Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für die Gesundheit Ihres Nachwuchses.

Bei uns bekommen Sie mehr Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind, als gesetzlich vorgesehen ist. Damit haben Sie mehr Sicherheit, dass sich Ihr Kind gut entwickelt. Denn viele Krankheiten oder Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter lassen sich gut behandeln, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Deshalb sind Vorsorgeuntersuchungen so wichtig. Zur Vorsorge gehören die so genannten U- und J-Untersuchungen, die Ihr Kind bei seiner Entwicklung begleiten. Sie sind eine der wichtigsten Grundlagen für eine umfassende Gesundheitsvorsorge. Dazu gehören auch die nötigen Impfungen und die Zahnvorsorge.
Hinweis
Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhalten Sie hier.
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche - Ihre SBK-Vorteile:
- Sie bekommen bei uns zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Standard hinaus: die U10, U11 und J2-Vorsorgeuntersuchungen bei SBK-Vertragsärzten. Welche Ärzte das sind, erfahren Sie bei Ihrem persönlichen Kundenberater.
- Bei Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes und zu den Vorsorgeuntersuchungen können Sie sich rund um die Uhr telefonisch an das SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind wenden: 0800 072 572 570 01 (gebührenfrei in Deutschland).
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche im Detail
Art der Untersuchung | Alter | Inhalt der Untersuchung |
---|---|---|
U1 | nach der Geburt | Hautfarbe, Atmung, Muskelspannung, Reflexe, Herzschlag |
erweitertes Neugeborenenscreening | 1.-3. Lebenstag | Blutabnahme zur Untersuchung auf angeborene Stoffwechseldefekte, endokrine Störungen und Immundefekte |
Neugeborenen-Hörscreening | 1.-3. Lebenstag | Ausschluss von Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB |
Mukoviszidose-Screening | 1.-3. Lebenstag | in der Regel aus der Blutprobe des erweiterten Neugeborenenscreenings |
Pulsoxymetrie-Screening | 2. Lebenstag, spätestens zur U2 | Messung des Sauerstoffgehalts im Blut mittels Lichtsensors am Fuß des Babys. Zu wenig Sauerstoff kann ein Zeichen für angeborene Herzfehler sein. |
U2 | 3.-10. Lebenstag | Körpermaße, Auffälligkeiten von Haut, Brust, Bauch und Geschlechtsorganen, Skelett, Sinnesorganen, Motorik, Reflexverhalten, Ausbildung des Hüftgelenks, Untersuchung auf Stoffwechsel- oder Hormonstörungen |
U3 | 4.-5. Lebenswoche | Körperliche Untersuchung wie U2, altersgerechte Entwicklung, Ernährungszustand, Gewicht, Augenreaktion, Hörvermögen, Reflexe, motorische Entwicklung, Impfberatung |
U4 | 3.-4- Lebensmonat | Bewegung, Koordination, Reaktion auf optische und akustische Reize, Impfberatung |
U5 | 6.-7. Lebensmonat | Kopfhaltung, Motorik und Koordination (Greifverhalten), Hör- und Sehvermögen, Interesse an der Umgebung, Impfberatung |
U6 | 10.-12. Lebensmonat | Motorik und Koordination, Hör- und Sehvermögen, Reaktion auf fremde Menschen, Impfberatung |
U7 | 21.-24. Lebensmonat | Bewegungsverhalten, Sprachentwicklung, Verständnis, Impfberatung |
U7a | 34.-36. Lebensmonat (kurz vor dem 3. Geburtstag) | Erkennen von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhältnisstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, Impfberatung |
U8 | 46.-48. Lebensmonat (kurz vor dem 4. Geburtstag) | Organcheck, umfangreiche Seh- und Hörprüfung, Geschicklichkeit, Sprachentwicklung, Selbstständigkeit, Kontaktfähigkeit, Impfberatung |
U9 | 60.-64. Lebensmonat (nach dem 5. Geburtstag) | Hör-, Seh- und Sprachfähigkeit, Verständnis, Verhalten, Motorik, Koordination, Impfberatung |
U10 | 7-8 Jahre | Erkennen von Lesestörungen, Rechtschreibstörungen, Störungen der motorischen Entwicklung, Verhaltensstörungen |
U11 | 9-10 Jahre | Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund-, Kieferanomalien, Ernährungs-, Bewegungs-, Stress, Sucht- und Medienberatung |
J1 | 13 Jahre | Erkennen von körperlichen und geistigen Entwicklungsstörungen, verfrühte oder verzögerte Pubertät, Früherkennung von psychischen und psychosozialen Risikofaktoren, gesundheitsgefährdendes Verhalten |
J2 | 16-17 Jahre | Erkennen von Pubertäts- und Sexualstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Risiko, Sozialisations- und Verhaltensstörungen |
Sie möchten genauer wissen, was Ihr Kind bei den Vorsorgeuntersuchungen erwartet? Für detaillierte Informationen empfehlen wir die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Alle Vorsorgeuntersuchungen im Überblick können Sie sich hier als PDF herunterladen:
Weitere Vorsorgeleistungen:
- Erweitertes Neugeborenen-Screening: Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen geht es vor allem um die Früherkennung von angeborenen Krankheiten wie Stoffwechselstörungen. Ihr Kind wird in der Regel vor der Entlassung aus der Geburtsklinik daraufhin untersucht.
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen: Wir übernehmen für Kinder bereits ab dem sechsten Lebensmonat regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können sich einmal pro Kalenderhalbjahr kostenfrei zahnärztlich untersuchen lassen. Kinder ab 12 Jahren erhalten dazu von Ihrem Zahnarzt ein Bonusheft. Mehr dazu auf der Seite Zahnvorsorge für Kinder.
So bekommt Ihr Kind Vorsorgeuntersuchungen:
Die Vorsorgeuntersuchungen für Neugeborene finden bereits kurz nach der Geburt statt, hier brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Für die Vorsorgeuntersuchungen ab der U2 machen Sie bitte einen Termin bei Ihrem Kinderarzt. Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 bei einem SBK-Vertragsarzt nutzen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater. Er kann Ihnen sagen, ob Ihr Kinderarzt ein SBK-Vertragsarzt ist bzw. Ihnen einen Vertragsarzt in Ihrer Nähe nennen.
Kostenübernahme der Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen:
Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen werden alle ganz einfach über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet.
Auch die U10, U11 und J2, die Ihnen die SBK zusätzlich über das gesetzliche Maß hinaus anbietet, werden bei allen teilnehmenden Vertragsärzten ganz einfach über die Gesundheitskarte Ihres Kindes abgerechnet. Für diese zusätzlichen Untersuchungen entstehen Ihnen also keine privaten Kosten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Privatrechnungen für die U10, U11 oder J2 von nicht-teilnehmenden Ärzten leider nicht erstattet werden können. Ihr persönlicher Kundenberater unterstützt Sie im Vorfeld gerne bei der Suche nach einem passenden Vertragsarzt.