Impfungen
Die SBK übernimmt die Kosten für alle empfohlenen Impfungen
Impfungen gehören zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Sie schützen dadurch nicht nur den einzelnen Menschen, sondern führen auch generell zu weniger Erkrankungen in der Bevölkerung. Die SBK übernimmt die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Darüber hinaus übernimmt die SBK auch die Kosten für die Grippeschutzimpfung und die FSME-Impfung für alle Personen. Bei Reiseschutzimpfungen werden die Kosten größtenteils erstattet.
Herdenimmunität: So schützen Impfungen Sie selbst und andere
Erfahren Sie im Video, warum Impfungen eine wichtige Maßnahme gegen Infektionskrankheiten sind, was nach einer Impfung im Körper passiert und wie das Prinzip der Herdenimmunität funktioniert.
Wir zeigen, wie Sie sich selbst und andere durch Impfungen schützen können.
Aktuelle Informationen zum Respiratory Syncytial Virus (RSV)
Prophylaxe gegen RSV bei Kindern
Für Kinder gibt es derzeit noch keine aktive Impfung gegen RSV.
Seit November 2023 kann bei kleinen Kindern mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe die Verordnung auf Kassenrezept mit monoklonalen Antikörpern als passive Immunisierung gegen RSV erfolgen (Beschluss des Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA). Ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch RSV besteht z.B. für Frühgeborene und für Säuglinge mit schweren Herzfehlern oder bei Trisomie 21.
Die STIKO empfiehlt seit Ende Juni 2024 das Arzneimittel Beyfortus® mit dem Wirkstoff Nirvevimab als monoklonalen Antikörper für alle Neugeborenen und Säuglinge zur Prophylaxe vor einer RSV-Erkrankung. Diese STIKO-Empfehlung gilt nur für die erste RSV-Saison der Neugeborenen und Säuglinge. Die Einmaldosis des Wirkstoffs Nirsevimab schützt Säuglinge durch die passive Immunisierung sofort vor einer RSV-bedingten Atemwegsinfektion. Diese Prophylaxe soll für die Dauer der ersten RSV-Saison anhalten. Für einen Schutz über die RSV-Saison, ist die rechtzeitige Impfung, unter Berücksichtigung des Geburtstermins, entscheidend:
Wichtig: Aktuell kann das Arzneimittel noch nicht als Kassenleistung abgerechnet werden, da die Erstattung noch ungeklärt ist. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die nötige Rechtsgrundlage vom Bundesgesundheitsministerium geschaffen wird.
Zwei Vakzine gegen eine RSV-Infektion für Personen ab 60 Jahren
Seit Herbst 2023 sind auf dem deutschen Markt zum ersten Mal gleich zwei neue Vakzine verfügbar (Abrysvo® und Arexvy®). Beide Impfstoffe sind für Erwachsene ab 60 Jahren zugelassen. Nur der Impfstoff Abrysvo® ist zusätzlich als Impfung für Schwangere zugelassen, um den Nestschutz des ungeborenen Säuglings zu verbessern.
Eine Beurteilung durch die STIKO hat bisher noch nicht stattgefunden und wird im aktuellen Jahr erwartet. So fallen die Kosten für die Impfstoffe derzeit nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Menschen ab dem Alter von 60 Jahren mit Komorbiditäten können, nach positiver ärztlicher Risikobewertung, einen Einzelfallantrag für eine RSV-Impfung stellen.
Auf den folgenden Seiten von Robert-Koch-Institut (RKI) und G-BA finden Sie weitere Informationen zum Thema RSV: