Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für Kinder und Jugendliche

Regelmäßige Untersuchungen sowie Impfungen für die Gesundheit Ihres Nachwuchses.

Die Gesundheit Ihres Kindes ist uns wichtig: Wir übernehmen nicht nur die Kosten der gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, sondern noch weitere Untersuchungen als Zusatzleistung. Damit haben Sie mehr Sicherheit, dass sich Ihr Kind gut entwickelt.

Impfungen sind der beste Schutz vor Infektionskrankheiten. Viele Erkrankungen geraten oft in Vergessenheit oder werden als harmlos eingeschätzt, weil sie durch die Impfprogramme seltener geworden sind. Doch selbst vermeintlich harmlose Kinderkrankheiten wie Masern sind hochansteckend und können schwere Folgen haben - auch bei Erwachsenen. Damit Sie als Eltern für sich richtig entscheiden können, haben wir die wichtigsten Informationen für Impfungen im Kindesalter, die von den Expertinnen und Experten der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, zusammengefasst.

 

Welche Vorsorgeuntersuchung und Impfungen in welchem Alter?

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen:

Wir übernehmen für Kinder bereits ab dem sechsten Lebensmonat regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können sich zweimal pro Kalenderhalbjahr kostenfrei zahnärztlich untersuchen lassen. Kinder ab 12 Jahren erhalten dazu in der Zahnarztpraxis ein Bonusheft. Mehr dazu auf der Seite Zahnvorsorge für Kinder.

 

So bekommt Ihr Kind die Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen:

Die Vorsorgeuntersuchungen für Neugeborene (U1 und U2) finden bereits kurz nach der Geburt, meistens also direkt im Krankenhaus statt. Ihr Vorteil: Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern. Das ärztliche Personal führt die Untersuchungen automatisch durch. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Krankenhaus mit uns.

Der Ablauf für alle weiteren Untersuchungen: 

  1. Sie vereinbaren einen Termin beim einer Kinderarztpraxis: Bitte beachten Sie: die Untersuchungen können nur in den oben erwähnten Zeiträumen ärztlich erbracht und abgerechnet werden. Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe und planen Sie im Voraus. Der praktische Terminrechner unterstützt Sie dabei.
  2. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt führt die entsprechende Untersuchung durch, berät Sie zu empfohlenen Impfungen und impft Ihr Kind direkt. Wichtig: Denken Sie unbedingt daran, den Impfpass und das U-Untersuchungsheft zum Termin mitzubringen.
  3. Die Kinderarztpraxis rechnet die Untersuchungen und die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen direkt über die SBK-Gesundheitskarte Ihres Kindes ab. Ihnen entstehen keine Kosten.

Hinweis für die Untersuchungen U10, U11 und J2: Eine Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2, die wir Ihnen zusätzlich über das gesetzliche Maß hinaus anbieten, ist nur bei teilnehmenden Kinderarztpraxen möglich. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die Gesundheitskarte Ihres Kindes. Wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater. Er kann Ihnen sagen, ob Ihre Kinderarztpraxis eine teilnehmende Praxis ist bzw. Ihnen eine teilnehmende Praxis in Ihrer Nähe nennen. Privatrechnungen von nicht teilnehmenden Kinderarztpraxen können wir leider nicht erstatten.

Mehr zum Thema:

SBK Services: 

Weiterführende Informationen zur Kindervorsorge: 

Weiterführende Informationen zu Impfungen: 

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