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Einladungsprogramm zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung

Für alle Frauen zwischen 20 und 65 Jahren

Gemäß dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), dem höchsten Beschlussgremium der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, sind alle Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig zum Gebärmutterhalskrebs-Screening einzuladen. Alle Informationen zum Einladungsprogramm finden Sie auf dieser Seite.

Ein Mädchen sitzt bei einer Ärztin im Behandlungszimmer und die unterhalten sich.
©gettyimages / SDI Productions

Einladungsprogramm zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung - Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir erinnern alle versicherten Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren regelmäßig an die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung, sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
  • Bei der Suche nach einer geeigneten Frauenarztpraxis, bei der Sie das Screening durchführen lassen können, ist Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater gerne behilflich.
  • Einladung an alle Frauen zwischen 20 und 65 Jahren

    Alle SBK-versicherten Frauen im Alter von 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 und 65 Jahren werden von uns zur Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge eingeladen. Mit der Einladung von anspruchsberechtigten Frauen soll die Teilnahmerate an der gesetzlichen Früherkennung weiter erhöht werden. Nur durch Früherkennung können Gewebeveränderungen in einem frühen Stadium entdeckt und behandelt werden.

    In der Einladung informieren wir Sie darüber, welche Leistungen zur Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge Sie aufgrund Ihres Alters nutzen können. Zusätzlich erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben eine Broschüre mit Informationen zu Gebärmutterhalskrebs, zum Ablauf der Untersuchungen (Pap-Abstrich und HPV-Test), zur Bedeutung der Untersuchungsergebnisse sowie Informationen zu Vor- und Nachteilen des Gebärmutterhalskrebs-Screenings.

    Die Broschüren können Sie sich hier auf den Seiten des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) ansehen:

  • Versicherteninformation zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung (für Frauen zwischen 20-34 Jahren)
  • Versicherteninformation zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung (für Frauen ab 35 Jahren)
  • So funktioniert das Einladungsprogramm zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung:

    Um eine Einladung zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung von der SBK zu erhalten, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern. Sie erhalten das Einladungsschreiben sowie die Informationsbroschüre alle fünf Jahre im Alter von 20 bis 65 Jahren automatisch per Post von uns.

    Keine Teilnahme gewünscht? Wenn Sie eine Einladung erhalten haben und keine weiteren Einladungen mehr von uns wünschen, dann können Sie einer erneuten Einladung widersprechen. Auch im Falle Ihres Widerspruchs können Sie weiterhin die gesetzlichen Gebärmutterhalskrebs-Vorsorgeuntersuchungen kostenfrei nutzen. Um Ihren Widerspruch zu erklären, senden Sie uns bitte folgendes PDF-Formular ausgefüllt per E-Mail an widerruf@sbk.org oder ausgedruckt per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater wenden.

    Widerspruch Einladung zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung

    Häufig gestellte Fragen zum Einladungsprogramm zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung:

    Ja, Sie bekommen auch dann eine Einladung. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass alle Versicherten im Alter von 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 und 65 Jahren eine Einladung erhalten, unabhängig davon, ob sie bereits an einer Gebärmutterhalskrebs-Vorsorgeuntersuchung teilgenommen haben oder nicht. Wir sind Sie daher verpflichtet, Sie anzuschreiben, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Einladung gar nicht die Möglichkeit zu einer erneuten Teilnahme haben. Auch das Vorliegen einer Grunderkrankung, aufgrund derer eine Teilnahme an der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung eventuell nicht möglich ist, darf von der SBK nicht berücksichtigt werden.

    Ja, Sie können auch ohne eine Einladung an der Vorsorge teilnehmen. Denn ausschlaggebend für Ihren Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs ist Ihr Alter. Die Einladung zum Screening ist lediglich ein Service zur Erinnerung an dieses Vorsorgeangebot und soll dabei auch über den Nutzen der Untersuchungen informieren. Die Einladung selbst begründet jedoch keinen Anspruch auf die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung.

    Ja, Sie müssen erneut widersprechen. Denn die Information über Ihren Widerspruch wird nicht von Kasse zu Kasse weitergegeben.

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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