Brustkrebsvorsorge durch ärztliche Tastuntersuchung

Für Frauen ab 30 Jahren gibt es die gesetzliche Brustkrebsfrüherkennung.

Ab dem Alter von 30 Jahren haben Frauen den gesetzlichen Anspruch auf die jährliche Brustkrebsvorsorge bei der Frauenarztpraxis. Dieser tastet die Brust auf auffällige Veränderungen ab, um möglichst frühzeitig kleine Knoten oder Tumore zu entdecken. Denn je früher Brustkrebs entdeckt wird, desto höher sind die Chancen auf eine vollständige Heilung.

So bekommen Sie die Brustkrebsvorsorge:

Die Tastuntersuchung können Sie bei einer Frauenarztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Vorlage Ihrer SBK-Gesundheitskarte in der Praxis genügt, die Untersuchung ist für Sie kostenfrei.

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