Gürtelrose-Impfung

Informationen rund um die Impfung gegen Gürtelrose

In Deutschland erkranken jährlich mehr als 400.000 Personen an Gürtelrose. Für Personen ab 60 Jahren und Personen mit einer Grunderkrankung oder Immunschwäche ab 50 Jahren, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) daher eine Gürtelrose-Schutzimpfung. Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Gürtelrose-Impfung.

Was ist Gürtelrose?

Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine Infektionskrankheit, die von den sogenannten Varizella-Zoster-Viren verursacht wird. Das sind dieselben Viren, die auch Windpocken auslösen. Varizella-Zoster-Viren nisten sich im Körper in den Nervenzellen ein und verweilen dort. Wenn jedoch die Abwehrkräfte des Körpers, bedingt durch z. B. das Alter schwächer werden, werden die Viren wieder aktiv und können sich vermehren. Dabei kommt es zu dem schmerzhaften bläschenartigen Ausschlag, der als Gürtelrose bezeichnet wird. Da die Nervenschmerzen noch lange nach dem Abklingen des Hautausschlags anhalten können, sollte einer Erkrankung vorgebeugt werden. Vor allem bei Menschen über 50 Jahren tritt die Gürtelrose häufiger auf.

Wie schützt man sich vor Gürtelrose?

Eine Impfung gegen Gürtelrose kann einer Erkrankung vorbeugen.

Für wen ist die Impfung geeignet?

Da Gürtelrose vermehrt im Alter auftritt und vor allem bei älteren Personen schwerer verlaufen kann, empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren die Impfung mit einem Totimpfstoff.

Die Gürtelrose-Impfung wird zusätzlich Personen ab 50 Jahren empfohlen, wenn diese wegen einer bestimmten Grunderkrankung oder einer Immunschwäche bzw. Immunsuppression ein erhöhtes Risiko für eine Gürtelroseinfektion haben. Zu den Risikogruppen zählen unter anderem Personen mit folgenden Indikationen:

Welche Impfstoffe gibt es?

Die Grundimmunisierung umfasst zwei Impfdosen im Abstand von 2 bis maximal 6 Monaten. Nach vollständiger Immunisierung mit dem Totimpfstoff hält der Schutz mindestens 4 Jahre an. Ob dann eine Auffrischung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist, kann aufgrund der bisherigen Studienlage noch nicht abschließend gesagt werden.

Wichtiger Hinweis: Der Lebendimpfstoff Zostavax® ist aufgrund mangelnder Wirksamkeit keine Kassenleistung. Die Impfung mit diesem Lebendimpfstoff kann also von der Arztpraxis über Ihre SBK-Gesundheitskarte nicht abgerechnet werden. Wir können Ihnen auch keine Privatrechnung hierfür erstatten.

Wo können Sie sich impfen lassen?

Die Gürtelrose-Impfung erhalten Sie in Ihrer Hausarztpraxis. Am besten erkundigen Sie sich vorher, ob die Praxis den Impfstoff vorrätig hat. Möglicherweise erhalten Sie auch zunächst ein Rezept für den Impfstoff. Damit können Sie den Impfstoff in der Apotheke abholen und zum Impftermin in die Praxis mitbringen.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Rötung, Schwellung und Schmerzen der Haut an der Einstichstelle nach einer Impfung treten recht häufig auf. In den ersten drei Tagen nach der Impfung kann es zu Symptomen wie Kopfschmerzen, Magen- und Darmbeschwerden, Müdigkeit, Schüttelfrost, Fieber oder Muskelschmerzen kommen. Zudem kann sich ein Juckreiz an der Impfstelle einstellen und es kann zu Unwohlsein kommen. Lymphknotenschwellungen und Gelenkschmerzen sind Symptome, die gelegentlich vorkommen können. Die körperlichen Reaktionen auf eine Impfung halten meist nur kurz an und sollten nach ein bis drei Tagen wieder abklingen. Wichtig zu wissen ist, dass durch Müdigkeit und Unwohlsein die Fahrtüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen nach der Impfung eingeschränkt sein kann. Daher wird dann empfohlen, sich nicht an das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen oder Maschinen zu bedienen. Bei immungeschwächten jüngeren Personen sind Nebenwirkungen häufiger als bei älteren immungeschwächten Personen zu erwarten. Zu weiteren Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre/n Arzt /Ärztin oder in Ihrer Apotheke nach.

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