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Gürtelrose-Impfung

Informationen rund um die Impfung gegen Gürtelrose

In Deutschland erkranken jährlich mehr als 400.000 Personen an Gürtelrose. Für Personen ab 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) daher eine Gürtelrose-Schutzimpfung. Für Personen mit einer Grunderkrankung oder Immunschwäche bereits ab 50 Jahren. Hier finden Sie Informationen rund um die Gürtelrose-Impfung.

Eine Ärztin hält nach einer Impfung einen Tupfer auf die Einstichstelle am Oberarm eines Mannes.

Gürtelrose-Impfung – Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir erstatten Ihnen als SBK-Mehrleistung die Gürtelrose-Impfung auch unter 50 Jahren, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören.
  • Das SBK-Gesundheitstelefon berät Sie rund um die Uhr, wenn Sie Fragen zur Gürtelrose-Impfung haben.
  • Was ist Gürtelrose?

    Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine Infektionskrankheit, die von den sogenannten Varizella-Zoster-Viren verursacht wird. Das sind dieselben Viren, die auch Windpocken auslösen. Varizella-Zoster-Viren nisten sich im Körper in den Nervenzellen ein und verweilen dort. Wenn jedoch die Abwehrkräfte des Körpers, z. B. altersbedingt, schwächer werden, werden die Viren wieder aktiv und können sich vermehren. Dabei kommt es zu dem schmerzhaften bläschenartigen Ausschlag, der als Gürtelrose bezeichnet wird. Da die Nervenschmerzen noch lange nach dem Abklingen des Hautausschlags anhalten können, sollte einer Erkrankung vorgebeugt werden. Vor allem bei Menschen über 50 Jahren tritt die Gürtelrose häufiger auf.

    Wie schützt man sich vor Gürtelrose?

    Eine Impfung gegen Gürtelrose kann einer Erkrankung vorbeugen.

    Für wen ist die Impfung geeignet?

    Da Gürtelrose vermehrt im Alter auftritt und vor allem bei älteren Personen schwerer verlaufen kann, empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren die Impfung mit einem Totimpfstoff.

    Die Gürtelrose-Impfung wird zusätzlich Personen ab 50 Jahren empfohlen, wenn diese wegen einer bestimmten Grunderkrankung oder einer Immunschwäche bzw. Immunsuppression ein erhöhtes Risiko für eine Gürtelroseinfektion haben. Zu den Risikogruppen zählen unter anderem Personen mit folgenden Indikationen:

  • angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • rheumatoide Arthritis
  • systemischer Lupus erythematodes
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Asthma bronchiale
  • chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus
  • Welche Impfstoffe gibt es?

    Die Grundimmunisierung umfasst zwei Impfdosen im Abstand von 2 bis maximal 6 Monaten. Nach vollständiger Immunisierung mit dem Totimpfstoff hält der Schutz mindestens 4 Jahre an. Ob dann eine Auffrischung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist, kann aufgrund der bisherigen Studienlage noch nicht abschließend gesagt werden.

    Wichtiger Hinweis: Der Lebendimpfstoff Zostavax® ist aufgrund mangelnder Wirksamkeit keine Kassenleistung. Die Impfung mit diesem Lebendimpfstoff kann also von der Arztpraxis über Ihre SBK-Gesundheitskarte nicht abgerechnet werden. Wir können Ihnen auch keine Privatrechnung hierfür erstatten.

    Welche Nebenwirkungen können auftreten?

    Rötung, Schwellung und Schmerzen der Haut an der Einstichstelle nach einer Impfung treten recht häufig auf. In den ersten drei Tagen nach der Impfung kann es zu Symptomen wie Kopfschmerzen, Magen- und Darmbeschwerden, Müdigkeit, Schüttelfrost, Fieber oder Muskelschmerzen kommen. Zudem kann sich ein Juckreiz an der Impfstelle einstellen und es kann zu Unwohlsein kommen. Lymphknotenschwellungen und Gelenkschmerzen sind Symptome, die gelegentlich vorkommen können. Die körperlichen Reaktionen auf eine Impfung halten meist nur kurz an. Nach ein bis drei Tagen sollten sie wieder abklingen. Durch Müdigkeit und Unwohlsein können die Fahrtüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen nach der Impfung eingeschränkt sein. Daher wird dann empfohlen, sich nicht an das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen oder Maschinen zu bedienen. Bei immungeschwächten jüngeren Personen sind Nebenwirkungen häufiger als bei älteren immungeschwächten Personen zu erwarten. Zu weiteren Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in Ihrer Apotheke nach.

    Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Wir übernehmen die Kosten der Gürtelrose-Impfung für Personen über 60 Jahren sowie für Personen ab 50 Jahren, sofern sie zu einer Risikogruppe gehören.

    Die Privatrechnung für eine Gürtelrose-Impfung für Personen unter 50 Jahren, die zu einer Risikogruppe gehören, erstatten wir zu 100 %.

    Wo können Sie sich impfen lassen?

    Die Gürtelrose-Impfung erhalten Sie in Ihrer Hausarztpraxis. Am besten erkundigen Sie sich vorher, ob die Praxis den Impfstoff vorrätig hat. Eventuell erhalten Sie auch zunächst ein Rezept für den Impfstoff. Damit können Sie den Impfstoff in der Apotheke abholen und zum Impftermin in die Praxis mitbringen.

    Häufige Fragen zur Gürtelrose-Impfung

    Sie möchten wissen, ob eine Gürtelrose-Impfung für Sie in Frage kommt? Hier finden Sie weitere wichtige Informationen, die Sie bei Ihrer Entscheidung für oder gegen eine Impfung weiterbringen.

    Wir übernehmen die Kosten der Gürtelrose-Impfung für Personen über 60 Jahren sowie für Personen ab 50 Jahren, sofern sie zu einer Risikogruppe gehören.

    Die Privatrechnung für eine Gürtelrose-Impfung für Personen unter 50 Jahren, die zu einer Risikogruppe gehören, erstatten wir zu 100 %.

     

    Gerne prüfen wir, ob Sie die Kosten für Ihre Impfung von uns erstattet bekommen. Hierfür benötigen wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen. Laden Sie Ihre Arztrechnung, Apothekenquittung und die Verordnung des Impfstoffs (Rezept) einfach in der Meine SBK hoch.

    Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.

    Rechnung einreichen

    Häufig kann es bei einer Gürtelrose-Infektion zu komplizierten Erkrankungsverläufen mit Komplikationen oder Spätfolgen kommen. Dazu gehören zum Beispiel Lähmungen im Gesicht, Hörbeeinträchtigungen und Hornhautentzündungen oder anhaltende Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie). 

    Es gibt in Deutschland zwei Impfstoffe gegen Gürtelrose, die für Personen ab 50 Jahren zugelassen sind: den Lebendimpfstoff Zostavax® (seit 2013) und den Totimpfstoff Shingrix® (seit 2018).

    Der Totimpfstoff Shingrix® zeigte in Studien eine hohe Wirksamkeit und hat den Vorteil, dass sich auch Personen mit Vorerkrankungen oder Immunschwäche impfen lassen können. Die STIKO empfiehlt daher die Impfung mit Shingrix®. Die Kosten hierfür werden von der SBK getragen.

    Der Lebendimpfstoff Zostavax® wird nicht empfohlen, da dieser in Studien eine geringe Wirkung und eingeschränkte Wirkdauer aufwies. Der Lebendimpfstoff eignet sich zudem nicht für Personen mit Immunschwäche. Daher können keine Kosten für den Lebendimpfstoff Zostavax® übernommen werden.

    Bei einer Überempfindlichkeit gegen einen oder mehrere Bestandteile des Impfstoffs sollte nicht geimpft werden. 

    Zudem liegen keine ausreichenden Daten darüber vor, ob eine Impfung mit dem Totimpfstoff während der Schwangerschaft sicher ist. Daher sollten sich schwangere Frauen nicht impfen lassen. Im Gegensatz zu Windpocken (Varizellen) ist eine Gürtelrose während der Schwangerschaft für das Kind jedoch ungefährlich.

    Wie bei allen Impfungen wird auch dazu geraten, bei schweren und mit Fieber einhergehenden Krankheiten auf die Gürtelrose-Impfung zu verzichten.

    In den Zulassungsstudien konnten keine schweren Nebenwirkungen verzeichnet werden, insofern gilt der Totimpfstoff Shingrix® als sicher. Bei etwa jeder zehnten geimpften Person treten lokale Schmerzen, Schwellungen oder Rötungen an der Einstichstelle oder Reaktionen wie Fieber, Müdigkeit, Muskel- oder Kopfschmerzen auf. Diese Symptome klingen in der Regel nach ein bis zwei Tagen wieder ab.

    Nach vollständiger Immunisierung mit dem Totimpfstoff zeigt die Impfung zuverlässigen Schutz vor einer Gürtelrose-Infektion und vor durch Gürtelrose verursachte Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie): 92 % der Geimpften waren innerhalb von vier Jahren nach der Impfung nicht an Gürtelrose erkrankt. 82 % der Geimpften bekamen keine postherpetische Neuralgie.

    Auch wenn eine Person bereits eine Gürtelrose-Infektion durchgemacht hat, kann diese erneut an Gürtelrose erkranken. Daher ist eine Impfung auch bei diesen Personen gemäß der STIKO-Empfehlung sinnvoll.

    Die Impfung ist jedoch nicht zur Behandlung einer akuten Gürtelrose-Erkrankung oder einer bestehenden postherpetischen Neuralgie vorgesehen. Erst wenn alle Symptome abgeklungen sind, darf geimpft werden.

    Das SBK-Gesundheitstelefon berät Sie rund um die Uhr, wenn Sie Fragen zur Gürtelrose-Impfung haben:

    0800 072 572 570 00 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

    Fragen zu Erreger und Impfung

    Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Gürtelrose-Impfung bekommen Sie über folgende Informationen des Robert-Koch-Instituts:

    Faktenblatt zur Gürtelrose-Impfung

    Fragen zur Erreger und Impfung

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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