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Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung

Für Frauen ab 20 Jahren ist die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung eine Leistung der SBK.

Gebärmutterhalskrebs ist eine bösartige Krebserkrankung des Gebärmutterhalses, die vor allem im Bereich des äußeren Muttermunds auftritt. Je früher Veränderungen am Gebärmutterhals erkannt werden, desto besser. Gehen Sie deshalb regelmäßig zur Vorsorge zum Frauenarzt. Wir beraten Sie gerne, welche Untersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Früherkennung sowie darüber hinaus möglich sind. Informieren Sie sich zu diesen Leistungen hier auf unseren Seiten. So können Sie selbst entscheiden, ob Sie diese nutzen möchten.

Neue Regelung seit Januar 2020

Seit 2020 gelten neue Regelungen bei der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Demnach ist das Alter der Frau ausschlaggebend dafür, welche Leistung zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung in welchen Abständen in Anspruch genommen werden kann. Neu ist zudem, dass alle Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren im Fünf-Jahres-Intervall von der SBK zur Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge eingeladen werden.

Folgende Leistungen stehen Frauen seit Januar 2020 im Rahmen des gesetzlichen Screenings kostenfrei zur Verfügung:

Art der UntersuchungUntersuchungsinhalteAlterUntersuchungsintervall
Klinische Untersuchung Anamnese, Inspektion der genitalen Hautregionen, bimanuelle gynäkologische Untersuchung, Untersuchung der Scheide und des Muttermundes mittels Spekulum, Beratung  Ab 30 Jahren wird zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brust vom Frauenarzt durchgeführt.Frauen ab 20 JahrenJährlich
Zytologische Untersuchung (Pap-Abstrich)Abstrich vom Gebärmutterhals und Laboruntersuchung des Materials auf Zellveränderungen, BeratungFrauen zwischen 20-34 JahrenJährlich
Ko-Testung (Pap-Abstrich und HPV-Test)Abstrich vom Gebärmutterhals und Laboruntersuchung des Materials auf Zellveränderungen, HPV-Test, BeratungFrauen ab 35 JahrenAlle drei Jahre

Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung - Ihre SBK-Vorteile:

Die Leistungen im Detail

Informieren Sie sich hier im Detail über die einzelnen Leistungsbestandteile der gesetzlichen Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung.

So nutzen Sie die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung:

  1. Vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei Ihrem Frauenarzt, da die Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs von Frauenärzten durchgeführt wird. Falls Sie noch keinen Frauenarzt haben, ist Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater bei der Suche nach einem geeigneten Arzt gerne behilflich.
  2. In der Praxis legen Sie dann einfach Ihre SBK-Gesundheitskarte vor. Die Kosten rechnet Ihr Frauenarzt direkt mit uns ab, die Früherkennungsuntersuchungen sind für Sie kostenfrei.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung zusammengetragen.

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