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sbk.org Beratung & Leistungen Vorsorge & Prävention Früherkennung Brustkrebsfrüherkennung Zusätzliche Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchungen

Zusätzliche Untersuchungen zur Brustkrebs-Vorsorge

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zur Früherkennung

Zu den Standarduntersuchungen, die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zählen die Tastuntersuchung der Brust ab 30 Jahren und die Mammographie zwischen 50 und 69 Jahren. Zusätzlich bieten Arztpraxen so genannte individuelle Gesundheitsleistungen (kurz IGeL) zur Früherkennung an, zum Beispiel einen Ultraschall oder ein MRT (Magnet-Resonanz-Tomografie) der Brust. Diese Untersuchungen werden als Screening zur Früherkennung bei gesunden Frauen vom Gemeinsamen Bundesausschuss, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen festlegt, nicht empfohlen. Daher können gesetzliche Kassen diese Leistungen nicht übernehmen; die Patientin muss diese privat zahlen. Jede Frau trifft hierbei für sich eine individuelle Entscheidung, ob sie die Untersuchung durchführen möchte oder nicht. Um eine informierte Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, alle wesentlichen Fragen zur Untersuchung zu klären und eventuelle Vor- und Nachteile abzuwägen. Wir geben Ihnen einen Überblick mit den wichtigsten Informationen zu diesen zusätzlichen Untersuchungen.

Wenn es sich um eine Untersuchung zur Früherkennung handelt, das heißt die Frau zum Zeitpunkt der Untersuchung gesund ist und keine Symptome hat, gilt der Ultraschall als private Leistung. Wenn dagegen Schmerzen oder eine Auffälligkeit bei der Tastuntersuchung vorliegen oder das Brustgewebe zu dicht für eine Mammographie ist bzw. die Mammographie kein sicheres Ergebnis gezeigt hat, kann der Ultraschall als Kassenleistung über Ihre SBK-Gesundheitskarte abgerechnet werden. In diesem Fall handelt es sich dann um keine Früherkennungsuntersuchung.

Die Ultraschalluntersuchung gehört neben der Mammographie zu den besten Möglichkeiten zur Früherkennung von Brustkrebs. Sie wird aber als alleinige Untersuchung nicht empfohlen. Der Ultraschall soll Veränderungen im Gewebe der Brust aufdecken.

Für den Ultraschall als Untersuchung zur Früherkennung (bei gesunden Frauen) gibt es keine generelle Empfehlung. Anders ist dies dagegen bei Frauen unter 40 Jahren, bei denen Auffälligkeiten in der Brust festgestellt wurden oder wenn die Mammographie bei Frauen über 40 Jahren kein klares Ergebnis zeigt. Dann erfolgt zur weiteren Abklärung eine Ultraschalluntersuchung der Brust. Der Ultraschall wird darüber hinaus auch zur besseren Orientierung bei der Entnahme einer Gewebeprobe eingesetzt.

Es gibt umfangreiche Studien bei Frauen mit dichtem Brustgewebe, die zeigen, dass ein zusätzlich zur Mammografie eingesetzter Ultraschall in Einzelfällen Brustkrebs findet, der bei einer Mammographie und einer Tastuntersuchung übersehen wurde. Mit modernen Ultraschallgeräten werden mit größerer Wahrscheinlichkeit kleine Knoten gefunden als durch das Abtasten. Ultraschall an sich ist unschädlich. Aber: Zusätzlich erkannte Knoten können zur Verunsicherung und weiteren Untersuchungen führen. Gegebenenfalls könnten Tumore entdeckt werden, die man zum Beispiel aufgrund ihres langsamen Wachstums nicht hätte behandeln müssen. Dies kann zu unnötigen Operationen und einer seelischen Belastung bei den Betroffenen führen. Der Nutzen der Ultraschall-Untersuchung ist deshalb fraglich. Allerdings gibt es von dieser Bewertung eine Ausnahme: Als zusätzliche Untersuchung zur Mammographie kann eine Ultraschalluntersuchung insbesondere für Frauen mit dichter Brust von Vorteil sein. Die Untersuchung ist nicht mit einem Eingriff verbunden und daher unschädlich.

Weitere Informationen zum Ultraschall der Brust finden Sie beim IGeL-Monitor.

Eine Ultraschalluntersuchung kostet ca. 26 bis 60 €, je nach Umfang der Untersuchung.

Nur bei Beschwerden und Auffälligkeiten oder bei unklaren Befunden, zum Beispiel wenn die Mammographie kein eindeutiges Ergebnis zeigt, werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei Frauen, bei denen die Brustdichte keine Rolle spielt, ist der Ultraschall zur Früherkennung eine private Leistung, die selbst bezahlt werden muss.

Die Magnet-Resonanz-Tomografie (MRT), auch Kernspintomografie genannt, ist ein sogenanntes Schnittbildverfahren. Mit Hilfe von Magnetfeldern werden insbesondere alle weichen Körperteile gut dargestellt. So liefert ein MRT Informationen über Lage und Größe eines möglichen Tumors und macht oftmals eine Unterscheidung zwischen bösartigem und gesundem Gewebe möglich.

Das MRT der Brust wird als Früherkennungsuntersuchung nicht empfohlen. Das MRT eignet sich als Untersuchung zur Bestimmung der Größe und Lage eines Tumors bei Frauen, bei denen ein Tumor bereits festgestellt wurde, sowie im Rahmen der Nachsorge nach einer Brustkrebserkrankung.

Die Untersuchung dauert ca. 30 Minuten. In Bauchlage werden die Brüste in einer Vertiefung abgelegt und leicht fixiert, damit eventuelle Bewegungen vermieden werden. Während der Untersuchung erhalten Sie ein sehr gut verträgliches Kontrastmittel über die Armvene. So werden bereits sehr kleine Tumore sichtbar. Denn die meisten Brusttumore bilden spezielle Blutgefäße, die sich in ihrer Oberfläche von normalen Blutgefäßen unterscheiden und dadurch sichtbar werden.

Zur Früherkennung ist das MRT nicht geeignet, weil die erkannten Veränderungen nicht unbedingt bösartig sind und es so zu unnötigen Zusatzuntersuchungen kommt. Das MRT wird nur als Ergänzung bei unklaren Befunden durch Mammographie oder Ultraschall eingesetzt oder zur Kontrolle während einer Therapie. Bei einem bekannten Tumor werden weitere kleine Veränderungen aufgezeigt, die durch die Mammographie nicht sichtbar sind.
Das MRT wird in der Nachsorge eingesetzt, um Narbengewebe von Tumoren zu unterscheiden sowie zum Ausschluss von wiederkehrenden Tumoren, zum Beispiel bei Brustimplantaten. Da ein MRT mit Magnetfeldern arbeitet, bietet es eine hohe Bildauflösung und verursacht keine Strahlenbelastung.

Weitere Informationen zum MRT der Brust finden Sie hier.

Ein MRT kostet ca. 230 bis 450 Euro, je nach Umfang der Untersuchung.

In der Regel werden die Kosten bei der Früherkennung nicht übernommen. Bei jungen Frauen mit einem nachgewiesenen, erblich bedingten Krebsrisiko kann das MRT zur gesetzlichen Früherkennung eingesetzt werden, wenn die Mammographie wegen des häufig dichten Drüsengewebes kein verlässliches Ergebnis zeigt.

Unser Service für Sie 

Tipps zum Arztgespräch und was Sie bei individuellen Gesundheitsleistungen beachten sollten, finden Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema IGeL. Bei Fragen zu einzelnen Individuellen Gesundheitsleistungen berät Sie außerdem das SBK-Gesundheitstelefon unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 00 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

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