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Corona-Impfung

Informationen rund um die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)

Die Corona-Impfung ist seit dem 08.04.2023 eine Regelleistung der Krankenkassen, nachdem zuvor der Bund die Kosten getragen hatte. Die Impfung kann seitdem über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet werden. In der Schutzimpfungs-Richtlinie ist geregelt, wer Anspruch hat. Grundlage der Richtlinie sind die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Eine medizinische Fachkraft spritzt eine Impfung in den Oberarm eines Patienten.
©gettyimages / Inside Creative House

Corona-Impfung – Ihre SBK-Vorteile:

  • Damit Sie sich einfach und schnell impfen lassen können, haben wir Vereinbarungen zur Impfung in Apotheken geschlossen.
  • Das Expertenteam vom SBK-Gesundheitstelefon berät Sie rund um die Uhr, wenn Sie Fragen zur Corona-Impfung haben.
  • Was ist COVID-19?

    Durch das Coronavirus können Menschen die Krankheit COVID-19 bekommen. Diese kann unterschiedlich verlaufen und verschiedene Symptome auslösen. Häufige Symptome einer Infektion mit COVID-19 sind Kopfschmerzen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Gliederschmerzen, Bindehautentzündung, Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns, Atemnot, Abgeschlagenheit sowie Magen- und Darmbeschwerden.

    Je nach Verlauf der Erkrankung kann es zu Komplikationen kommen. Diese können eine Lungenentzündung, neurologische Folgeschäden, Herz und Gefäße betreffende Folgeschäden, eine überschießende Immunreaktion und Long-Covid bzw. Post-Covid sein. Die Krankheit kann auch tödlich enden.

    Wie schütze ich mich vor einer Ansteckung?

    Der wirksamste Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus ist die Corona-Impfung. Zudem hilft jede Impfung dabei, dass sich das Coronavirus weniger ausbreitet. So trägt die Impfung zum Schutz aller Menschen bei. Um Ansteckungen möglichst zu reduzieren ist es sinnvoll, Hygieneregeln zu beachten wie regelmäßiges Lüften und das Tragen einer Schutzmaske in Innenräumen mit vielen Menschen.

    Für wen ist die Impfung geeignet?

    Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für COVID-19 für das Jahr 2024 angepasst. Demnach wird Folgendes empfohlen:

    Basisimmunität:

  • Allen gesunden Personen ab dem Alter von 18 Jahren und Schwangeren (unabhängig vom Alter) wird bei unvollständiger Basisimmunität eine Impfung empfohlen. Eine Basisimmunität liegt bei mindestens drei Antigenkontakten vor, sofern ein Antigenkontakt eine Impfung ist.
  • Gesunden Kindern und Jugendlichen wird derzeit keine COVID-19-Impfung empfohlen.
  • Auffrischungsimpfungen:

    Eine jährliche Impfung im Herbst wird bei einer vorliegenden Basisimmunität für folgende Gruppen empfohlen:

  • Personen mit einem gesunden Immunsystem ab dem Alter von 60 Jahren. Eine Impfung kann entfallen, wenn im laufenden Jahr eine SARS-CoV-2-Infektion stattgefunden hat. 
  • Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit einer Grunderkrankung, die dadurch ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, sollten sich gegen COVID-19 impfen lassen. Hierzu zählen Personen mit einer Grundkrankheit, wie z. B. einer chronischen Erkrankung der Atmungsorgane, einer chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankung, einer Leber- und Nierenerkrankung, Diabetes mellitus oder einer anderen Stoffwechselerkrankung. Gleiches gilt bei Übergewicht, ZNS-Erkrankung, Demenz, geistiger Behinderung, psychiatrischer Erkrankung, einer zerebrovaskulären Erkrankung, Trisomie 21, einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, Organtransplantation, etc.) sowie einer aktiven Krebserkrankung.
  • Personen in Einrichtungen der Pflege
  • Familienangehörige oder enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
  • Bei Personen mit relevanter Einschränkung der Immunantwort sind eventuell weitere Impfstoffdosen und ein verkürzter Impfabstand (mehr als 4 Wochen) notwendig.
  • Wichtige Hinweise: 

  • Bei Personen im Alter von 12 bis 30 Jahren und bei Schwangeren soll in der Regel kein Spikevax-Produkt verwendet werden.
  • Schwangere jeden Alters sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erhalten.
  • Welche Impfstoffe gibt es?

    Bei den Impfstoffen gegen COVID-19 gibt es folgende Entwicklungen:

  • mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von Biontech/Pfizer, Spikevax von Moderna)
  • Proteinbasierte Impfstoffe (VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur, Bimervax vom HIPRA Human Health)
  • Eine aktuelle Übersicht über alle Impfstoffe finden Sie auch auf der Seite COVID-19-Impfstoffe des Paul-Ehrlich-Instituts.

    Wo kann ich mich impfen lassen?

    Eine Impfung ist in Hausarzt-, Kinder- und Jugendarztpraxen sowie in gynäkologischen Praxen möglich. Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob die Praxis den Impfstoff vorrätig hat.

    Damit Sie sich einfach, schnell und ohne lange Wartezeit impfen lassen können, haben wir Vereinbarungen zur Durchführung der Impfung in Apotheken geschlossen. Apotheken, die COVID-19-Impfungen durchführen, finden Sie im ApoGuide der Landesapothekerkammern.

    Sofern die Impfung in Ihrem betrieblichen Umfeld angeboten wird, erstatten wir auch hier die Kosten.

    Welche Nebenwirkungen können auftreten?

    Nach einer Impfung mit einem COVID-19-Impfstoff kann es zu lokalen und allgemeinen Reaktionen des Körpers kommen. Eine lokale Reaktion kann eine Rötung an der Einstichstelle sein, allgemeine Reaktionen Fieber oder Müdigkeit. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Aktivierung des Immunsystems und klingen in der Regel nach wenigen Tagen folgenlos ab. In sehr seltenen Fällen traten nach COVID-19-Impfungen Herzmuskel- und Herzbeutel-Entzündungen (Myokarditis und Perikarditis) auf.

    Detaillierte Informationen zu möglichen Nebenwirkungen der Corona-Impfung finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts. Bitte fragen Sie auch in Ihrer Arztpraxis oder in der Apotheke zu den möglichen Nebenwirkungen nach.

    Häufige Fragen zur Corona-Impfung

    Wenn eine Impfempfehlung der STIKO vorliegt, werden die Kosten der Corona-Impfung für Sie übernommen und in der Regel über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet. Sofern die Impfung in Ihrem betrieblichen Umfeld angeboten wird, erstatten wir auch hier die Kosten für das ärztliche Honorar.

    Die COVID-19-Impfstoffe werden weiterhin in Mehrfachdosenbehältern zentral vom Bund finanziert und beschafft. Eine kassenindividuelle Erstattungsregelung für Impfstoffe (wie z. B. Impfstoffe in Einzeldosen) ist daher nicht möglich.

    Gerne prüfen wir, ob Sie die Kosten für Ihre Impfung von uns erstattet bekommen. Hierfür benötigen wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen. Laden Sie dazu Ihre Arztrechnung, Apothekenquittung und die Verordnung des Impfstoffs (Rezept) ganz einfach in  Meine SBK hoch. Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.

    Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

    Rechnung einreichen

    Das Expertenteam vom SBK-Gesundheitstelefon berät Sie rund um die Uhr unter folgender Telefonnummer, wenn Sie Fragen zur Corona-Impfung haben: 0800 072 572 570 00 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

    Fragen zu Erreger und Impfung

    Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Corona-Impfung bekommen Sie über folgende Informationen des Robert-Koch-Instituts:

    RKI-Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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