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Häufige Fragen zur Schwangerschaftsvorsorge
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Schwangerschaftsvorsorge.
Da uns die Vorsorge für Sie und Ihr Kind sehr wichtig ist, erhalten Sie bei uns im Rahmen des SBK-Babyglück ausgewählte Vorsorgeuntersuchungen im Wert von 150 € über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Dadurch haben Sie zusätzliche Sicherheit in dieser aufregenden Lebensphase. Informationen dazu, für welche Vorsorgeuntersuchungen Sie die 150 € einlösen können, finden Sie auf der Seite SBK-Babyglück.
Wenn der Schwangerschaftstest positiv ist, dann kommt jetzt die erste große Vorsorgeuntersuchung, bei der die Schwangerschaft ärztlich festgestellt wird. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin mit Ihrem Frauenarzt.
Was passiert bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen?
- Beratungsgespräch mit Eigen-, Familien-, Arbeits- und Sozialanamnese
- Allgemein- und gynäkologische Untersuchung
- Feststellung des Körpergewichts und Blutdruckmessung
- Urin- und Blutuntersuchung
Alle Untersuchungsergebnisse während der gesamten Schwangerschaft werden in den Mutterpass eingetragen, den Sie bei der ersten Vorsorgeuntersuchung von Ihrem Frauenarzt bekommen. Diesen Pass sollten Schwangere immer bei sich tragen, damit im Fall eines Falles auch ein fremder Arzt schnell reagieren kann.
Ihr Frauenarzt begleitet Sie während der Schwangerschaft intensiv. Die folgenden regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen finden daher alle vier Wochen bis zur 34. Schwangerschaftswoche statt. Danach wird der Rhythmus auf einen zweiwöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch zehn bis zwölf Termine. Darüber hinaus können Sie bei Beschwerden natürlich immer zusätzlich Ihren Arzt aufsuchen.
Was passiert bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen?
- Kontrolle des Körpergewichts und Blutdruckmessung
- Urin- und Blutuntersuchung
- Feststellung des Standes der Gebärmutter und Kontrolle der kindlichen Herzaktionen
- Bestimmung der Lage des Kindes
Der Arzt kann mit Hilfe der Ultraschalluntersuchungen die Kindesentwicklung verfolgen und auch zum Beispiel das Kindesalter bestimmen, Mehrlingsschwangerschaften entdecken und auffällige Merkmale erkennen.
Während der Schwangerschaft sind insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Sie finden in der Regel um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Wir übernehmen die kompletten Kosten für diese Untersuchungen. Bei Auffälligkeiten kann der Arzt sofort weitere Ultraschalluntersuchungen direkt mit uns abrechnen.
Seit dem 1. Januar 2021 sind zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen ohne ärztlich festgestellte Indikation aufgrund einer möglichen Strahlenbelastung gesetzlich verboten. Daher gilt es genau abzuwägen, ob die Untersuchung medizinisch notwendig ist. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Arzt beraten. Die Kosten für Untersuchungen ohne medizinischen Hintergrund, wie zum Beispiel lediglich für die Erstellung von Baby-Fotos, können nicht übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des IGeL-Monitor Ultraschall in der Schwangerschaft (ergänzende Untersuchungen).
Die vorgesehenen gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft enthalten bereits umfangreiche Untersuchungen für Sie und Ihr Baby. Die Schwangerenvorsorge in Deutschland gehört zu einer der umfangreichsten und besten Vorsorgeleistungen weltweit.
Zusätzlich können Sie bei Ihrem Frauenarzt weitere Untersuchungen durchführen lassen. Dies sind sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die von Krankenkassen in der Regel nicht übernommen werden. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren durchgeführt und sind immer kostenpflichtig. Deshalb ist Ihr Arzt angehalten, Sie über die Vorteile und gegebenenfalls auch Risiken zusätzlicher Untersuchungen ausführlich zu beraten.
Unser Tipp: Mit Hilfe Ihres Mutterpasses können Sie selbst prüfen, welche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge von Experten vorgeschrieben sind, denn nur diese sind im Mutterpass aufgeführt. Gerne können Sie sich auch von unseren medizinischen Experten rund um die Uhr und auch am Wochenende beim SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind beraten lassen: Telefon 0800 072 572 570 01 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands)
Da uns die Vorsorge für Sie und Ihr Kind sehr wichtig ist, erhalten Sie bei uns im Rahmen des SBK-Babyglück ausgewählte Vorsorgeuntersuchungen im Wert von 150,- € über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Dadurch haben Sie zusätzliche Sicherheit in dieser aufregenden Lebensphase. Informationen dazu, für welche Vorsorgeuntersuchungen Sie die 150,- € einlösen können, finden Sie auf der Seite SBK-Babyglück.
Bei den Vorsorgeuntersuchungen werden zahlreiche Fragen gestellt und im Mutterpass notiert. Das lässt den Eindruck entstehen, eine Schwangerschaft sei voller Gefahren. Eine intensivere Betreuung soll sicherstellen, dass Risiken frühzeitig erkannt und behandelt werden. Doch keine Sorge: Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt.
Merkmale, wie zum Beispiel das Alter der Mutter über 35 Jahren bei der ersten Geburt oder bestimmte Vorerkrankungen, können zu einer Einstufung als Risikoschwangerschaft führen. Da die Befragung so umfangreich ist, fallen sehr viele Frauen in die Kategorie „Risikoschwangerschaft“.
Welche zusätzlichen Untersuchungen für Sie wichtig sind, entscheidet daher Ihr Arzt in Ihrem individuellen Fall. Das können beispielsweise zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sein. Auch diese zusätzlichen Untersuchungen kann Ihr Arzt dann direkt mit uns über Ihre SBK-Gesundheitskarte abrechnen. Welche Untersuchungen genau dazu gehören, wurde von Fachgesellschaften mit medizinischen Experten in den sogenannten Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.
Unsere medizinischen Experten vom SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind beraten Sie rund um die Uhr und auch am Wochenende unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 01 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). Das bieten Ihnen den Vorteil einer kostenfreien Zweitmeinung und doppelte Sicherheit.
Pränataldiagnostik bezeichnet die Diagnostik, die vor der Geburt stattfindet. Bei der Pränataldiagnostik suchen Ärzte gezielt nach Hinweisen auf Fehlbildungen oder Erbkrankheiten beim ungeborenen Kind. Diese Untersuchungen gehören nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen. Wenn jedoch bestimmte gesundheitliche oder familiäre Risiken vorliegen, muss Sie Ihr Arzt auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen. Wenn Sie einer solchen Untersuchung zustimmen, muss er Sie vor jeder Untersuchung über den Ablauf, den Zweck, die Risiken, die Aussagekraft und die Konsequenzen aufklären.
Bei vielen werdenden Eltern ist die Bereitschaft groß, einen Test "nur zur Sicherheit" machen zu lassen. Doch ein Untersuchungsergebnis kann auch anders ausfallen als erhofft. Dies kann die Schwangere und ihren Partner unvorbereitet vor eine schwerwiegende Entscheidung stellen. Deshalb sollten sich werdende Eltern über die angebotenen Tests vorher genau informieren und darüber nachdenken, wie sie mit einem ungünstigen Untersuchungsergebnis umgehen würden. Zudem birgt – je nach Untersuchung – schon die Methode der Untersuchung selbst Risiken für die Schwangerschaft.
Für alle Untersuchungen der Pränataldiagnostik gilt folgendes:
- Während der Schwangerschaft kann immer nur ein Teil möglicher Beeinträchtigungen des Ungeborenen festgestellt werden. Manche Erkrankungen oder Behinderungen können auch "übersehen" werden.
- Häufig sind die Testergebnisse nicht eindeutig, sodass unter Umständen weitere Untersuchungen erforderlich werden.
- Viele Behinderungen und Entwicklungsstörungen des Kindes können mit Hilfe der Tests erkannt werden. Eine Behandlung in der Schwangerschaft ist aber nur bei wenigen Krankheiten möglich.
- Die Testergebnisse sagen meist wenig darüber aus, wie schwer eine Krankheit verlaufen wird oder welche Einschränkungen eine Behinderung im Einzelnen mit sich bringen wird.
- Falsche Testergebnisse, also Fehlalarme, sind möglich.
Bei Auffälligkeiten kann der Arzt nach eingehender Beratung und mit Ihrem Einverständnis die Kosten für bestimmte prädiagnostische Verfahren direkt mit uns abrechnen. Wenn kein Verdacht auf eine Auffälligkeit in der Entwicklung des Kindes besteht, müssen pränataldiagnostische Untersuchungen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst bezahlt werden.
Individuelle Beratung
Wir beraten Sie gerne persönlich. Mit unserem Online-Formular können Sie und über Ihre Schwangerschaft informieren und ganz einfach einen Termin für eine individuelle Beratung vereinbaren. Wir rufen Sie dann zur gewünschten Zeit zurück.