Corona-Impfung

Alles zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Der wirksamste Schutz vor einer eigenen, schwerwiegenden oder gar tödlich verlaufenden Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, ist die Corona-Impfung. Zudem hilft jede Impfung dabei, das Coronavirus in der Ausbreitung einzudämmen und trägt so zum Schutz der gesamten Bevölkerung bei.

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über den Anspruch auf und Empfehlung zur Impfung, wie Sie einen Impftermin erhalten und wie die Impfung abläuft.

Alle aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie hier.

Alle aktuellen Informationen zur Impfung von Kindern und Jugendlichen finden Sie hier.

Damit Sie auf dem aktuellsten Stand sind, wird diese Seite regelmäßig aktualisiert und wo nötig ergänzt. Stand der Informationen: 06.10.2022
 

Anspruch auf die Impfung

Grundsätzlich haben alle Personen, die in Deutschland leben, sich für gewöhnlich aufhalten oder arbeiten unabhängig von ihrem Versicherungsschutz Anspruch auf die Corona-Impfung (Grundimmunisierung) sowie eine Auffrischungsimpfung. Aufgrund der Zulassung der in Deutschland verfügbaren Impfstoffe ist die Impfung momentan für Personen ab dem Alter von 5 Jahren möglich. Die Impfung ist für diese Personen kostenfrei. Momentan werden die Kosten durch den Bund getragen.

Impfempfehlung

Um vor einem schweren COVID-19-Verlauf geschützt zu sein, ist eine vollständige Grundimmunisierung erforderlich. Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird nach folgenden Impfschemata geimpft:

Hinsichtlich der Verwendung der Impfstoffe gelten aktuell folgende Empfehlungen der STIKO:

Wichtige Informationen zur Wirksamkeit, Sicherheit und zu den Nebenwirkungender aktuellen Impfstoffe erfahren Sie auf der Seite  Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Impfung.

Empfehlungen für spezielle Personengruppen

Alle Informationen zur Corona-Impfung von besonderen Personengruppen finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf der Seite Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Impfung.

Auffrischungsimpfung

Wem wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen?

Wann soll die Auffrischungsimpfung mit welchem Impfstoff erfolgen?

*Nuvaxovid ist bisher nicht zur Auffrischimpfung zugelassen, kann jedoch bei einer Kontraindikation gegenüber mRNA-Impfstoffen dennoch zur Auffrischungsimpfung bei Personen ab 12 Jahren verwendet werden. 

Zweite Auffrischungsimpfung

Wem wird eine zweite Auffrischung empfohlen?

Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung folgenden Personen:

  1. Personen mit Immundefizienz ab 5 Jahren
  2. Personen ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung
  3. Alle Personen ab 60 Jahren
  4. Bewohner und Bewohnerinnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  5. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen / Patienten bzw. Bewohnerinnen / Bewohnern.

Wann soll die zweite Auffrischung erfolgen?

 

Nebenwirkungen: Nach einer Auffrischung mit Comirnaty (Biontech/Pfizer) oder Spikevax (Moderna) wurden ähnliche Impfreaktionen wie nach der zweiten Dosis der Grundimmunisierung beobachtet. Am häufigsten traten Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen und Muskelschmerzen auf. Meist klingen die Symptome nach ein bis zwei Tagen von alleine ab.

Wichtige Informationen zur Wirksamkeit, Sicherheit und zu den Nebenwirkungender aktuellen Impfstoffe erfahren Sie auf der Seite  Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Impfung.

So bekommen Sie die Corona-Impfung

Aktuell kann die Impfung in den meisten Arztpraxen und bei Privatärzten in Anspruch genommen werden. Auch in Firmen wird die Impfung zum Teil durch Betriebsärzte angeboten. Personen in Pflegeeinrichtungen und Heimen werden hauptsächlich durch mobile Impfteams gegen COVID-19 geimpft. Personen, die nicht mobil sind und zuhause wohnen, können auch durch ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin vor Ort geimpft werden.

Auf der Seite der Bundesregierung können Sie in der Deutschlandkarte Ihr Bundesland auswählen. So erhalten Sie eine Übersicht über impfende Ärzte und Impfaktionen in Ihrer Umgebung, Hotlines für die telefonische Terminvereinbarung sowie allgemeine Informationen zur Corona-Impfung für Ihr Bundesland. 

Inzwischen dürfen auch qualifizierte Apotheker und Apothekerinnen gegen Covid-19 impfen. Teilnehmende Apotheken finden Sie über die Suche auf der Seite https://www.mein-apothekenmanager.de/ .

Hinweis: Pflegeeinrichtungen koordinieren mit den in den Bundesländern zuständigen Stellen die Corona-Impfung innerhalb der Einrichtung mithilfe von mobilen Impfteams. Die Corona-Impfung über den Betriebsarzt wird von jedem Unternehmen selbst koordiniert. Ihr Arbeitgeber kommt auf Sie zu, sollte in Ihrer Firma eine Impfung angeboten werden.

Mit diesen Leistungen unterstützen wir Sie zusätzlich

Wenn Sie sich beraten lassen möchten, welche unterstützenden Leistungen es für Sie im Zusammenhang mit der Corona-Impfung gibt und welche Kosten für welche Leistungen übernommen werden, wenden Sie sich, neben Ihren behandelnden Ärzten, am besten auch direkt an Ihren persönlichen Kundenberater bei der SBK.

Eine Übersicht, mit welchen Leistungen wir Sie im Zusammenhang mit der Corona-Impfung unterstützen, erhalten Sie hier:

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