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Impfungen

Die SBK übernimmt die Kosten für alle empfohlenen Impfungen

Impfungen gehören zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Sie schützen dadurch nicht nur den einzelnen Menschen, sondern führen auch generell zu weniger Erkrankungen in der Bevölkerung. Die SBK übernimmt die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Darüber hinaus auch für die Grippeschutzimpfung und die FSME-Impfung für alle Personen. Bei Reiseschutzimpfungen werden die Kosten größtenteils erstattet.

Leistungen der SBK

Wichtige Informationen rund um das Thema Impfungen Informationen rund um die Impfung gegen Influenza Informationen rund um die Impfung gegen Gürtelrose Wir beteiligen uns an den meisten Reiseimpfungen Informationen rund um die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) Was Sie bei der FSME-Impfung beachten sollten Informationen rund um die Impfung gegen Humane Papillomviren Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen zur Masern-Impfpflicht Alle aktuellen Informationen zu den Impfleistungen der SBK Informationen rund um die Impfung gegen Pneumokokken Impfpass richtig lesen: Impfschutz erkennen und bei Bedarf auffrischen

Ihre SBK-Vorteile

  • Für Ihre Impfung erhalten Sie einen finanziellen Bonus im Rahmen des SBK-Bonusprogramms, mit dem wir gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen.
  • Die SBK übernimmt die Kosten für Ihre Grippeschutzimpfung, die Masernimpfung sowie für Ihre FSME-Impfung als Extra-Leistung. Auch wenn Sie nicht zur Risikogruppe gehören.
  • Auch im Ausland bestens geschützt. Wir belohnen Ihr gesundheitliches Engagement mit einer anteiligen Kostenübernahme Ihrer Reiseschutzimpfungen.
  • Katja Klingler

    Herdenimmunität: So schützen Impfungen Sie selbst und andere

    Erfahren Sie im Video, warum Impfungen eine wichtige Maßnahme gegen Infektionskrankheiten sind, was nach einer Impfung im Körper passiert und wie das Prinzip der Herdenimmunität funktioniert.

    Wir zeigen, wie Sie sich selbst und andere durch Impfungen schützen können.

    Aktuelle Informationen zum Respiratory Syncytial Virus (RSV)

    Prophylaxe gegen RSV bei Kindern

    Für Kinder gibt es derzeit noch keine aktive Impfung gegen RSV. 

    Seit November 2023 kann bei kleinen Kindern mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe die Verordnung auf Kassenrezept mit ​monoklonalen Antikörpern als passive Immunisierung gegen RSV erfolgen (Beschluss des Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA). Ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch RSV besteht z.B. für Frühgeborene und für Säuglinge mit schweren Herzfehlern oder bei Trisomie 21.

    Die STIKO empfiehlt seit Ende Juni 2024 das Arzneimittel Beyfortus® mit dem Wirkstoff Nirvevimab als monoklonalen Antikörper für alle Neugeborenen und Säuglinge zur Prophylaxe vor einer RSV-Erkrankung. Diese STIKO-Empfehlung gilt nur für die erste RSV-Saison der Neugeborenen und Säuglinge. Die Einmaldosis des Wirkstoffs Nirsevimab schützt Säuglinge durch die passive Immunisierung sofort vor einer RSV-bedingten Atemwegsinfektion. Diese Prophylaxe soll für die Dauer der ersten RSV-Saison anhalten. Für einen Schutz über die RSV-Saison, ist die rechtzeitige Impfung, unter Berücksichtigung des Geburtstermins, entscheidend:

  • Säuglinge, die zwischen April und September eines Jahres geboren wurden, sollten zeitnah im Herbst, vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison, immunisiert werden.
  • Neugeborene, die von Oktober bis März, innerhalb der RSV–Saison, geboren wurden, sollten kurz nach ihrer Geburt die Immunisierung erhalten. Hier bietet sich die Gabe des Arzneimittels zur Vorsorgeuntersuchung U2 (3. – 10. Lebenstag), vor der Entlassung aus der Geburtsklinik, an. 
  • Wichtig: Aktuell kann das Arzneimittel noch nicht als Kassenleistung abgerechnet werden, da die Erstattung noch ungeklärt ist. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die nötige Rechtsgrundlage vom Bundesgesundheitsministerium geschaffen wird.

     

    Zwei Vakzine gegen eine RSV-Infektion für Personen ab 60 Jahren

    Seit Herbst 2023 sind auf dem deutschen Markt zum ersten Mal gleich zwei neue Vakzine verfügbar (Abrysvo® und Arexvy®). Beide Impfstoffe sind für Erwachsene ab 60 Jahren zugelassen. Nur der Impfstoff Abrysvo® ist zusätzlich als Impfung für Schwangere zugelassen, um den Nestschutz des ungeborenen Säuglings zu verbessern.

    Eine Beurteilung durch die STIKO hat bisher noch nicht stattgefunden und wird im aktuellen Jahr erwartet. So fallen die Kosten für die Impfstoffe derzeit nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Menschen ab dem Alter von 60 Jahren mit Komorbiditäten können, nach positiver ärztlicher Risikobewertung, einen Einzelfallantrag für eine RSV-Impfung stellen.

    Auf den folgenden Seiten von Robert-Koch-Institut (RKI) und G-BA finden Sie weitere Informationen zum Thema RSV: 

  • RKI-Ratgeber zum RSV-Virus
  • G-BA-Pressemitteilung: Schwere RSV-Erkrankungen bei Babys vermeiden
  • Beschluss zur Empfehlung der STIKO zur spezifischen Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison
  • RKI-Antworten auf häufig gestellte Fragen zu RSV-Infektionen
  • Häufig gestellte Fragen

    Grundsätzlich gibt die STIKO Zeiträume vor, in welchem die Impfungen am besten vorzunehmen sind, um die optimale Schutzwirkung zu erzielen. Manche Impfungen werden z.B. ab einem bestimmten Alter nicht mehr empfohlen, weil das Erkrankungsrisiko ab dem Alter sehr gering ist. Oder auch, weil die Impfung mit zunehmendem Alter eine geringere Schutzwirkung besitzt.

    Wurde die Impfung im dafür vorgesehenen Alter versäumt, kann diese dennoch häufig im späteren Alter nachgeholt werden. Dies gilt vor allem für Impfungen, bei denen im Säuglings- und Kleinkinderalter eine Grundimmunisierung und ggf. erste Auffrischungen erfolgen sollten. Obwohl die Impfungen frühzeitig vorgesehen sind, können Sie auch noch bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt und über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet werden (mit Ausnahme Pneumokokken, H. influenzae Typ b und Rotaviren).

    Über den 18. Geburtstag hinweg, sind viele Impfungen jedoch keine Kassenleistung mehr und können nicht mehr über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Achten Sie daher immer auf die geltenden Impfempfehlungen und die dafür vorgesehenen Impfzeitpunkte. Der Impfkalender des Robert Koch Instituts gibt Ihnen einen guten Überblick.

    „Jede Impfung zählt“, lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Sind für eine Immunisierung also mehrere Impfstoffdosen notwendig, kann die Impfserie mit der noch fehlenden Anzahl an Impfungen vervollständigt werden. Auch wenn die Abstände zwischen den einzelnen Impfungen überschritten wurden. Dass eine Serie von neuem begonnen wird, ist in den meisten Fällen daher nicht notwendig. Besprechen Sie das individuelle Vorgehen am besten mit Ihrer impfenden Arztpraxis, wenn der Abstand zwischen zwei Impfungen bei Ihnen nicht eingehalten werden konnte.

    Damit wir Ihr Anliegen auf eine Kostenerstattung, z.B. im Rahmen von Auslandsimpfungen, schnell prüfen können, benötigen wir alle notwendigen Unterlagen. Laden Sie Ihre Arztrechnung, Apothekenquittung und die Verordnung des Impfstoffs (Rezept) ganz einfach in der Meine SBK-App hoch.

    Rechnungen einreichen

    Besonders praktisch dabei: Wenn Sie Meine SBK als App nutzen, fotografieren Sie die Dokumente einfach mit Ihrem Smartphone. Sobald die Verordnung und die Rechnung bei uns eingegangen sind, bekommen Sie die Kosten der Impfung per Überweisung auf Ihr Bankkonto erstattet.

    Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

    Aktuelles aus dem Magazin

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    Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Impfstoffen.

    3 min Lesezeit
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    Aufbau, Virenmutation und Virenvermehrung auf einen Blick.

    6 min Lesezeit

    Woran Sie eine Coronavirus-Infektion erkennen, wie Sie sich schützen und warum eine Schutzimpfung sinnvoll ist.

    2 min Lesezeit

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    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

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    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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