Gürtelrose-Impfung

Eine Entscheidungshilfe und Information zur Impfung gegen Gürtelrose

Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine Infektionskrankheit, die von den sogenannten Varizella-Zoster-Viren verursacht wird. Das sind dieselben Viren, die auch Windpocken auslösen. Vor allem bei Menschen über 50 Jahren tritt die Gürtelrose häufiger auf.

In Deutschland erkranken mehr als 300.000 Personen im Jahr an Gürtelrose. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Gürtelrose-Impfung, wie sie Sie schützen kann und für welche Personengruppen sie empfohlen wird.

Impfempfehlung der STIKO

Da Gürtelrose vermehrt im Alter auftritt und vor allem bei älteren Personen schwerer verlaufen kann, empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut) allen Personen ab 60 Jahren die Impfung mit einem Totimpfstoff.

Die Gürtelrose-Impfung wird zusätzlich Personen ab 50 Jahren empfohlen, wenn diese wegen einer bestimmten Grunderkrankung oder einer Immunschwäche bzw. Immunsuppression ein erhöhtes Risiko für eine Gürtelroseinfektion haben. Zu den Risikogruppen zählen unter anderem Personen mit folgenden Indikationen:

Die Grundimmunisierung umfasst zwei Impfdosen im Abstand von zwei bis maximal sechs Monaten. Nach vollständiger Immunisierung mit dem Totimpfstoff hält der Schutz mindestens vier Jahre an. Ob dann eine Auffrischung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist, kann aufgrund der bisherigen Studienlage noch nicht abschließend gesagt werden.

Gürtelrose-Impfung – Ihre SBK-Vorteile:

So bekommen Sie eine Gürtelrose-Impfung:

Die Gürtelrose-Impfung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. In der Regel verfügt er in seiner Praxis über den entsprechenden Impfstoff. Ansonsten stellt er Ihnen ein Rezept aus, mit dem Sie den Impfstoff in der Apotheke abholen können. Für alle Personen ab 60 Jahren und für Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko ab 50 Jahren ist die Impfung kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt über Ihre SBK-Gesundheitskarte. Denken Sie bitte daran, Ihren Impfausweis zum Impftermin mitzunehmen. Dann kann Ihnen Ihr Arzt die Impfung offiziell bescheinigen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Lebendimpfstoff Zostavax® aufgrund mangelnder Wirksamkeit keine Kassenleistung ist. Die Impfung mit dem Lebendimpfstoff kann also weder vom Arzt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet werden, noch kann die SBK Ihnen eine Privatrechnung hierfür erstatten.

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