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Impfungen
Bei der SBK erhalten Sie alle wichtigen Informationen, die Ihnen als Entscheidungshilfe bei anstehenden Impfungen dienen. Wir übernehmen die Kosten für alle empfohlenen Impfungen.
Impfungen gehören zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Sie schützen nicht nur den Einzelnen sondern führen auch generell zu weniger Erkrankungen in der Bevölkerung. Die SBK übernimmt die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen – darüber hinaus auch für die Grippeschutzimpfung und die FSME-Impfung für alle Personen. Bei Reiseschutzimpfungen werden die Kosten größtenteils erstattet.
Herdenimmunität: So schützen Impfungen Sie selbst und andere
Erfahren Sie im Video, warum Impfungen eine wichtige Maßnahme gegen Infektionskrankheiten sind, was nach einer Impfung im Körper passiert und wie das Prinzip der Herdenimmunität funktioniert.
Wir zeigen, wie Sie sich selbst und andere durch Impfungen schützen können.
Leistungen der SBK
Informationen der SBK
Ihre SBK-Vorteile
- Für Ihre Impfung erhalten Sie einen finanziellen Bonus im Rahmen des SBK-Bonusprogramms, mit dem wir gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen.
- Die SBK übernimmt die Kosten für Ihre Grippeschutzimpfung, die Masernimpfung sowie für Ihre FSME-Impfung als Extra-Leistung, auch wenn Sie nicht zur Risikogruppe gehören.
- Auch im Ausland bestens geschützt – wir belohnen Ihr gesundheitliches Engagement mit einer anteiligen Kostenübernahme Ihrer Reiseschutzimpfungen.
Alle Informationen zum Impfpass
Wir informieren Sie, warum der Impfpass immer auf dem aktuellsten Stand sein sollte, wie Sie ihn richtig lesen, was Sie tun müssen, wenn Sie den Impfpass verlieren und was Sie sonst noch wissen müssen.
Hier erhalten Sie Antwort auf häufige Fragen
Damit wir Ihr Anliegen auf eine Kostenerstattung, z.B. im Rahmen von Auslandsimpfungen, schnell prüfen können, benötigen wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen. Senden Sie uns dazu Ihre Arztrechnung, Apothekenquittung und die Verordnung des Impfstoffs (Rezept), per Post an: SBK, 80227 München. Nutzen hierfür gerne unseren Freiumschlag.
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Grundsätzlich gibt die STIKO Zeiträume vor, in welchem die Impfungen am besten vorzunehmen sind, um die optimale Schutzwirkung zu erzielen. Manche Impfungen werden z.B. ab einem bestimmten Alter nicht mehr empfohlen, weil das Erkrankungsrisiko ab dem Alter sehr gering ist oder auch, weil die Impfung mit zunehmendem Alter eine geringere Schutzwirkung besitzt.
Wurde die Impfung im dafür vorgesehenen Alter versäumt, kann diese dennoch häufig im späteren Alter nachgeholt werden. Dies gilt vor allem für Impfungen, bei denen im Säuglings- und Kleinkinderalter eine Grundimmunisierung und ggf. erste Auffrischungen erfolgen sollten. Obwohl die Impfungen frühzeitig vorgesehen sind, können Sie auch noch bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt und über die Gesundheitskarte abgerechnet werden (mit Ausnahme Pneumokokken, H. influenzae Typ b und Rotaviren).
Doch Vorsicht, über den 18. Geburtstag hinweg sind viele Impfungen keine Kassenleistung mehr und können nicht mehr über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden, wenn Sie älter sind. Achten Sie daher immer auf die geltenden Impfempfehlungen und die dafür vorgesehenen Impfzeitpunkte. Der Impfkalender des Robert Koch Instituts gibt Ihnen einen guten Überblick.
„Jede Impfung zählt“ lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Sind für eine Immunisierung also mehrerer Impfstoffdosen notwendig, kann die Impfserie mit der noch fehlenden Anzahl an Impfungen vervollständigt werden, auch wenn die Abstände zwischen den einzelnen Impfungen überschritten wurden. Dass eine Serie von neuem begonnen wird, ist in den meisten Fällen daher nicht notwendig. Besprechen Sie das individuelle Vorgehen am besten mit Ihrem impfenden Arzt, wenn der Abstand zwischen zwei Impfungen bei Ihnen nicht eingehalten werden konnte.