sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung
EnglischLogin
Mitglied werden
Mitglied werden Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Vorsorge & Prävention Schwangerschaft & Familie Zahngesundheit Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EHIC Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung Gesundheitsservices Zuzahlung und Erstattung Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Ärztliche Zweitmeinung Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Organspende E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services Pflege Leistungen nach Pflegegrad Pflegebedarf Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Vorsorge & Prävention Früherkennung Impfungen Gesundheitsangebote und -kurse SBK-Bonusprogramm Schwangerschaft & Familie Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder Behandlung Kinderkrankengeld Zahngesundheit Professionelle Zahnreinigung Kieferorthopädische Behandlung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Versicherung & Tarife Versicherung & Tarife Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarten (eGK) Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Sonstige freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarten (eGK) Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten Gesundheitswissen Meine SBK Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Kontakt Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Nachricht senden Rückruf vereinbaren
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung
Englisch Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung
Kontakt

0800 072 572 572 50

7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

0800 072 572 585 50

8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

Menü Mitglied werden Beratung & Leistungen Versicherung & Tarife Gesundheitswissen Meine SBK Kontakt Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Vorsorge & Prävention Schwangerschaft & Familie Zahngesundheit Versicherung & Tarife Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarten (eGK) Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Nachricht senden Rückruf vereinbaren Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EHIC Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung Gesundheitsservices Zuzahlung und Erstattung Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Ärztliche Zweitmeinung Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Organspende E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services Pflege Leistungen nach Pflegegrad Pflegebedarf Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Vorsorge & Prävention Früherkennung Impfungen Gesundheitsangebote und -kurse SBK-Bonusprogramm Schwangerschaft & Familie Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder Behandlung Kinderkrankengeld Zahngesundheit Professionelle Zahnreinigung Kieferorthopädische Behandlung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Sonstige freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarten (eGK) Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglischLoginJetzt Mitglied werden
Mitglied werden
sbk.org Beratung & Leistungen Vorsorge & Prävention Impfungen Masern-Impfpflicht

Masern-Impfpflicht

Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen zur Masern-Impfpflicht

In Deutchland besteht eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern für bestimmte Personengruppen. Für wen die Impfpflicht gilt, wie der Nachweis über die Impfung erbracht werden kann sowie die Hintergründe zur Masern-Impfpflicht erfahren Sie auf dieser Seite.

Betroffene Personenkreise

Betroffene Personen müssen künftig eine Immunität gegen Masern nachweisen, entweder über die Bescheinigung einer erfolgten Masernimpfung oder über ein ärztliches Attest, dass zum Beispiel aufgrund einer früheren Maserninfektion ein ausreichender Immunstatus vorhanden ist. Die Regelung betrifft zwei Personenkreise:

  • Personen, die nach 1970 geboren sind und in einer Gemeinschafts- oder Betreuungseinrichtung untergebracht sind.
    Dazu gehören zum Beispiel Kinder in Horten, Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen, Heimen oder Flüchtlingsunterkünften. Da die Masernimpfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) erst ab 11 Monaten empfohlen wird, müssen betroffene Kinder unter einem Jahr noch keinen Nachweis erbringen. Betroffene Kinder, die mindestens 1 Jahr alt sind, müssen mindestens eine Impfung oder eine Immunität nachweisen. Betroffene Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen eine vollständige Immunisierung (zwei Impfungen) bzw. eine Immunität nachweisen können.
  • Mitarbeitende, die nach 1970 geboren sind und in Gemeinschafts- oder Betreuungseinrichtungen sowie medizinischen Einrichtungen tätig sind.
    Dazu gehören zum Beispiel Mitarbeitende in Horten, Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Heimen, Flüchtlingsunterkünften, Krankenhäusern, Arztpraxen, ambulanten OP-Zentren, im Rettungsdienst oder in der Pflege. Auch ehrenamtliche Mitarbeitende sowie Praktikantinnen und Praktikanten können von der Regelung betroffen sein, sofern diese regelmäßig (nicht nur wenige Tage) und nicht nur wenige Minuten, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg in der Einrichtung tätig sind.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen diesen Impfausschluss ärztlich bescheinigen lassen. 

    Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Kind von der neuen Vorschrift betroffen ist, dann sprechen Sie am besten Ihren Arbeitgeber beziehungsweise den Einrichtungsleiter der Betreuungseinrichtung an.

    Masernimpfung

    Impfempfehlung der STIKO

    Die STIKO empfiehlt, die Impfung gegen Masern bereits im Alter von 11 bis 23 Monaten vollständig abzuschließen. Die erste Dosis soll im Alter zwischen 11 und 14 Monaten erfolgen, die zweite innerhalb des 15. und 23. Lebensmonats. Nachgeholt werden kann die Impfserie jedoch bis zum 18. Geburtstag. Zudem können sich auch alle Personen ab 18 Jahren, die nach 1970 geboren wurden, mit fehlendem, unvollständigem oder unklarem Masern-Impfschutz einmalig immunisieren lassen.

    Übrigens: Wer keinen vollständigen Impfstatus nachweisen kann, gilt im Zweifel als nicht geimpft. Serologische Kontrollen über den Immunstatus (Titer-Bestimmung im Blut) sind mit Vorsicht zu genießen. Durch falsche Laborbefunde können ungeschützte Personen fälschlicherweise als geschützt gelten. Eine „Überimpfung“ gibt es hingegen nicht.

    Kostenübernahme

    Wenn Sie noch nicht gegen Masern geimpft sind, können Sie sich bei Ihrer Hausarztpraxis, Kinderarztpraxis oder gynäkologischen Praxis impfen lassen. Für alle Personen innerhalb der Empfehlungsgruppe der STIKO kann die Arztpraxis die Impfung über die SBK-Gesundheitskarte abrechnen. Ihnen entstehen also keine direkten Kosten. Zudem erstattet die SBK die Kosten für die Masernimpfung von ungeimpften Personen, die vor 1970 geboren sind, als Mehrleistung. In diesem Fall reichen Sie bitte die Privatrechnung Ihrer Arztpraxis, die Impfstoff-Verordnung sowie die Apothekenquittung bei uns ein: SBK, 80227 München.

    Impfstoffe

    Für die Impfung gegen Masern steht in Deutschland derzeit nur ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) zur Verfügung. Dieser wird auch generell von der STIKO empfohlen. Die Impfpflicht gegen Masern gilt auch dann, wenn nur der MMR-Impfstoff verabreicht werden kann.

    Immunität gegen Masern nachweisen

    Betroffene Personen müssen gegenüber der Einrichtungsleitung bzw. gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Nachweis erbringen, dass sie vollständig geimpft wurden, bereits an Masern erkrankt waren und daher immun sind bzw. dass sie aufgrund einer medizinischen Indikation nicht geimpft werden dürfen. Der Nachweis ist in folgender Form zu erbringen:

  • Impfausweis oder ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum U-Untersuchungsheft, dass ein Masernimpfschutz vorliegt
  • Ärztliches Attest über die Immunität gegen Masern (zum Beispiel aufgrund einer durchgemachten Maserninfektion)
  • Ärztlicher Nachweis, dass eine Impfung aufgrund medizinischer Gründe nicht erfolgen darf (Kontraindikation)
  • Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Einrichtungsleitung einer anderen vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtung, dass ein Nachweis über eine Immunität gegen Masern oder eine Kontraindikation bereits im Vorfeld vorgelegen hat (dies gilt zum Beispiel beim Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung)
  • Sanktionen bei fehlendem Nachweis

    Versäumnisse in der Nachweispflicht müssen von den Einrichtungsleitungen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Der Verstoß gegen die Bestimmungen des Masernschutzgesetztes wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann mit Bußgeldern bis zu 2.500,- € belegt werden. Dies gilt gleichermaßen für betreute Personen und für Mitarbeitende, die ihrer Nachweispflicht nicht nachkommen, ebenso wie für Einrichtungsleitungen und Organisationen, die nicht geimpftes Personal beschäftigten bzw. nicht geimpfte Personen zur Betreuung aufnehmen. Im Extremfall kann es auch zu Ausschlüssen aus Einrichtigungen (sofern keine Ausbildungs- oder Unterbringungspflicht besteht) und Tätigkeitsverboten kommen.

    Hintergründe zur Masern-Impfpflicht

    Die Masern sind eine höchst ansteckende Infektionskrankheit. So kann nahezu jeder Kontakt zwischen einer erkrankten und einer ungeimpften Person zur Ansteckung führen – selbst bei einigen Metern Abstand. Neben den typischen Symptomen wie Fieber und Hautausschlag kann die Infektion jedoch weitaus schlimmere Folgen haben. Dass Maserninfektionen bei einem von 1.000 Fällen Gehirnentzündungen zur Folge haben können, die wiederum zu geistigen Behinderungen, Lähmungen und gar bis zum Tod führen können, ist vielen Menschen nicht bewusst. Auch kann in seltenen Fällen mehrere Jahre nach einer Infektion eine SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) auftreten – eine fortschreitende Entzündung von Gehirn und Nervensystem, die immer tödlich verläuft.

    Trotz dieser Gefahr und obwohl die Masernimpfung die einzige wirksame und lebenslang anhaltende Schutzmaßnahme darstellt, wird die Impfung gegen das Virus von vielen Personen abgelehnt oder schlichtweg vergessen. Zudem gefährden ungeimpfte Personen auch diejenigen, die aufgrund ihres Alters (vor allem Säuglinge unter einem Jahr), aufgrund einer Schwangerschaft oder wegen gesundheitlicher Gründe (zum Beispiel wegen einer starken Immunschwäche) nicht geimpft werden dürfen.

    Nicht ausreichende Impfquoten führten dazu, dass das Masernvirus europaweit wieder auf dem Vormarsch ist und die Erkrankungsfälle im Vergleich zu den Vorjahren anstiegen. Um die Masern vollständig auszurotten, müssen jedoch 95 % der Bevölkerung vollständig, also mit zwei Impfdosen, geimpft sein. Momentan sind diese Quoten in Deutschland nicht erreicht. Mit der Impfpflicht sollen nun vorhandene Impflücken geschlossen werden.

    Mehr zum Thema:

  • Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Masernimpfpflicht
  • Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Masern
  • Fragen und Antworten der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Masernimpfung
  • 0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    Instagram
    YouTube
    X
    LinkedIn
    XING
    TikTok
    KontaktFür VersicherteKundenberater-SucheGeschäftsstellen-SucheLeistungserbringendeArbeitgeberserviceMitglied werdenVorteileMitgliedsantragWeiterempfehlenAuszeichnungenBeratung & LeistungenAlternative MedizinAuslandBeratung & ServicesGesundheit & BehandlungPflegeSchwangerschaft & FamilieVorsorge & PräventionZahngesundheitMeine SBKLoginHäufige FragenNutzungsbedingungenUnternehmenÜber unsKarriereAktuelle Berichte und ZahlenAusschreibungenVerwaltungsratVorstandPresse
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern

    Mit Klick auf Weiter erklären Sie sich mit einer Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter einverstanden. Näheres zur Datenübertragung finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung unter: sbk.org/datenschutz .

    Wir weisen darauf hin, dass Sie das Angebot der SBK verlassen, es gelten dann die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.

    Weiter