Hautkrebsvorsorge
Informationen und Entscheidungshilfe zur Hautkrebsvorsorge.

Hautkrebs kommt häufiger vor als manche denken. Deshalb lohnt es sich, die eigene Haut und eventuelle Muttermale regelmäßig selbst anzuschauen. Ab einem Alter von 35 Jahren wird empfohlen, alle zwei Jahre die Haut von einem Arzt untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist vor allem für Risikogruppen wichtig, also Menschen mit heller Haut und vielen Muttermalen. Als die einfachste und beste Vorsorge ist für viele Experten bis heute ein effizienter Sonnenschutz durch Lotionen oder Sonnencremes.
Eine Früherkennungsuntersuchung dient vor allem einem Ziel: Bei einem gesunden Menschen eine Erkrankung zu entdecken, bevor sich Symptome bemerkbar machen. Daher gelten diese Menschen zum Zeitpunkt der Untersuchung als gesund. Bei einer frühzeitigen Entdeckung können sie schneller behandelt werden und man kann den Verlauf positiv beeinflussen. Sobald Sie Auffälligkeiten, zum Beispiel veränderte Hautstellen bemerken oder Ihr Arzt einen Verdacht hat, handelt es sich um keine Früherkennungsuntersuchung mehr. Die entsprechend notwendigen Untersuchungen zur weiteren Abklärung der verdächtigen Hautstelle gehören dann zur Behandlung und sind eine Kassenleistung.
Hautkrebsvorsorge – Ihre SBK-Vorteile:
- Die Hautkrebsvorsorge übernehmen wir für alle Versicherten als Extra-Leistung.
- Zertifizierte Ärzte in Ihrer Nähe, die die Hautkrebsvorsorge vornehmen, nennt Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater.
- Im Rahmen des SBK-Bonusprogramms erhalten Sie für die Hautkrebsvorsorge einen Bonus.
So läuft die Hautkrebsvorsorge ab:
- Zunächst befragt Sie Ihr Arzt zu Ihrer Vorgeschichte. Waren Sie häufig in der Sonne oder im Sonnenstudio? Hatten Sie oft einen Sonnenbrand? Gibt es nahe Verwandte, die an Hautkrebs erkrankt sind? Anhand dieser Informationen kann der Azrt Ihr persönliches Hautkrebsrisiko einschätzen.
- Anschließend sucht der Arzt Ihren ganzen Körper systematisch nach auffälligen Hautveränderungen ab – auch auf dem Kopf und an den Schleimhäuten. Er verlässt sich dabei auf sein geschultes Auge. Hierbei nutzt der Hautarzt ein Dermatoskop (Auflichtmikroskop), mit dem er die betreffende Hautstelle zusätzlich beleuchten kann. Als auffällig gelten vor allem eine dunkel gewordene Hautstelle, Muttermale, deren Rand sich verändert hat oder die eine bestimmte Größe haben.
- Nach der Untersuchung bespricht der Arzt mit Ihnen das Ergebnis der Untersuchung und berät Sie zu empfohlenen Verhaltensweisen, zum Beispiel über den maßvollen Umgang mit der Sonne.
So bekommen Sie die Hautkrebsvorsorge:
Die Hautkrebsvorsorge können Sie bei Fachärzten für Allgemeinmedizin, Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dermatologen und Internisten durchführen lassen. Dabei gilt jedoch eine Voraussetzung: Ihr Arzt muss an einer Zertifizierung für das Hautkrebs-Screening teilgenommen haben. Das ist notwendig, um die Untersuchung als gesetzliche Kassenleistung abrechnen zu können oder um eine Erstattung der Kosten zu erhalten. Bitte beachten Sie: Es gibt unterschiedliche Regelungen für die Hautkrebsvorsorge bei Versicherten bis 34 Jahre und ab 35 Jahre.
Regelung bei Versicherten bis 34 Jahre
Bei Versicherten bis 34 Jahre übernehmen wir als Extra-Leistung die Kosten für die Hautkrebsvorsorge von bis zu 25 € – einmal im Jahr. Die Vorsorgeuntersuchung können Sie bei zugelassenen, zertifizierten Hautärzten in Anspruch nehmen. Nach der Untersuchung erhalten Sie in den meisten Bundesländern eine Rechnung von Ihrem Hautarzt, die Sie bei uns einreichen können. Dazu laden Sie die Rechnung ganz einfach in der Meine SBK-App oder unter meine.sbk.org hoch. Alternativ senden Sie die Rechnung per Post an folgende Adresse: SBK, 80227 München.Nach wenigen Tagen erhalten Sie die Erstattung auf Ihr Konto.
In folgenden Bundesländern gibt es abweichende Regelungen:
Regelung bei Versicherten ab 35 Jahre
Bei Versicherten ab 35 Jahre ist das Hautkrebsscreening eine gesetzliche Leistung und wird generell über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet. Sie können diese Untersuchung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Wenn Sie zum Beispiel im Juni 2021 bei der Hautkrebsvorsorge waren, können Sie diese Untersuchung wieder ab Januar 2023 nutzen. Sobald Sie jedoch selbst eine Hautstelle entdecken, die verdächtig aussieht, können Sie diese beim Hautarzt jederzeit als Behandlung untersuchen lassen. Auch hierzu genügt die Vorlage Ihrer SBK-Gesundheitskarte.