Lungenkrebsfrüherkennung für Raucherinnen und Raucher
Alle Informationen zum Lungenkrebsscreening
Menschen mit langjährigem und intensivem Zigarettenkonsum haben ein erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Mit der neuen Lungenkrebsfrüherkennung können mögliche Tumore bereits in einem frühen Stadium entdeckt werden – oft bevor Beschwerden auftreten. Die Untersuchung erfolgt mittels Niedrigdosis-CT und steht bestimmten aktiven und ehemaligen Raucherinnen und Rauchern als gesetzliche Früherkennungsleistung zur Verfügung.
So läuft die Untersuchung ab:
Das Lungenkrebsscreeningdient dazu, Lungenkrebs möglichst früh zu entdecken. Denn früh erkannte Tumore können häufig besser behandelt werden als Erkrankungen, die bereits Beschwerden verursachen. Die Untersuchung läuft wie folgt ab:
Zunächst vereinbaren Sie einen Termin bei einer teilnehmenden allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxis. Dort prüft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, ob Sie die Voraussetzungen für die Lungenkrebsfrüherkennung erfüllen. In einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über Nutzen und mögliche Risiken der Untersuchung. Anschließend erstellt die Ärztin oder der Arzt die erforderlichen Unterlagen und überweist Sie zur radiologischen Untersuchung.
Die eigentliche Untersuchung erfolgt in einer Radiologiepraxis mit entsprechender Fortbildung und KV-Genehmigung mittels Niedrigdosis-Computertomografie (LDCT). Dabei werden mit Hilfe von Röntgenstrahlen detaillierte Aufnahmen Ihrer Lunge erstellt. Die Untersuchung wird im Liegen durchgeführt, ist schmerzfrei und dauert nur wenige Minuten.
Die Aufnahmen werden von der Radiologin oder dem Radiologen ausgewertet und das Ergebnis im Anschluss an Sie übermittelt. Bei unauffälligem Befund kann nach zwölf Monaten erneut eine Früherkennungsuntersuchung erfolgen. Falls auffällige oder unklare Befunde festgestellt werden, können weitere Abklärungen erforderlich sein. Gegebenenfalls wird eine zusätzliche Befundung veranlasst oder Sie erhalten eine ärztliche Beratung zum weiteren Vorgehen.
Weitere Informationen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Lungenkrebsfrüherkennung für Raucherinnen und Raucher finden Sie
Voraussetzungen für die Lungenkrebsfrüherkennung:
Die Lungenkrebsfrüherkennung richtet sich an Menschen mit einem erhöhten Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
Sie sind gesetzlich krankenversichert.
Sie sind zwischen 50 und 75 Jahre alt.
Sie rauchen aktuell oder haben in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum stark geraucht, mindestens 25 Jahre mit einem Konsum von mindestens 15 Packungsjahren. Eventuelle Rauchpausen innerhalb dieses Zeitraums dürfen insgesamt nicht länger als 10 Jahre gewesen sein.
Ihr Gesundheitszustand lässt die Teilnahme an der Lungenkrebsfrüherkennung zu.
Definition Packungsjahr: Ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über einen Zeitraum von einem Jahr.
Die Früherkennungsuntersuchung kann grundsätzlich alle 12 Monate in Anspruch genommen werden. Wird ein kontrollbedürftiger Befund festgestellt, kann eine erneute Untersuchung bereits früher erforderlich sein.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Für Versicherte der SBK, die die Voraussetzungen für die Lungenkrebsfrüherkennung erfüllen, ist die Untersuchung kostenfrei.
Häufige Fragen zur Lungenkrebsfrüherkennung
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