Weitere Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung

Alle medizinisch notwendigen Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs werden von der SBK bezahlt. Vielen Frauen werden in Arztpraxen im Rahmen der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung dennoch zusätzliche Untersuchungen angeboten, die sie selbst bezahlen müssen. Diese werden als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel der gynäkologische Ultraschall der Gebärmutter und die Dünnschichtzytologie. Sie werden als Screenings zur Früherkennung bei gesunden Frauen nicht empfohlen, denn zusätzliche Tests haben keine Vorteile. Stattdessen kann das Risiko steigen, Frauen durch auffällige Befunde zu verängstigen oder einer Überbehandlung auszusetzen. Jede Frau sollte daher selbst entscheiden, ob sie eine solche Untersuchung durchführen lassen möchte oder nicht. Dazu ist es wichtig, alle wesentlichen Fragen zur Untersuchung zu klären und eventuelle Vor- und Nachteile abzuwägen.

Weitere Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Dünnschichtzytologie

Bei der Dünnschichtzytologie werden die Zellen aus dem Pap-Test (Abstrich des Gebärmutterhalses) vor der mikroskopischen Untersuchung zusätzlich gereinigt. Der Vorteil der Untersuchung wird darin gesehen, dass die Zellen des Gebärmutterhalses durch die Reinigung besser erkannt und untersucht werden können. Derzeit findet sich jedoch keine Bestätigung für ein genaueres mikroskopisches Ergebnis durch die Dünnschichtzytologie. Sie ist laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) dem Routinetest zur Gebärmutterhalsvorsoge (Pap-Test) nicht überlegen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite IGeL-Monitor.

Die Dünnschichtzytologie kostet in der Regel zwischen 23 € und 53 €. Da die Leistung eine IGeL ist, sind die Kosten privat zu tragen.

Gynäkologischer Ultraschall

Der gynäkologische oder auch vaginale Ultraschall untersucht die Gebärmutter und Eileiter auf Auffälligkeiten. Man erhofft sich mit dem Ultraschall eine frühzeitige Diagnose und damit auch die Möglichkeit zur rechtzeitigen Therapie. Der gynäkologische Ultraschall alleine reicht jedoch nicht aus, um eine sichere Diagnose zu stellen. Es entstehen sehr viel mehr auffällige Ultraschallbilder, als dass tatsächlich eine Krebserkrankung vorliegt. Infolgedessen erhalten viele Frauen eine Fehldiagnose sowie unnötige weitere Untersuchungen bis hin zu operativen Eingriffen, die zu psychischem Stress führen können. Außerdem ist bisher der Nutzen des gynäkologischen Ultraschalls als Früherkennungsuntersuchung zur Verringerung der Sterblichkeit nicht nachgewiesen. Mehr Informationen zum gynäkologischen Ultraschall bietet der IGeL-Monitor.

Die Kosten eines gynäkologischen Ultraschalls zur Früherkennung liegen je nach Umfang der Untersuchung bei ca. 35 € bis 75 €. Da der Ultraschall zur Früherkennung, d.h. ohne Verdacht, eine IGeL ist, können die Kosten nicht von der SBK übernommen werden.

Hinweis: Der gynäkologische Ultraschall ist lediglich im Zusammenhang der Früherkennung eine Privatleistung. Sobald Auffälligkeiten wie Schmerzen, ein Verdacht bei der Tastuntersuchung oder Ähnliches vorliegen, kann die Frauenärztin oder der Frauenarzt weitere Untersuchungen wie einen notwendigen Ultraschall zur weiteren Abklärung vornehmen. In diesem Fall handelt es sich um keine Früherkennungsuntersuchung mehr, sodass wir die Kosten übernehmen.

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