Alle Informationen zum Impfpass
Impfpass richtig lesen: Impfschutz erkennen und bei Bedarf auffrischen
Der Impfpass begleitet Sie im besten Fall ein Leben lang. Er dokumentiert alle Impfungen und zeigt Ihnen, wann es Zeit für eine Auffrischung ist. Wie ist das gelbe Heftchen zu lesen? Was ist zu tun, wenn der Impfpass verloren geht oder nicht mehr auf dem aktuellsten Stand ist? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.
Info zum elektronischen Impfpass
Bisher müssen Sie Ihre Impfdokumente selbstständig in den elektronischen Impfpass (als Teil der SBK Patientenakte/ePA) übertragen. Es wird erwartet, dass Arztpraxen die neuen Impfungen ab Ende 2027 automatisch dort speichern.
Woher bekomme ich meinen Impfpass?
Mit der ersten Impfung kurz nach der Geburt stellt die Arztpraxis den Impfpass aus. Dieser sollte, wenn möglich, ein Leben lang weitergeführt werden. So kann man bei jeder ärztlichen Behandlung nachvollziehen, welcher Impfschutz vorliegt.
Die meisten Menschen besitzen einen gelben Impfpass, der nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt ist. Vereinzelt gibt es in Deutschland auch noch einen älteren weißen Faltausweis, der ähnlich aufgebaut ist. Der WHO-Impfpass ist ein internationales Dokument und enthält alle Informationen in Deutsch, Englisch und Französisch. Deshalb ist er auch bei Auslandsreisen, vor allem in Länder mit Impfbestimmungen, ein wichtiger Begleiter.
Impfpass verloren: Schritt für Schritt zum neuen Impfpass
Sind nicht alle Impfungen vollständig dokumentiert? Oder ist der Impfpass verloren gegangen? Dann kontaktieren Sie zunächst Ihre Kinder- oder Hausarztpraxis. In der Patientenakte beim Hausarzt sollten alle Impfungen dokumentiert sein, sodass die Vermerke im Impfpass ärztlich nachgetragen werden können. Sind frühere Impfungen nicht mehr in Erfahrung zu bringen, gelten diese als „nicht geimpft“. In diesem Fall empfehlen Arztpraxen, alle nicht dokumentierten und notwendigen Impfungen nachzuholen. Lassen Sie sich in der Arztpraxis individuell beraten, welche Impfungen dies bei Ihnen sind.
Wenn Ihr alter Impfpass verloren gegangen ist oder Sie noch nie einen Impfpass hatten, werden die Schutzimpfungen in einen neuen Impfpass eingetragen. Diesen erhalten Sie in ihrer Arztpraxis. Einen Impfpass zu bestellen oder zu beantragen, ist nicht möglich.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei Personen mit Immunschwäche, kann ärztlich zu Titer-Tests geraten und diese dann über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Tipp: Fertigen Sie nach jeder neuen Impfung eine Kopie des Impfausweises an. So haben Sie die Informationen vorliegen, auch wenn der Impfpass verloren geht. Die erfolgten Impfungen können in einen neuen Impfpass übertragen werden.
Seite für Seite: den Impfpass verstehen
Der Blick in den Impfpass:
Nach dem Deckblatt folgen die Vermerke über Gelbfieberimpfungen. Manche Länder fordern bei der Einreise einen entsprechenden Nachweis. Nur staatlich anerkannte Gelbfieberimpfstellen dürfen solche Impfungen vornehmen und bescheinigen.
Auf den nachfolgenden Seiten werden Standardimpfungen eingetragen – vom Säuglings- bis zum Erwachsenenalter. Zu den Standardimpfungen zählen in Deutschland Tetanus und Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie Mumps, Masern und Röteln (MMR).
Für Impfungen gegen Grippe (Influenza) haben die meisten Impfpässe einen zusätzlichen Abschnitt. Hier kann jährlich die Impfung gegen Influenza eingetragen werden.
Anschließend werden im Impfpass besondere Impfungen aufgeführt, die beruflich, für Reisen oder für bestimmte Personengruppen notwendig sind. Das können Impfungen wie Tollwut, Hepatitis A, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME oder Zeckenimpfung) oder HPV-Impfungen (Gebärmutterhalskrebs) sein.
Die STIKO spricht in Deutschland schon seit 1998 keine Empfehlung mehr für die Impfung gegen Tuberkulose (BCG-Impfung) aus. Dennoch kann es manchmal relevant sein, zu untersuchen, ob Sie bereits an Tuberkulose oder anderen Mykobakterien-Infektionen erkrankt waren oder eine Impfung erhalten haben. Dies kann über einen Hauttest erfolgen. Das Ergebnis des sogenannten Tuberkulintests wird im Impfpass vermerkt.
In den neuen Impfausweisen kann auch eine Covid-19-Impfung eingetragen werden. Auch können durchgemachte Corona-Erkrankungen vermerkt werden, da diese unter Umständen zum Impfschutz dazu gezählt werden.
Ob Sie gegen bestimmte Krankheiten, etwa Röteln, ausreichend durch eine Impfung oder eine bereits durchgemachte Erkrankung geschützt sind, kann in bestimmten Fällen durch eine Blutuntersuchungen auf Antikörpernachgewiesen werden. Das ist zum Beispiel bei Frauen mit Kinderwunsch relevant. Diese Ergebnisse werden ebenfalls in den Impfpass eingetragen und das meist auf einer der hinteren Seiten.
Sollte einmal eine andere Antikörperuntersuchung bei Ihnen durchgeführt werden, können auch diese Ergebnisse ebenfalls im Impfpass vermerkt werden. Über eine Blutuntersuchung, einen sogenannten Titer-Test, können Antikörper gegen bestimmte Erkrankungen nachgewiesen werden. So kann man herausfinden, ob bereits eine Immunität besteht. Allerdings sind diese Untersuchungen nicht immer empfehlenswert, weil die Testergebnisse nicht immer vollständig aussagekräftig sind. In den meisten Fällen müssen diese Tests privat bezahlt werden.
In Notfallsituationen wenn Sie beispielsweise eine Verletzung haben und Ihr Impfschutz nicht ausreicht, können Sie durch eine passive Immunisierung ärztlich geschützt werden, beispielsweise gegen Tetanus. Die Verabreichung der Antikörper wird an der entsprechenden Stelle im Impfpass vermerkt.
Abschließend können im Impfpass wichtige medizinische Daten für den Notfall eingetragen werden. Zum Beispiel die Blutgruppe, Allergien oder chronische Erkrankungen.
Hier finden Sie häufige Abkürzungen, die im Impfpass verwendet werden können:
| Abkürzung | Bedeutung |
| aP | Pertussis (Keuchhusten) |
| D oder d | Diphtherie |
| DT oder Td | Diphtherie/Tetanus-Kombinationsimpfstoff |
| DTaP oder Tdap | Diphtherie/Tetanus/Pertussis-Kombinationsimpfstoff |
| FSME | Frühsommer-Meningoenzephalitis |
| HA | Hepatitis A |
| HB | Hepatitis B |
| Hib | Haemophilus influenzae Typ b |
| HPV | Humane Papillomaviren |
| IfSG | Infektionsschutzgesetz |
| IPV | Inaktivierte Poliomyelitis-Vakzine (Impfstoff gegen Kinderlähmung) |
| MMR | Masern/Mumps/Röteln-Kombinationsimpfstoff |
| MMR-V | Masern/Mumps/Röteln/Varizellen-Kombinationsimpfstoff |
| T | Tetanus (Wundstarrkrampf) |
| Tbc | Tuberkulose |
| V | Varizellen |
Wann wird welche Impfung empfohlen?
Auf der letzten Seite des Impfpasses finden Sie einen Impfkalender, der zeigt, zu welchem Zeitpunkt welche Standardimpfung angeraten ist. Die aktuellsten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) hält das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite parat.
Darüber hinaus gibt es weitere Impfempfehlungen der STIKO für bestimmte Personengruppen. Diese Indikationsimpfungen gelten für Personen mit Grunderkrankungen und Immunschwächen oder für Personen, die aufgrund ihres Berufes besonderen Risiken ausgesetzt sind. Auch für Auslandsreisen können weitere Impfungen empfehlenswert sein.
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