Hautkrebsvorsorge
Informationen und Entscheidungshilfe zur Hautkrebsvorsorge
Hautkrebs kommt häufiger vor als manche denken. Deshalb lohnt es sich, die eigene Haut und eventuelle Muttermale regelmäßig selbst anzuschauen. Ab einem Alter von 35 Jahren wird empfohlen, alle zwei Jahre die Haut ärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist vor allem für Risikogruppen wichtig, also Menschen mit heller Haut und vielen Muttermalen. Die einfachste und beste Vorsorge ist laut Expertenmeinung bis heute ein effizienter Sonnenschutz durch Lotionen oder Sonnencremes.
So läuft die Hautkrebsvorsorge ab:
Eine Früherkennungsuntersuchung dient vor allem einem Ziel: Bei einem gesunden Menschen eine Erkrankung zu entdecken, bevor sich Symptome bemerkbar machen. Daher gelten diese Menschen zum Zeitpunkt der Untersuchung als gesund. Bei einer frühzeitigen Entdeckung können sie schneller behandelt werden und man kann den Verlauf positiv beeinflussen.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Regelung bei Versicherten bis 34 Jahren: Bei Versicherten bis 34 Jahren übernehmen wir als Extra-Leistung die Kosten für die Hautkrebsvorsorge von bis zu 25 € – einmal im Jahr. Die Vorsorgeuntersuchung können Sie bei zugelassenen und zertifizierten Hautärztinnen und Hautärzten in Anspruch nehmen. Nach der Untersuchung erhalten Sie in den meisten Bundesländern eine Rechnung, die Sie bei uns einreichen können. Dazu laden Sie die Rechnung ganz einfach in der Meine SBK hoch. Alternativ senden Sie uns die Rechnung per Post:
In Bayern dürfen wir die Kosten für das Hautkrebsscreening für unter 35-Jährige alle zwei Jahre und nur bei Vertragsärzten übernehmen. Wir informieren Sie gerne über teilnehmende Arztpraxen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit uns über Ihre SBK-Gesundheitskarte.
Regelung bei Versicherten ab 35 Jahren: Bei Versicherten ab 35 Jahren ist das Hautkrebsscreening eine gesetzliche Leistung und wird generell über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet. Sie können diese Untersuchung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Wenn Sie zum Beispiel im Juni 2023 bei der Hautkrebsvorsorge waren, können Sie diese Untersuchung wieder ab Januar 2025 nutzen.
Regelung bei Auffälligkeiten: Sobald Sie selbst Auffälligkeiten an Ihrer Haut feststellen (z.B. ein verändertes, auffälliges Muttermal) und diese untersuchen lassen, handelt es sich um keine Vorsorge mehr. Diese Untersuchungen gehören dann zur ärztlichen Behandlung, für die wir jederzeit die Kosten übernehmen.
So bekommen Sie die Hautkrebsvorsorge:
Die Hautkrebsvorsorge können Sie in Arztpraxen für Allgemeinmedizin, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Dermatologie sowie für innere Medizin durchführen lassen. Dabei gilt jedoch eine Voraussetzung: Die Ärztin oder der Arzt muss an einer Zertifizierung für das Hautkrebs-Screening teilgenommen haben. Dies ist notwendig, um die Untersuchung als gesetzliche Kassenleistung abrechnen zu können oder um eine Erstattung der Kosten zu erhalten.
Finden Sie über die
Filtern Sie dort im Suchfeld nach "Haut- und Geschlechtskrankheiten" und geben Sie Ihre Postleitzahl an.
Wenn Sie sich für eine Arztpraxis entschieden haben, sehen Sie unter "Besondere Leistungsangebote", ob die Praxis das Hautkrebs-Screening anbietet.
Bitte beachten Sie: In Bayern gelten abweichende Regelungen für Versicherte bis 34 Jahre. Arztpraxen, die das Hautkrebsscreening durchführen, erfahren Sie bei Ihrer persönlichen Kundenberatung.
Häufige Fragen zur Hautkrebsvorsorge:
Sonnenstrahlung gilt als Hauptverursacher von Hautkrebs. Dementsprechend haben vor allem Menschen mit hellem Hauttyp oder vielen Muttermalen ein erhöhtes Risiko. Wichtig ist es deshalb, sich vor der Sonnenstrahlung zu schützen: Verwenden Sie generell Sonnencreme, wenn Sie sich in der Sonne aufhalten. Meiden Sie die intensive Mittagssonne. Halten Sie sich vorwiegend im Schatten auf und bedecken Sie die Haut möglichst mit Kleidung. Meiden Sie zudem den Besuch von Bräunungsstudios, da auch diese Strahlung für die Haut schädlich ist.
Menschen mit sehr hellem Hautton und Personen, die sich häufig in der Sonne aufhalten sowie ältere Menschen haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Frauen haben generell ein geringeres Risiko als Männer. Für Männer gilt das höchste Risiko ab einem Alter von 65 Jahren.
Fast jeder Mensch hat Muttermale. Die meisten dieser braunen Flecken sind völlig harmlos. Manchmal verändern sie allerdings ihre Form, Farbe oder Größe oder es kommen neue, ungewöhnlich aussehende Flecken hinzu. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn das bei Ihnen der Fall ist.
Untersuchen Sie sich regelmäßig selbst und suchen Sie Ihre Haut am besten einmal im Monat systematisch nach Veränderungen ab. Wie die Selbstuntersuchung in vier Schritten ganz einfach durchgeführt werden kann, erfahren Sie auf der Webseite der
Dabei achten Sie bitte auf folgende Kriterien:
Eine Ärztin oder ein Arzt kann alle Muttermale identifizieren, die verdächtig erscheinen und potenziell zu Hautkrebs führen können. Auf diese Weise lässt sich ein möglicher Hautkrebs so früh wie möglich entdecken – immer mit dem Ziel, ihn frühzeitig behandeln zu können. Dabei geht es vor allem um Basalzellkrebs und Stachelzellkrebs (beides weißer Hautkrebs) sowie das maligne Melanom (schwarzer Hautkrebs).
Studien zeigen, dass durch Früherkennung Hautkrebs häufiger entdeckt wird. Es wurde aber noch nicht bewiesen, dass aufgrund der Früherkennung weniger Menschen an Basalzellkrebs, Stachelzellkrebs oder an einem Melanom erkranken bzw. mehr Menschen gerettet werden können. Der Nutzen des Screenings hängt außerdem vom individuellen Hautkrebsrisiko ab.
Durch Früherkennung lässt sich die Schwere der Erkrankung mindern. Das Hautkrebsscreening kann zum Zeitpunkt der Untersuchung eine Aussage darüber treffen, ob eine Hautveränderung oder gegebenenfalls Hautkrebs vorliegt. Allerdings kann das Screening nicht voraussagen oder verhindern, an Hautkrebs zu erkranken. Es geht ausschließlich um die frühzeitige Erkennung.
Das Hautkrebsscreening ist kein Eingriff. Die Ärztin oder der Arzt begutachtet lediglich die Hautoberfläche. Ein Nachteil kann aber sein, dass eine Hautstelle als möglicherweise verdächtig diagnostiziert wird. Das kann zu Unsicherheit und psychischem Stress führen und gegebenenfalls zu weiteren Untersuchungen. Oft erweist sich die betroffene Hautstelle dann als harmlos. Wird eine Hautveränderung festgestellt, die zwar bösartig erscheint, aber nie gefährlich geworden wäre, nennt man dies eine Überdiagnose. Das bedeutet, es wäre nicht notwendig gewesen, den Sachverhalt zu entdecken. Wie oft ein falscher Verdacht gestellt wird, ist bisher unklar. Es kann allerdings auch ein Hautkrebs unentdeckt und damit unbehandelt bleiben, obwohl dies sinnvoll wäre.
Die Hautuntersuchung ist nicht schmerzhaft. Aber manchen Menschen ist es unangenehm, sich vollständig zu entkleiden.
Bei der Videodermatoskopie werden die Bilder der einzelnen Pigmentmale im Computer gespeichert. Sie dient vor allem zur Kontrolle und Verlaufsbeobachtung auffälliger Hautstellen. So wird dokumentiert, wie sich die Haustellen verändern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) hat die Videodermatoskopie nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen, weil ein Vorteil gegenüber der Standarduntersuchung bisher nicht nachgewiesen werden konnte. Die Videodermatoskopie bleibt eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird daher vom Versicherten selbst bezahlt.