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Individuelle Gesundheitsleistungen

IGeL-Leistungen verstehen und bewusst entscheiden

Wahrscheinlich haben Sie bei einem Arztbesuch auch schon die eine oder andere Leistung angeboten bekommen, mit dem Hinweis, dass diese die Krankenkassen nicht zahlen. Diese Leistungen nennt man Individuelle Gesundheitsleistungen, abgekürzt oft IGeL. Die Arztpraxen können Individuelle Gesundheitsleistungen nicht über die Gesundheitskarte abrechnen. Sie müssen für diese Leistungen eine sogenannte Privatrechnung ausstellen, die die Patientin bzw. der Patient dann selbst bezahlen muss.

Tatsächlich sind Individuelle Gesundheitsleistungen ärztliche Leistungen, die in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Der Grund hierfür ist, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für den Nutzen dieser Leistungen vorliegen oder die Leistungen medizinisch nicht notwendig sind. Welche Leistung im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene medizinisch notwendig ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Ärzten (G-BA). Dieses Gremium bestimmt den medizinischen Leistungskatalog, an dessen Richtlinien sich auch die SBK halten muss.

Bewusst entscheiden

Das bedeutet, dass jeder für sich selbst entscheiden muss, ob er eine IGeL wie zum Beispiel einen gynäkologischen Ultraschall zur Früherkennung oder eine Augeninnendruckmessung zur Glaukomfrüherkennung durchführen lassen möchte. Wichtig zu wissen ist hierbei jedoch, dass keine Individuelle Gesundheitsleistung so dringend ist, dass sie sofort durchgeführt werden muss. Lassen Sie sich in der Arztpraxis also nicht unter Druck setzen.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Informationen und Hinweise geben, wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit Individuellen Gesundheitsleistungen umgehen sollen.

Individuelle Gesundheitsleistungen

SBK-Expertin Jasmin Großmann informiert zum Thema IGe-Leistungen und erklärt, auf was Sie achten sollten, wenn Ihnen in der Praxis IGe-Leistungen angeboten werden.

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Antworten auf häufige Fragen

Bitten Sie bei Ihrem Arztbesuch um eine ausführliche ärztlich Aufklärung, weshalb diese Leistung für Sie notwendig und empfehlenswert ist und welche Alternativen in der Regelversorgung bestehen. Bitten Sie auch um schriftliche Informationen und eine Bedenkzeit, sodass Sie sich zu Hause in Ruhe informieren und entscheiden können.

Sie müssen die Leistung nicht in bar und nicht vor Inanspruchnahme einer Behandlung bezahlen, Sie brauchen auch keine Anzahlung zu leisten. Nach einer Behandlung muss die Arztpraxis erst einmal eine nachvollziehbare Rechnung ausstellen, die Sie dann prüfen und bezahlen können.

Ja. Treffen Sie eine schriftliche Behandlungsvereinbarung, aus der die geplanten Leistungen und das Honorar hervorgehen. Damit haben Sie mehr Sicherheit darüber, was Ihnen die Arztpraxis konkret in Rechnung stellen wird. Gemäß Patientenrechtegesetz und Bundesmantelvertrag Ärzte § 3 Abs. 1, Satz 3 ist die Ärztin oder der Arzt dazu verpflichtet: „Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht besteht, können nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden muss.“

Unser Tipp: Wenden Sie sich an Ihre persönliche SBK Kundenberaterin oder Ihren persönlichen SBK Kundenberater, bevor Sie eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob es vielleicht auch alternative Angebote in der Regelversorgung oder bei der SBK gibt.

Expertinnen und Experten des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) haben die wichtigsten Individuellen Gesundheitsleistungen anhand wissenschaftlicher Studien nach ihrem jeweiligen Nutzen bewertet. Sie können sich mithilfe der Website www.igel-monitor.de selbst über Nutzen und Nachteil der jeweiligen Individuellen Gesundheitsleistung informieren. Den IGeL-Monitor gibt es auch als App für iPhones und bei Google-Play für Smartphones mit Android-Betriebssystem.

Bei Fragen zu einzelnen Individuellen Gesundheitsleistungen berät Sie außerdem das SBK Gesundheitstelefon.

Bevor Sie eine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen, können Sie sich zur Beratung auch an Ihre persönliche SBK Kundenberaterin oder Ihren persönlichen SBK Kundenberater wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Entscheidung.

Nützliche Links:

Thema Patientenrechte auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

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