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sbk.org Beratung & Leistungen Schwangerschaft & Familie Vorsorge & Prävention für Kinder

Vorsorge und Prävention für Kinder

Mit zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes.

Im Rahmen der sogenannten U- und J-Untersuchungen untersucht die Kinderarztpraxis Ihr Kind altersspezifisch und gründlich. So haben Sie die Sicherheit, dass sich Ihr Nachwuchs optimal entwickeln kann.

Leistungen der SBK

Medizinische Beratung zu Schwangerschaft und Kind Reduzieren Sie mit Ihren Kindern spielerisch Stress und üben Sie Achtsamkeit Regelmäßige Untersuchungen für die Gesundheit Ihres Nachwuchses Nutzen Sie unser großes Angebot an Gesundheitskursen zur Prävention Mit dem zusätzlichen Vorsorgeangebot für Sie und Ihre Kinder – dem Gesundheitsprogramm STARKE KIDS

Ihre SBK-Vorteile

  • Sie bekommen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind - auch im Jugendalter.
  • Bei Fragen können Sie sich rund um die Uhr an das SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind wenden: 0800 072 572 570 01 (gebührenfrei in Deutschland).
  • Im Rahmen des SBK-Bonusprogramms bekommen Sie für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes einen Bonus.
  • Jessica Hanke
    Ein Mädchen liegt auf dem Bauch auf dem Boden im Wohnzimmer und liest ein Buch.

    Informationen zu IGeL-Leistungen

    Informieren Sie sich über sogenannte IGeL-Leistungen und treffen Sie eine bewusste Entscheidung

    Allgemeine Informationen zu IGeL-Leistungen

    Augenuntersuchung auf Amblyopie bei Kindern

    Hier erhalten Sie Antwort auf häufige Fragen

    Für jede gesetzliche U-Untersuchung gibt es einen empfohlenen Untersuchungszeitraum. Zudem gibt es auch gesetzlich festgelegte Toleranzzeiträume, die den eigentlichen Untersuchungszeitraum erweitern. Die Durchführung der U5 ist beispielsweise während dem 6.-7. Lebensmonat empfohlen. Aufgrund der gesetzlichen Toleranzgrenzen kann die U5 jedoch vom 5.-8. Lebensmonat durchgeführt werden. Innerhalb dieser Toleranzfrist kann Ihre Arztpraxis die Untersuchung über die Gesundheitskarte abrechnen.

    Wenn Sie den Zeitraum verpasst haben, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Untersuchung zwar noch durchführen, jedoch nicht mehr über die Gesundheitskarte abrechnen. Lassen Sie die Untersuchung dennoch durchführen, müssen Sie diese privat bezahlen. Sollten Sie eine Frist verpasst haben, sprechen Sie am besten mit Ihrer Arztpraxis, ob sie die Untersuchung dennoch empfiehlt.

    Grundsätzlich gibt die STIKO Zeiträume vor, in welchem die Impfungen am besten vorzunehmen sind, um die optimale Schutzwirkung zu erzielen. Manche Impfungen werden z.B. ab einem bestimmten Alter nicht mehr empfohlen, weil das Erkrankungsrisiko ab dem Alter sehr gering ist oder auch, weil die Impfung mit zunehmendem Alter eine geringere Schutzwirkung besitzt.

    Wurde die Impfung im dafür vorgesehenen Alter versäumt, kann diese dennoch häufig im späteren Alter nachgeholt werden. Dies gilt vor allem für Impfungen, bei denen im Säuglings- und Kleinkinderalter eine Grundimmunisierung und ggf. erste Auffrischungen erfolgen sollten. Obwohl die Impfungen frühzeitig vorgesehen sind, können Sie auch noch bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt und über die Gesundheitskarte abgerechnet werden (mit Ausnahme Pneumokokken, H. influenzae Typ b und Rotaviren).

    Doch Vorsicht, über den 18. Geburtstag hinweg sind viele Impfungen keine Kassenleistung mehr und können nicht mehr über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden, wenn Sie älter sind. Achten Sie daher immer auf die geltenden Impfempfehlungen und die dafür vorgesehenen Impfzeitpunkte. Der Impfkalender des Robert Koch Instituts gibt Ihnen einen guten Überblick.

    „Jede Impfung zählt“, lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Sind für eine Immunisierung also mehrere Impfstoffdosen notwendig, kann die Impfserie mit der noch fehlenden Anzahl an Impfungen vervollständigt werden. Auch wenn die Abstände zwischen den einzelnen Impfungen überschritten wurden. Dass eine Serie von neuem begonnen wird, ist in den meisten Fällen daher nicht notwendig. Besprechen Sie das individuelle Vorgehen am besten mit Ihrer impfenden Arztpraxis, wenn der Abstand zwischen zwei Impfungen bei Ihnen nicht eingehalten werden konnte.

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