Einladungsprogramm zur Darmkrebsfrüherkennung
Informationen zur Einladung für Versicherte zur Darmkrebsvorsorge
Gemäß des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), dem höchsten Beschlussgremium der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, sind alle gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig zur Darmkrebsvorsorge einzuladen. Alle Informationen zum Einladungsprogramm erfahren Sie auf dieser Seite.
Obwohl die Darmkrebsfrüherkennung ab 50 Jahren so wichtig ist, nehmen derzeit nur etwa 20 % der Anspruchsberechtigten in Deutschland die Untersuchungen zur Darmkrebsvorsorge wahr. Mit dem Einladungsverfahren sollen alle Versicherten mit Anspruch daher künftig regelmäßig an die Darmkrebsvorsorge erinnert werden. Das Ziel dabei ist, die Teilnahmerate zu erhöhen und so mehr Menschen zu schützen. Denn je früher Darmkrebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Durch die Untersuchungen zur Darmkrebsvorsorge (Stuhltest und Darmspiegelung) können gut- oder bösartige Veränderungen bereits in einem sehr frühen Stadium erkannt werden. So können Darmkrebserkrankungen und sogar Todesfälle durch Darmkrebs verhindert werden.
Alle Versicherten im Alter von jeweils 50, 55, 60 und 65 Jahren werdenregelmäßig von der SBK schriftlich zur Darmkrebsvorsorge eingeladen.
In der Einladung bekommen Sie Informationen darüber, welche Leistungen zur Darmkrebsvorsorge Sie aufgrund Ihres Alters nutzen können. Zusätzlich erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben eine Broschüre mit Informationen zum Ablauf des Stuhltests und der Koloskopie sowie zu Nutzen und Risiken der Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen.
Die Broschüren können Sie sich hier ansehen:
Ja, Sie bekommen auch dann eine Einladung. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass alle Versicherten im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren eine Einladung bekommen, unabhängig davon, ob sie bereits an einer Darmkrebsvorsorge teilgenommen haben oder nicht. Wir müssen Sie daher auch dann anschreiben, wenn Sie bereits an einer Darmkrebsvorsorge teilgenommen haben und daher zum Zeitpunkt der Einladung gar nicht die Möglichkeit zu einer erneuten Teilnahme haben. Auch wenn eine Grunderkrankung vorliegt, aufgrund derer eine Teilnahme an der Darmkrebsvorsorge eventuell nicht möglich ist, bekommen Sie eine Einladung.
Ja, Sie können auch ohne eine Einladung an der Darmkrebsvorsorge teilnehmen. Denn ausschlaggebend für die Darmkrebsvorsorge mit dem
Wenn Sie zur Darmkrebsvorsorge eingeladen wurden und nach fünf Jahren nicht erneut zur Darmkrebsvorsorge eingeladen werden möchten, haben Sie die Möglichkeit, dem Erhalt einer erneuten Einladung zu widersprechen. Um Ihren Widerspruch zu erklären, nutzen Sie bitte folgendes PDF-Formular:
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte einfach per E-Mail an
Ja, Sie müssen erneut widersprechen. Denn die Information über Ihren Widerspruch wird nicht von Kasse zu Kasse weitergegeben.
Ja, Sie haben weiterhin das Recht, die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen kostenfrei zu nutzen.