Einladungsprogramm zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung

Ab Januar 2020 werden Versicherte automatisch zur Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge eingeladen

Ab Januar 2020 startet das gesetzlich organisierte Einladungsprogramm zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Gemäß dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), dem höchsten Beschlussgremium der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, sind künftig alle Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig zum Gebärmutterhalskrebs-Screening einzuladen. Alle Informationen zum Einladungsprogramm finden Sie auf dieser Seite.

Einladung an alle Frauen zwischen 20 und 65 Jahren

Alle SBK-versicherten Frauen im Alter von 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 und 65 Jahren werden ab Januar 2020 von uns zur Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge eingeladen. Mit der Einladung von anspruchsberechtigten Frauen soll die Teilnahmerate an der gesetzlichen Früherkennung weiter erhöht werden. Nur durch Früherkennung können Gewebeveränderungen in einem frühen Stadium entdeckt und behandelt werden.

In der Einladung informieren wir Sie darüber, welche Leistungen zur Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge Sie aufgrund Ihres Alters nutzen können. Zusätzlich erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben eine Broschüre mit Informationen zu Gebärmutterhalskrebs, zum Ablauf der Untersuchungen (Pap-Abstrich und HPV-Test), zur Bedeutung der Untersuchungsergebnisse sowie Informationen zu Vor- und Nachteilen des Gebärmutterhalskrebs-Screenings.

Die Broschüren können Sie sich hier auf den Seiten des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) ansehen:

Einladungsprogramm zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung - Ihre SBK-Vorteile:

So funktioniert das Einladungsprogramm zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung:

Um eine Einladung zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung von der SBK zu erhalten, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern. Sie erhalten das Einladungsschreiben sowie die Informationsbroschüre alle fünf Jahre im Alter von 20 bis 65 Jahren automatisch per Post von uns.

Hinweis:

Wenn Sie eine Einladung erhalten haben und keine weiteren Einladungen mehr von uns wünschen, dann können Sie einer erneuten Einladung widersprechen. Auch im Falle Ihres Widerspruchs können Sie weiterhin die gesetzlichen Gebärmutterhalskrebs-Vorsorgeuntersuchungen kostenfrei nutzen. Um Ihren Widerspruch zu erklären, nutzen Sie bitte folgendes PDF-Formular:

Formular Widerspruch Einladung zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung PDF, 1.97 MB

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte einfach per E-Mail an widerruf@sbk.org oder ausgedruckt per Post an SBK, 80227 München. Falls Sie den Postweg nutzen möchten, können Sie den  Freiumschlag PDF, 127 KB  verwenden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihren persönlichen Kundenberater wenden.

Häufig gestellte Fragen zum Einladungsprogramm zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung: