung wird durchgeführt?Was wird untersucht?
Zu Beginn der SchwangerschaftAllgemeine Anamnese und BeratungBesprechung allgemeiner Fragen zum Gesundheitszustand der Schwangeren, dem Impfstatus und beispielsweise familiären Belastungen sowie Beratung zu wichtigen Themen in der Schwangerschaft, wie z. B.:
  • Ernährung und Verzehr von Genussmitteln
  • Einnahme von Medikamenten
  • Arbeit, Sport und Reisen in der Schwangerschaft
  • Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen während der Schwangerschaft
In den ersten SchwangerschaftswochenBlutuntersuchung, UrinuntersuchungIn den ersten Schwangerschaftswochen werden verschiedene Blutuntersuchungen durchgeführt, dazu gehören vor allem:
  • Hämoglobin-Bestimmung: Bei einer Blutarmut (Anämie) enthält das Blut zu wenig rote Blutkörperchen und/oder zu wenig roten Blutfarbstoff (Hämoglobin). Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen wird der Hämoglobin-Wert bestimmt und im Mutterpass unter „Hb“ eingetragen. Durch die Untersuchung kann eine Anämie erkannt werden, bevor Symptome auftreten.
  • Blutgruppen-, Rhesusfaktor- und Antikörper-Suchtest: Wenn infolge eines Unfalls oder einer Operation Bluttransfusionen erforderlich werden, ist es wichtig, die Blutgruppe zu kennen. Die Blutgruppe wird im Mutterpass vermerkt. Der Rhesusfaktor RhD ist ein wichtiges Blutgruppenmerkmal. Er zeigt an, ob sich das Blut zweier Menschen verträgt, wenn es vermischt wird – wie z. B. das Blut von Mutter und Kind bei der Geburt. Anti-D-Antikörper schaden dem Kind normalerweise nicht, wenn eine Frau zum ersten Mal schwanger ist. Wird sie aber erneut schwanger und erwartet wieder ein Rhesus-positives Kind, können die Anti-D-Antikörper der Mutter dessen Entwicklung beeinträchtigen. Die sogenannte Anti-D-Prophylaxe soll dies vermeiden. Bisher wurden alle Rhesus-negativen Schwangeren vorsorglich mit Anti-D-Immunglobulinen behandelt. In vielen Fällen ist das aber nicht nötig, denn das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter besteht nur bei einem Rhesus-positiven Kind. Seit Juli 2021 gibt es für Schwangere einen neuen Bluttest zur vorgeburtlichen Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren. Dieser bestimmt, ob eine Schwangere eine vorsorgliche Behandlung mit Anti-D-Prophylaxe benötigt. Ist das Kind Rhesus-positiv, erhält die Schwangere die Anti-D-Immunglobuline. Getestet werden darf frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche. Unnötige Medikamentengaben werden so vermieden. Da es sich um eine vorgeburtliche genetische Untersuchung handelt, gelten die ärztlichen Aufklärungs- und Beratungsverpflichtungen nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes.
  • Röteln-HAH-Test: Wenn die Schwangere bisher noch nicht an Röteln erkrankt ist, kann eine Rötelninfektion zu Beginn der Schwangerschaft ihr Kind schwer schädigen. Bei Frauen, die als Kind eine Röteln-Infektion hatten oder dagegen geimpft sind, ist ein Schutz vor der Röteln-Embryopathie anzunehmen, da sie in der Regel genug Antikörper im Blut haben.
  • Lues-Suchreaktion (LSR): Eine Infektion mit Lues (Syphilis) kann die Gesundheit Ihres Kindes vor und nach der Geburt beeinträchtigen. Daher wird untersucht, ob Hinweise auf diese Infektion vorliegen. Im Mutterpass wird lediglich eingetragen, ob der Test durchgeführt wurde, nicht das Ergebnis.
  • HIV-Test (wahlweise): Die Untersuchung auf HIV (AIDS) wird allen Schwangeren empfohlen. Im Mutterpass wird nicht das Testergebnis eingetragen, sondern lediglich, dass der Test durchgeführt wurde.
  • Chlamydien-Screening: Eine genitale, bakterielle Infektion mit Chlamydien erhöht das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt, daher wird untersucht, ob diese Infektion vorliegt und die Schwangere dann gegebenenfalls mit Antibiotika behandelt.
9.-12. Schwangerschaftswoche
19.-22. Schwangerschaftswoche
29.-32. Schwangerschaftswoche
UltraschalluntersuchungenKontrolle der Entwicklung bzw. Lage des Kindes und der Plazenta sowie Beurteilung der Fruchtwassermenge
In regelmäßigem Abstand von ca. vier Wochen, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten alle zwei WochenMedizinische Dokumentation des SchwangerschaftsverlaufsBei der medizinischen Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufs ("Gravidogramm" im Mutterpass) werden folgende Werte ermittelt:
  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruck
  • Untersuchung des Mittelstrahlurins auf z. B. Eiweiß, Zucker und ggf. bakterielle Infektionen
  • Hämoglobin-Bestimmung
  • Kontrolle des Gebärmutterstandes
  • Kontrolle der kindlichen Herztöne
  • Feststellung der Lage des Kindes
Zwischen der 24. und 28. SchwangerschaftswocheScreening auf SchwangerschaftsdiabetesBestimmung des  Blutzuckerwertes nach Trinken einer zuckerhaltigen Lösung
Zwischen der 24. und 27. SchwangerschaftswocheAntikörper-SuchtestDer Antikörper-Suchtest, der bereits zu Beginn der Schwangerschaft durchgeführt wurde, wird nochmals wiederholt.
Ab der 32. SchwangerschaftswocheHBs-Antigen-NachweisHepatitis B ist eine Form der infektiösen Leberentzündung, mit der sich auch Neugeborene folgenschwer anstecken können. Ist das Ergebnis positiv, soll das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt gegen Hepatitis B immunisiert werden.
In 26. und 27. Schwangerschaftswoche bei drohender Frühgeburt, ab der 28. Schwangerschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit oder bei festgestellten HerztonveränderungenCTG (Kardiotokographie)Das CTG wird eingesetzt, um vorzeitige Wehen und kindliche Herzalterationen zu erkennen.

 

Schwangerschaftsvorsorge – Ihre SBK-Vorteile:

So bekommen Sie Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft:

  1. Legen Sie Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme einfach Ihre SBK-Gesundheitskarte vor. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Nach Feststellung Ihrer Schwangerschaft erhalten Sie von Ihrem Frauenarzt direkt einen Mutterpass. Alle bevorstehenden Untersuchungen und Ergebnisse sind im Mutterpass hinterlegt, daher sollten Sie diesen immer bei sich tragen.
  2. Bringen zu allen Untersuchungsterminen bitte immer Ihren Mutterpass mit, damit der Frauenarzt oder die Hebamme über alle bisherigen Untersuchungen informiert sind und wissen, welche Abrechnungsmöglichkeiten mit der Kasse zu nutzen sind.
  3. Die regulären Vorsorgeuntersuchungen finden bis zum achten Monat alle vier Wochen, anschließend alle zwei Wochen statt.

Hinweise:

Sie haben eine Rechnung für das SBK-Babyglück oder wollen Ihren SBK-Babybonus einreichen?

Laden Sie Ihre Unterlagen ganz einfach in der Meine SBK-App oder in der Webversion unter meine.sbk.org hoch.
 
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Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post an: SBK, 80227 München.

Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.

Häufige Fragen zur Schwangerschaftsvorsorge

Antworten auf häufige gestellte Fragen erhalten Sie auf den Seiten mit Häufigen Fragen zur Schwangerschaftsvorsorge.

Individuelle Beratung

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