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Impfungen für Erwachsene

Wichtige Informationen rund um das Thema Impfungen

Sind Masern und Grippe wirklich harmlos? Ist meine Tetanus-Impfung eigentlich noch aktuell? Diese Fragen stellen sich viele. Sicher aber ist: Impfungen schützen vor ernsthaften Krankheiten. Daher empfehlen wir einen regelmäßigen Blick in den Impfpass – gerade auch als Erwachsener. So können Sie sicher sein, dass Sie immer optimal geschützt sind.

Ein ebenso wichtiger Punkt: Mit zunehmendem Alter und in besonderen Lebenssituationen werden oft weitere Impfungen sinnvoll. Welche Impfungen in welchem Alter sinnvoll sind, legt die Ständige Impfkommission (STIKO) in ihren Impf-Empfehlungen fest, an denen wir uns orientieren.

Wir übernehmen dementsprechend alle Kosten für empfohlene Impfungen und regelmäßige Auffrischungen.

Eine Ärztin impft impft einem Mann in seinen Oberarm.

Impfungen für Erwachsene – Ihre SBK-Vorteile:

  • Das SBK-Gesundheitstelefon berät zu allen Fragen rund um das Impfen.
  • Wenn Sie die empfohlenen Impfungen vornehmen lassen, erhalten Sie dafür im Rahmen des SBK-Bonusprogramms einen Bonus.
  • Alle empfohlenen Impfungen im Überblick:

  • Wundstarrkrampf (Tetanus)und Diphtherie: Für Erwachsene werden die Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre zur Auffrischung empfohlen.
  • Keuchhusten (Pertussis): Die Impfung gegen Keuchhustensoll einmalig nach 18 Jahren aufgefrischt werden.
  • Masern: Für alle, die noch keine oder nur einmal eine Masernimpfung erhalten haben oder wenn der Impfstatus unklar ist, wird eine einmalige Nachholimpfung empfohlen. Insbesondere bei Erwachsenen mit einem Geburtsjahr nach 1970 hat man festgestellt, dass viele nicht ausreichend geimpft sind.
  • Grippe: Die Grippeimpfung wird Menschen ab 60 Jahren, Schwangeren und Menschen mit einer chronischen Erkrankung jährlich empfohlen. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur Grippeschutzimpfung
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis): Altersunabhängig wird die Impfung gegen FSME empfohlen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite FSME-Impfung.
  • Reiseschutzimpfungen: Diese werden bei Reisen oder längeren Auslandsaufenthalten empfohlen und unterscheiden sich je nach Zielregion. Welche Impfungen für Ihr Reiseziel nötig sind, erfahren Sie bei Ihrer Hausarztpraxis, von Ihrer persönlichen Kundenberatererin oder Ihrem persönlichen Kundenberater. Wir bezuschussen empfohlene Reiseschutzimpfungen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie auf der Seite Reiseschutzimpfungen.
  • Covid-19: Menschen ab 60 Jahren sind besonders gefährdet, einen schwereren Krankheitsverlauf von Covid-19 zu entwickeln. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission für Menschen ab 60 Jahren die Grundimmunisierung plus die jährliche Auffrischungsimpfung.
  • Gürtelrose: Allen Menschen ab 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung gegen Gürtelrose. Der komplette Schutz wird durch zwei Impfungen in einem Abstand von zwei bis maximal sechs Monaten erreicht.
  • RSV (Respiratorische Synzytial-Viren): Die einmalige Impfung gegen RSV wird allen Menschen ab 75 Jahren, Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen und Bewohnern von Einrichtungen der Pflege von der Ständige Impfkommission empfohlen.
  • So erhalten Sie Ihre Kostenerstattung

    Damit wir Ihr Anliegen auf eine Kostenerstattung, z.B. im Rahmen von Auslandsimpfungen, schnell prüfen können, benötigen wir alle notwendigen Unterlagen. Laden Sie Ihre Arztrechnung, Apothekenquittung und die Verordnung des Impfstoffs (Rezept) ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

    Rechnungen einreichen

    So bekommen Sie Impfungen

    Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Hausarztpraxis und nehmen Sie Ihren Impfpass zum Termin mit. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt wird Sie zu den empfohlenen Impfungen und Auffrischungen beraten und die Impfungen vornehmen.

    Wir übernehmen die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, die Vorlage Ihrer SBK-Gesundheitskarte in der Arztpraxis genügt.

    Häufig gestellte Fragen zu Impfungen

    Grundsätzlich gibt die STIKO Zeiträume vor, in welchem die Impfungen am besten vorzunehmen sind, um die optimale Schutzwirkung zu erzielen. Manche Impfungen werden z.B. ab einem bestimmten Alter nicht mehr empfohlen, weil das Erkrankungsrisiko ab dem Alter sehr gering ist. Oder auch, weil die Impfung mit zunehmendem Alter eine geringere Schutzwirkung besitzt.

    Wurde die Impfung im dafür vorgesehenen Alter versäumt, kann diese dennoch häufig im späteren Alter nachgeholt werden. Dies gilt vor allem für Impfungen, bei denen im Säuglings- und Kleinkinderalter eine Grundimmunisierung und ggf. erste Auffrischungen erfolgen sollten. Obwohl die Impfungen frühzeitig vorgesehen sind, können Sie auch noch bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt und über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet werden (mit Ausnahme Pneumokokken, H. influenzae Typ b und Rotaviren).

    Über den 18. Geburtstag hinweg, sind viele Impfungen jedoch keine Kassenleistung mehr und können nicht mehr über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Achten Sie daher immer auf die geltenden Impfempfehlungen und die dafür vorgesehenen Impfzeitpunkte. Der Impfkalender des Robert Koch Instituts gibt Ihnen einen guten Überblick.

    „Jede Impfung zählt“, lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Sind für eine Immunisierung also mehrere Impfstoffdosen notwendig, kann die Impfserie mit der noch fehlenden Anzahl an Impfungen vervollständigt werden. Auch wenn die Abstände zwischen den einzelnen Impfungen überschritten wurden. Dass eine Serie von neuem begonnen wird, ist in den meisten Fällen daher nicht notwendig. Besprechen Sie das individuelle Vorgehen am besten mit Ihrer impfenden Arztpraxis, wenn der Abstand zwischen zwei Impfungen bei Ihnen nicht eingehalten werden konnte.

    Der Impfschutz lässt nach zehn Jahren nach. Das haben Studien gezeigt. Daher ist eine Auffrischung der Impfung notwendig, um den vollen Impfschutz zu haben.

    Kombinationsimpfstoffe ermöglichen, dass mit einer Impfdosis gleich gegen mehrere Krankheiten geimpft werden kann. Dies verringert die Zahl der Impfungen insgesamt.

    Es gibt verschiedene Kombinationsimpfstoffe für Erwachsene, die für die Auffrischungsimpfungen geeignet sind. Sie enthalten eine oder mehrere Komponenten zum Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und/oder Keuchhusten und/oder Kinderlähmung (Polio; diese muss gegebenenfalls bei Erwachsenen nachgeholt werden, wenn sie im Kindesalter nicht ausreichend geimpft wurden).

    Grundsätzlich ist die Immunisierung gegen Masern im Kindesalter abgeschlossen. Dafür sind aber zwei Impfdosen notwendig. Manche Menschen wurden in ihrer Kindheit nur einmal oder gar nicht geimpft. Bei nur einer Impfdosis ist kein kompletter Schutz im Erwachsenenalter vorhanden. Dann können auch Erwachsene erkranken. Masern bei Erwachsenen können lebensbedrohlich sein. Mehr Informationen zur Masernimpfung erhalten Sie auf der Seite impfen-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Nein. Im Impfstoff sind die unschädlich gemachten Spuren der Krankheitserreger enthalten, gegen die das Immunsystem aktiv werden soll. Eine Erkrankung beispielsweise bei einer Tetanus-Diphterie-Impfung ist dadurch nicht möglich.

    Die Impfungen sind heute gut verträglich. Etwa ein Drittel der Geimpften hat eine Rötung oder leichte Schwellung an der Einstichstelle. Das ist ungefährlich und zeigt, dass der Körper auf die Impfung anspricht. Zudem treten gelegentlich in den ersten drei Tagen nach der Impfung Allgemeinsymptome wie eine Temperaturerhöhung und Müdigkeit auf, die meist nach ein bis drei Tagen wieder abklingen.

    Nebenwirkungen wie zum Beispiel Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit oder allergische Reaktionen sind vereinzelt beobachtet worden. Heutige Impfstoffe werden streng überwacht, Impfkomplikationen kommen nur noch sehr selten vor.

    Wenn Sie akut erkrankt oder gegen einen Impfstoff allergisch sind, sprechen Sie bitte vor der Impfung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

    Schwangeren wird die Grippeimpfung empfohlen, da eine Grippe in der Schwangerschaft lebensbedrohlich für das Kind und die Schwangere werden kann. In der Schwangerschaft ist das Risiko für schwere Verläufe der Grippe mit Komplikationen sehr hoch: Bei der Schwangeren kann eine Lungenentzündung auftreten, beim Kind kann es zu Wachstumsverzögerungen bis hin zu Fehl- und Frühgeburten kommen. Weitere Informationen zur Grippeimpfung finden Sie auf der Seite Grippeimpfung.

    Chronisch Erkrankte und Personen, die erst vor kurzem einen operativen Eingriff hatten, lassen sich am besten ärztlich beraten, welche weiteren Impfungen wichtig sind. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bei den folgenden Grunderkrankungen diese Impfungen:

  • Chronische Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems und des Stoffwechsels: Grippe, Pneumokokken, RSV
  • Erkrankungen des Immunsystems: Grippe, Pneumokokken, Meningokokken, Hepatitis B, Windpocken, RSV
  • Erkrankungen der Leber sowie Bluterkrankheit: Grippe, Pneumokokken, Hepatitis A und B, RSV
  • Erkrankungen der Milz: Grippe, Pneumokokken, Meningokokken, Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Erkrankungen des Nieren: Grippe, Pneumokokken, Hepatitis B, RSV
  • Multiple Sklerose: Grippe
  • Diabetes mellitus mit schweren Komplikationen: RSV
  • Zudem werden in diesen Fällen Impfungen empfohlen:

  • Vor operativen Eingriffen: Hepatitis B und Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Vor Organtransplantationen: Grippe, Pneumokokken, Hepatitis B, Windpocken
  • Nützliche Links

    Masern-Impfcheck

    Impfkalender

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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