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sbk.org Beratung & Leistungen Vorsorge & Prävention Impfungen Grippeschutzimpfung

Grippeschutzimpfung

Informationen rund um die Impfung gegen Influenza

Anfang Oktober bis Mitte Mai ist Grippesaison. Mit einer Grippeschutzimpfung können Sie sich und andere vor einer Ansteckung und schweren Krankheitsverläufen schützen. Hier finden Sie die Antworten zu allen wichtigen Fragen rund um die Grippeimpfung.

Eine medizinische Fachkraft öffnet die Verpackung einer Spritze.

Grippeschutzimpfung – Ihre SBK-Vorteile:

  • Standardmäßig ist die Grippeschutzimpfung nur für Personen ab 60 Jahren bzw. bei einem erhöhten Risiko vorgesehen. Darüber hinaus erstatten wir für alle Personen über 18 Jahre die Kosten für die Grippeschutzimpfung in vollem Umfang als SBK-Mehrleistung.
  • Damit Sie sich einfach, schnell und ohne lange Wartezeit impfen lassen können, haben wir Vereinbarungen zur Durchführung der Impfung in Apotheken geschlossen.
  • Sofern die Impfung in Ihrem betrieblichen Umfeld angeboten wird, erstatten wir auch hier die Kosten.
  • Das Expertenteam vom SBK-Gesundheitstelefon berät Sie rund um die Uhr, wenn Sie Fragen zur Grippeschutzimpfung haben.
  • Was ist Grippe?

    Die Grippe, auch Influenza genannt, ist eine Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird. Sie kann zu hohem Fieber, schweren Kopf- und Gliederschmerzen und einem trockenen Reizhusten führen. Bei einer Grippe ist im Unterschied zu einer Erkältung der ganze Körper betroffen und die Beschwerden beginnen meist schnell und heftig.

    Wie schützt man sich vor der Grippe?

    Mit der Grippeschutzimpfung können Sie sich vor einer Erkrankung schützen oder den Krankheitsverlauf abmildern. Ein weiterer Vorteil der Impfung: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto stärker kann die Ausbreitung der Grippe eingedämmt werden. Mit diesen einfachen Verhaltensregeln können Sie zudem das Ansteckungsrisiko verringern:

  • Fassen Sie mit den Händen nicht in Augen, Nase oder Mund.
  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig.
  • Husten und nießen Sie in die Armbeuge.
  • Halten Sie Abstand zu erkrankten Personen.
  • Meiden Sie Händeschütteln und Umarmungen.
  • Tragen Sie einen Mund- und Nasenschutz. Tragen Sie diesen insbesondere dann, wenn Sie von vielen Menschen umgeben sind.
  • Für wen ist die Impfung geeignet?

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine jährliche Grippeschutzimpfung mit einem Vierfach-Impfstoff für folgende Personenkreise:

  • Personen ab 60 Jahren
  • als sogenannte Indikationsimpfung für:
    • chronisch Kranke ab einem Alter von 6 Monaten (z. B. mit Atemwegserkrankungen wie COPD oder Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, neurologischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Immundefizienz, HIV)
    • Schwangere
    • Bewohner in Alten- und Pflegeheimen
    • Personen, die in einem Haushalt mit Risikopersonen leben bzw. Risikopersonen betreuen und diese gefährden könnten
  • Personen mit einer erhöhten Gefährdung im Beruf, z. B. medizinisches Personal
  • Personen in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr und vielen Kontakten
  • Reisende in Gebiete, in denen mit einer saisonalen Influenza gerechnet werden muss
  • Der Grund für diese Empfehlung ist, dass ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere ein geschwächtes Immunsystem haben – eine Grippe kann für sie durchaus lebensbedrohlich werden.

    Welche Impfstoffe gibt es?

    Von der STIKO werden als saisonale Grippeimpfstoffe für 2023/2024 ausschließlich vierfach wirksame Influenza-Impfstoffe empfohlen. Diese schützen gegen vier verschiedene Grippevirus-Subtypen, die voraussichtlich in der nächsten Grippesaison am häufigsten auftreten werden.

    Es gibt dabei eine Vielzahl von Grippeimpfstoffen, die sich z. B. durch unterschiedliche Eigenschaften und Herstellungsverfahren, in der Anwendung oder Zulassung unterscheiden:

  • Inaktivierte Hochdosis-Impfstoffe als Totimpfstoffe werden von der STIKO für Personen ab 60 Jahren empfohlen. 
  • Konventionelle Grippeimpfstoffe werden aus Hühnereiern hergestellt und sind standarddosiert. Es gibt verschiedene Totimpfstoffe, die für Personen ab einem Alter von 6 Monaten oder erst ab 18 Jahren zugelassen sind. 
  • Ein inaktiverter Influenza-Spaltimpfstoff als Totimpfstoff ist in der Schwangerschaft zugelassen. Allerdings spricht sich die STIKO nicht für einen besonderen Impfstoff aus und empfiehlt allen Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon, eine Grippeschutzimpfung.
  • Nasal zu verabreichende Lebendimpfstoffe sind für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 17 Jahren zugelassen. Dieser Impfstoff kann nur in begründeten Einzelfällen mit Mehrkosten verordnet werden. Dieser Impfstoff ist bei immungeschwächten Menschen aufgrund ihrer Erkrankung oder Therapien kontraindiziert.
  • Ein inaktivierter Influenza-Untereinheiten-Impfstoff aus Oberflächenantigenen, der mit Hilfe von Zellkulturen ohne Hühnereiern hergestellt wird, kann ab einem Alter von 2 Jahren verwendet werden. Da die meisten Grippeimpfstoffe durch das Bebrüten mit Hühnereiern hergestellt werden, sollten sich Personen mit einer Hühnereiweißallergie vor der Impfung eingehend durch einen Arzt oder eine Ärztin beraten lassen.
  • Es gibt einen inaktivierten, unterstützenden Virusimpfstoff, der aus Oberflächenantigenen besteht und für Personen ab 65 Jahren zugelassen ist.
  • Da es noch weitere, hier nicht aufgeführte Impfstoffe mit Besonderheiten gibt, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Impfung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke beraten zu lassen.

    Welche Nebenwirkungen können auftreten?

    In der Regel ist der saisonal verwendete Influenza-Impfstoff gut verträglich. Durch die Grippeschutzimpfung wird das Immunsystem des Menschen gefordert, daher sind leichte Krankheitssymptome zu erwarten. Es kommt gelegentlich zu Symptomen, die sich wie bei einer Erkältung einstellen. Reizbarkeit, Muskelschmerzen, Erschöpfung, Fieber, Frösteln, Schwitzen, Schwindelgefühl, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gliederschmerzen können auftreten. Es kann auch zu Magen- und Darmbeschwerden wie Übelkeit oder Durchfall nach einer Impfung kommen. Reaktionen auf die Impfung klingen innerhalb von 1 bis 2 Tagen wieder ab.

    Lokale Impfreaktionen wie leichte Schmerzen, Rötung, Bluterguss, Juckreiz und Schwellung an der Impfstelle können bei Verwendung eines Totimpfstoffs auftreten. Bei Verwendung eines Lebendimpfstoffs aus abgeschwächten Influenzaviren kann es zusätzlich zu einer verstopften oder laufenden Nase kommen. Zu weiteren Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke nach.

    Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Standardmäßig ist die Grippeschutzimpfung nur für Personen ab 60 Jahren bzw. bei einem erhöhten Risiko vorgesehen und wird für diese Personen übernommen. Darüber hinaus erstatten wir für alle Personen über 18 Jahre die Kosten für die Grippeschutzimpfung in vollem Umfang als SBK-Mehrleistung.

    Sofern die Impfung in Ihrem betrieblichen Umfeld angeboten wird, erstatten wir auch hier die Kosten.

    Wo können Sie sich impfen lassen?

    Eine Grippeschutzimpfung bekommen Sie in Ihrer Hausarztpraxis. In der Regel ist der Grippeimpfstoff bereits in der Praxis vorhanden. Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob die Praxis den Impfstoff vorrätig hat. Auch in gynäkologischen Praxen und in Kinderarztpraxen können sich bestimmte Personengruppen (z. B. Eltern der Kinder in der Kinderarztpraxis) gegen Grippe impfen lassen. Damit Sie sich einfach, schnell und ohne lange Wartezeit impfen lassen können, haben wir Vereinbarungen zur Durchführung der Impfung in Apotheken geschlossen. Fragen Sie dafür in Ihrer Apotheke nach oder nutzen Sie die Online-Suche der Landesapothekenverbände.

    Sofern die Impfung in Ihrem betrieblichen Umfeld angeboten wird, erstatten wir auch hier die Kosten.

    Häufige Fragen zu den Leistungen der SBK

    Die Kosten der Grippeschutzimpfung werden für Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke, Schwangere und andere, oben aufgeführte Personen mit Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe übernommen und über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet. Denken Sie bitte daran, Ihren Impfausweis zum Impftermin mitzunehmen. Dann kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Impfung offiziell bescheinigen.

    Wenn Sie jünger als 60 Jahre sind und keine Grunderkrankung haben, kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Privatrechnung ausstellen. In der Regel halten Arztpraxen den Grippeimpfstoff in ihrer Praxis bereit, sodass Sie den Impfstoff nicht in einer Apotheke abzuholen brauchen.

    Die Rechnung  laden Sie ganz einfach in der Meine SBK App hoch. 

    Rechnung einreichen

    Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag
     

    Gerne prüfen wir, ob Sie die Kosten für Ihre Impfung von uns erstattet bekommen. Hierfür benötigen wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen. Laden Sie dazu Ihre Arztrechnung, Apothekenquittung und die Verordnung des Impfstoffs (Rezept) ganz einfach in Meine SBK hoch. Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.

    Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

    Rechnung einreichen

    Das SBK-Gesundheitstelefon berät Sie rund um die Uhr, wenn Sie Fragen zur Grippeschutzimpfung haben:

    0800 072 572 570 00 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

    Fragen zu Erreger und Impfung

    Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Gürtelrose-Impfung bekommen Sie über folgende Informationen des Robert-Koch-Instituts:

    Faktenblatt zum Impfen

    Häufig gestellte Fragen zu Erreger und Impfung

    Informationen zu saisonalen Grippeimpfsoffen 2023/2024

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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