Einladungsprogramm zur Darmkrebsfrüherkennung

Informationen zur Einladung für Versicherte zur Darmkrebsvorsorge

Gemäß des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), dem höchsten Beschlussgremium der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, sind alle gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig zur Darmkrebsvorsorge einzuladen. Alle Informationen zum Einladungsprogramm erfahren Sie auf dieser Seite.

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