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Hautkrebsvorsorge

Informationen und Entscheidungshilfe zur Hautkrebsvorsorge

Hautkrebs kommt häufiger vor als manche denken. Deshalb lohnt es sich, die eigene Haut und eventuelle Muttermale regelmäßig selbst anzuschauen. Ab einem Alter von 35 Jahren wird empfohlen, alle zwei Jahre die Haut ärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist vor allem für Risikogruppen wichtig, also Menschen mit heller Haut und vielen Muttermalen. Die einfachste und beste Vorsorge ist laut Expertenmeinung bis heute ein effizienter Sonnenschutz durch Lotionen oder Sonnencremes.

  • So läuft die Hautkrebsvorsorge ab
  • Welche Kosten übernimmt die SBK?
  • So bekommen Sie die Hautkrebsvorsorge
  • Häufige Fragen
  • Ein Mann lässt sich beim Hautarzt seine Muttermale auf dem Rücken kontrollieren.

    Hautkrebsvorsorge – Ihre Vorteile

  • Die Hautkrebsvorsorge übernehmen wir für Versicherte unter 35 Jahren als Extra-Leistung.
  • Zertifizierte Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe, die die Hautkrebsvorsorge vornehmen, finden Sie über die Arztsuche der 116117.
  • Im Rahmen des Bonusprogramms erhalten Sie für die gesetzliche Hautkrebsvorsorge einen Bonus.
  • So läuft die Hautkrebsvorsorge ab:

    Eine Früherkennungsuntersuchung dient vor allem einem Ziel: Bei einem gesunden Menschen eine Erkrankung zu entdecken, bevor sich Symptome bemerkbar machen. Daher gelten diese Menschen zum Zeitpunkt der Untersuchung als gesund. Bei einer frühzeitigen Entdeckung können sie schneller behandelt werden und man kann den Verlauf positiv beeinflussen.

  • Zunächst befragt Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu Ihrer Vorgeschichte. Waren Sie häufig in der Sonne oder im Sonnenstudio? Hatten Sie oft einen Sonnenbrand? Gibt es nahe Verwandte, die an Hautkrebs erkrankt sind? Anhand dieser Informationen kann der Arzt oder die Ärztin Ihr persönliches Hautkrebsrisiko einschätzen.
  • Anschließend folgt eine systematische Untersuchung des ganzen Körpers nach auffälligen Hautveränderungen – auch auf dem Kopf und an den Schleimhäuten. Hierbei wird auch ein Dermatoskop (Auflichtmikroskop) genutzt, mit dem auffällige Hautstellen zusätzlich beleuchtet werden können. Als auffällig gelten vor allem dunkel gewordene Hautstellen oder Muttermale, deren Rand sich verändert hat oder die eine bestimmte Größe haben.
  • Nach der Untersuchung bespricht der Arzt oder die Ärztin mit Ihnen das Ergebnis der Untersuchung und berät Sie zu empfohlenen Verhaltensweisen, zum Beispiel über den maßvollen Umgang mit der Sonne.
  • Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Regelung bei Versicherten bis 34 Jahren: Bei Versicherten bis 34 Jahren übernehmen wir als Extra-Leistung die Kosten für die Hautkrebsvorsorge von bis zu 25 € – einmal im Jahr. Die Vorsorgeuntersuchung können Sie bei zugelassenen und zertifizierten Hautärztinnen und Hautärzten in Anspruch nehmen. Nach der Untersuchung erhalten Sie in den meisten Bundesländern eine Rechnung, die Sie bei uns einreichen können. Dazu laden Sie die Rechnung ganz einfach in der Meine SBK hoch. Alternativ senden Sie uns die Rechnung per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Nach wenigen Tagen erhalten Sie die Erstattung auf Ihr Konto.

    Rechnung hochladen

    Abweichende Regelung in Bayern
    In Bayern dürfen wir die Kosten für das Hautkrebsscreening für unter 35-Jährige alle zwei Jahre und nur bei Vertragsärzten übernehmen. Wir informieren Sie gerne über teilnehmende Arztpraxen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit uns über Ihre SBK Gesundheitskarte. 

    Regelung bei Versicherten ab 35 Jahren: Bei Versicherten ab 35 Jahren ist das Hautkrebsscreening eine gesetzliche Leistung und wird generell über die SBK Gesundheitskarte abgerechnet. Sie können diese Untersuchung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Wenn Sie zum Beispiel im Juni 2023 bei der Hautkrebsvorsorge waren, können Sie diese Untersuchung wieder ab Januar 2025 nutzen.

    Regelung bei Auffälligkeiten: Sobald Sie selbst Auffälligkeiten an Ihrer Haut feststellen (z.B. ein verändertes, auffälliges Muttermal) und diese untersuchen lassen, handelt es sich um keine Vorsorge mehr. Diese Untersuchungen gehören dann zur ärztlichen Behandlung, für die wir jederzeit die Kosten übernehmen.

    So bekommen Sie die Hautkrebsvorsorge:

    Die Hautkrebsvorsorge können Sie in Arztpraxen für Allgemeinmedizin, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Dermatologie sowie für innere Medizin durchführen lassen. Dabei gilt jedoch eine Voraussetzung: Die Ärztin oder der Arzt muss an einer Zertifizierung für das Hautkrebs-Screening teilgenommen haben. Dies ist notwendig, um die Untersuchung als gesetzliche Kassenleistung abrechnen zu können oder um eine Erstattung der Kosten zu erhalten.

    Finden Sie über die Arztsuche der 116117 ganz einfach die passende Praxis in Ihrer Region.

    Filtern Sie dort im Suchfeld nach "Haut- und Geschlechtskrankheiten" und geben Sie Ihre Postleitzahl an. 

    Wenn Sie sich für eine Arztpraxis entschieden haben, sehen Sie unter "Besondere Leistungsangebote", ob die Praxis das Hautkrebs-Screening anbietet. 

    Bitte beachten Sie: In Bayern gelten abweichende Regelungen für Versicherte bis 34 Jahre. Arztpraxen, die das Hautkrebsscreening durchführen, erfahren Sie bei Ihrer SBK Kundenberatung. 

    Eine Frau sitzt in einer Beratungszone der Arztpraxis und wird von ihrer Ärztin zu Vorsorgeuntersuchungen beraten.

    Kennen Sie den SBK Terminservice?

    Sie brauchen einen zeitnahen Termin bei einer Fachärztin? Sie möchten einen Vorsorgetermin beim Zahnarzt oder Hautarzt vereinbaren? Sparen Sie Zeit bei der Terminvereinbarung und nutzen Sie unseren SBK Teminservice.

    Mehr erfahren

    Häufige Fragen zur Hautkrebsvorsorge:

    Sonnenstrahlung gilt als Hauptverursacher von Hautkrebs. Dementsprechend haben vor allem Menschen mit hellem Hauttyp oder vielen Muttermalen ein erhöhtes Risiko. Wichtig ist es deshalb, sich vor der Sonnenstrahlung zu schützen: Verwenden Sie generell Sonnencreme, wenn Sie sich in der Sonne aufhalten. Meiden Sie die intensive Mittagssonne. Halten Sie sich vorwiegend im Schatten auf und bedecken Sie die Haut möglichst mit Kleidung. Meiden Sie zudem den Besuch von Bräunungsstudios, da auch diese Strahlung für die Haut schädlich ist.

    Menschen mit sehr hellem Hautton und Personen, die sich häufig in der Sonne aufhalten sowie ältere Menschen haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Frauen haben generell ein geringeres Risiko als Männer. Für Männer gilt das höchste Risiko ab einem Alter von 65 Jahren.

    Fast jeder Mensch hat Muttermale. Die meisten dieser braunen Flecken sind völlig harmlos. Manchmal verändern sie allerdings ihre Form, Farbe oder Größe oder es kommen neue, ungewöhnlich aussehende Flecken hinzu. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn das bei Ihnen der Fall ist.

    Untersuchen Sie sich regelmäßig selbst und suchen Sie Ihre Haut am besten einmal im Monat systematisch nach Veränderungen ab. Wie die Selbstuntersuchung in vier Schritten ganz einfach durchgeführt werden kann, erfahren Sie auf der Webseite der Deutschen Krebshilfe

    Dabei achten Sie bitte auf folgende Kriterien:

  • A wie Asymmetrie: Die beiden Hälften des Muttermals sehen ungleich aus.
  • B wie Begrenzung: Verdächtig können zungenförmige Ausläufer und Einbuchtungen, unscharfe Grenzen und eine raue Oberfläche sein. Gutartige Muttermale sind in der Regel rund oder oval.
  • C wie Color (Farbe): Melanome sind typischerweise unregelmäßig und uneinheitlich gefärbt.
  • D wie Durchmesser und Dynamik: Verdächtig sind Hautveränderungen, die eine bestimmte Größe überschreiten (2-6 mm) und sich mit einer gewissen Geschwindigkeit in Farbe, Größe und Form verändern.
  • E wie Erhabenheit: Anzeichen können sein ein herausragendes Muttermal (> 1 mm) und eine raue, schuppende Oberfläche.
  • Eine Ärztin oder ein Arzt kann alle Muttermale identifizieren, die verdächtig erscheinen und potenziell zu Hautkrebs führen können. Auf diese Weise lässt sich ein möglicher Hautkrebs so früh wie möglich entdecken – immer mit dem Ziel, ihn frühzeitig behandeln zu können. Dabei geht es vor allem um Basalzellkrebs und Stachelzellkrebs (beides weißer Hautkrebs) sowie das maligne Melanom (schwarzer Hautkrebs).

    Studien zeigen, dass durch Früherkennung Hautkrebs häufiger entdeckt wird. Es wurde aber noch nicht bewiesen, dass aufgrund der Früherkennung weniger Menschen an Basalzellkrebs, Stachelzellkrebs oder an einem Melanom erkranken bzw. mehr Menschen gerettet werden können. Der Nutzen des Screenings hängt außerdem vom individuellen Hautkrebsrisiko ab.

    Durch Früherkennung lässt sich die Schwere der Erkrankung mindern. Das Hautkrebsscreening kann zum Zeitpunkt der Untersuchung eine Aussage darüber treffen, ob eine Hautveränderung oder gegebenenfalls Hautkrebs vorliegt. Allerdings kann das Screening nicht voraussagen oder verhindern, an Hautkrebs zu erkranken. Es geht ausschließlich um die frühzeitige Erkennung.

    Das Hautkrebsscreening ist kein Eingriff. Die Ärztin oder der Arzt begutachtet lediglich die Hautoberfläche. Ein Nachteil kann aber sein, dass eine Hautstelle als möglicherweise verdächtig diagnostiziert wird. Das kann zu Unsicherheit und psychischem Stress führen und gegebenenfalls zu weiteren Untersuchungen. Oft erweist sich die betroffene Hautstelle dann als harmlos. Wird eine Hautveränderung festgestellt, die zwar bösartig erscheint, aber nie gefährlich geworden wäre, nennt man dies eine Überdiagnose. Das bedeutet, es wäre nicht notwendig gewesen, den Sachverhalt zu entdecken. Wie oft ein falscher Verdacht gestellt wird, ist bisher unklar. Es kann allerdings auch ein Hautkrebs unentdeckt und damit unbehandelt bleiben, obwohl dies sinnvoll wäre.

    Die Hautuntersuchung ist nicht schmerzhaft. Aber manchen Menschen ist es unangenehm, sich vollständig zu entkleiden.

    Bei der Videodermatoskopie werden die Bilder der einzelnen Pigmentmale im Computer gespeichert. Sie dient vor allem zur Kontrolle und Verlaufsbeobachtung auffälliger Hautstellen. So wird dokumentiert, wie sich die Haustellen verändern.

    Der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) hat die Videodermatoskopie nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen, weil ein Vorteil gegenüber der Standarduntersuchung bisher nicht nachgewiesen werden konnte. Die Videodermatoskopie bleibt eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird daher vom Versicherten selbst bezahlt.

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