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Pneumokokken-Impfung

Informationen rund um die Impfung gegen Pneumokokken

Pneumokokken werden von Mensch zu Mensch übertragen und sind überall verbreitet. Regional gibt es verschiedene Pneumokokken-Typen, die zu unterschiedlichen Krankheiten führen können. Besonders für Kleinkinder und ältere Personen ist eine Impfung empfohlen. 

  • Was sind Pneumokokken?
  • Wie schützt man sich vor Pneumokokken?
  • Für wen wird die Impfung empfohlen?
  • Welche Impfstoffe gibt es?
  • Welche Nebenwirkungen können auftreten?
  • Welche Kosten übernimmt die SBK?
  • Wo kann ich mich oder mein Kind impfen lassen?
  • Fragen zu Erreger und Impfung
  • Ein Vater sitzt mit seiner Tochter beim Arzt auf der Behandlungsliege und die Ärztin desinfiziert die Einstichstelle am Oberarm des Mädchens.

    Pneumokokken-Impfung – Ihr Vorteil

  • Das medizinische Expertenteam vom SBK Gesundheitstelefon berät Sie rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche, wenn Sie Fragen zur Pneumokokken-Impfung haben: Sie erreichen das SBK Gesundheitstelefon unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 00(gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
  • Was sind Pneumokokken?

    Pneumokokken sind Krankheitserreger, die den Nasenrachenraum besiedeln und durch Tröpfcheninfektion wie Husten oder Niesen übertragen werden. Je nach Ausbreitung lösen sie Erkrankungen wie zum Beispiel Nasennebenhöhlenentzündungen oder Mittelohrentzündungen aus. Bei Erkrankungen der unteren Atemwege kann es zum Beispiel zu Lungenentzündungen kommen. In seltenen Fällen können die Pneumokokken jedoch in andere Körperregionen vordringen und dort schwerwiegende Erkrankungen wie Hirnhautentzündungen hervorrufen.

    Wie schützt man sich vor Pneumokokken?

    Vor einer Infektion mit Pneumokokken bietet eine Impfung den besten Schutz.

    Für wen wird die Impfung empfohlen?

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Pneumokokken-Impfung für folgende Personen:

  • Kinder von 2 Monaten bis 2 Jahren als Grundimmunisierung mit 3 oder 4 Impfungen
  • Personen ab 60 Jahren als Standardimpfung
  • Personen mit beruflicher Tätigkeit, wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen.
  • Kinder (ab 2 Jahren), Jugendliche oder Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung.
  • Zu den Grunderkrankungen zählen folgende Erkrankungen:

  • angeborene oder erworbene Immundefekte wie HIV-Infektion, neoplastische Erkrankungen, Zustand nach Knochenmarktransplantation, immunsuppressive Therapie (z. B. wegen Organtransplantation oder Autoimmunerkrankung), Immundefizienz bei chronischem Nierenversagen, nephrotisches Syndrom, chronische Leberinsuffizienz, T-Zell-Defiziens, gestörte T-Zell-Funktion, B-Zell- oder Antikörperdefiziens, Defizienz oder Funktionsstörung von myeloischen Zellen, Komplement- und Properdindefizienz, funktionelle verminderte Funktion der Milz, Zustand nach Milzentfernung oder anatomische Funktionsunfähigkeit der Milz
  • Sonstige chronische Erkrankungen, wie chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. Asthma, Lungenemphysem, COPD), Stoffwechselerkrankungen, (z. B. mit oralen Medikamenten oder Insulin behandeltem Diabetes
    mellitus), neurologische Erkrankungen (z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden)
  • Anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis, wie z. B. eine Liquorfistel oder ein Cochlea-Implantat
  • Hinweis: Sollten Sie eine Vorerkrankung haben und nicht wissen, ob diese für eine Pneumokokken-Impfung relevant ist, dann holen Sie bitte ärztlichen Rat ein. 

    Welche Impfstoffe gibt es?

    Bei den Pneumokokken-Impfstoffen wird unterschieden zwischen Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoffen und Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe. Diese sind, je nach Alter der zu impfenden Person, unterschiedlich zugelassen.

    Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoffe

    Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoffe (PPSV) gibt es bereits seit mehr als 50 Jahren. Der aktuelle PPSV23-Impfstoff (Pneumovax) enthält Antigene von 23 Serotypen und ist für Personen ab dem Alter von 2 Jahren zugelassen.

    Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe

    Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe (PCV) lösen eine stärkere Immunantwort aus. Durch die Kopplung des Antigens an ein Trägerprotein wird die Immunreaktion verstärkt. Folgende Konjugat-Impfstoffe sind aktuell in Deutschland erhältlich:

  • Der Konjugat-Impfstoff (PCV10) gegen 10 Serotypen (Synflorix) ist für Personen ab einem Alter von 6 Wochen bis 4 Jahren zugelassen und wird aktuell nicht mehr von der STIKO empfohlen.
  • Der Konjugat-Impfstoff (PCV13) gegen 13 Serotypen (Prevenar 13) ist für Personen ab einem Alter von 6 Wochen zugelassen.
  • Der Konjugat-Impfstoff (PCV15) gegen 15 Serotypen (Vaxneuvance) ist für Personen ab einem Alter von 6 Wochen zugelassen.
  • Der Konjugat-Impfstoff (PCV20) gegen 20 Serotypen (Prevenar 20) ist für Personen ab 6 Wochen zugelassen.
  • Der Konjugatimpfstoff (PCV 21) gegen 21 Serotypen (Capvaxive) ist für Personen ab 18 Jahren zugelassen und wird aktuell nicht von der STIKO empfohlen.
  • Welche Nebenwirkungen können auftreten?

    Als lokale Impfnebenwirkungen können sich Rötung, Juckreiz, Nesselsucht oder Schwellung an der Einstichstelle einstellen. Es kann nach der Impfung zu Fieber, vermindertem Appetit, Schläfrigkeit, unruhigem Schlaf, Kopfschmerzen, Reizbarkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Erbrechen, Übelkeit, Lymphknotenschwellungen, Gelenk- und Muskelschmerzen oder Durchfall kommen. Auch Nebenwirkungen wie beispielsweise Krampfanfälle, kollapsähnliche Reaktionen, Überempfindlichkeitsreaktionen mit Atemnot oder ein anaphylaktischer Schock können vorkommen. Zu weiteren Risiken und Nebenwirkungen holen Sie ärztlichen Rat ein oder fragen Sie in Ihrer Apotheke nach.

    Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Wir übernehmen die Kosten der Pneumokokken-Impfungen im Rahmen der Empfehlungen der Ständige Impfkommission. Kinder bis zum Alter von 2 Jahren, alle Personen ab 60 Jahren sowie Risikopersonen erhalten die Impfung als Leistung der SBK. Aber auch Personen mit beruflicher Indikation, die bei Ihrer Arbeit Metallrauch oder metalloxidischem Schweißrauch ausgesetzt sind, haben Anspruch auf diese Leistung.

    Damit wir in diesen Fällen die Kosten der Pneumokokken-Impfung übernehmen können, legen Sie in der Arzt- oder Kinderarztpraxis einfach die SBK Gesundheitskarte der zu impfenden Person vor. Denken Sie bitte daran, den Impfausweis der zu impfenden Person zum Impftermin mitzunehmen. Dann kann die Impfung gleich offiziell bescheinigt werden.

    Wissen Sie nicht, ob Sie in eine der oben genannten Gruppen fallen, prüfen wir, ob wir Ihnen die Kosten für die Pneumokokken-Impfung erstatten können. Hierfür brauchen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Arztrechnung, Apothekenquittung und die Verordnung des Impfstoffs (Rezept). Diese Dokumente können Sie ganz einfach mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in der Meine SBK-App hochladen.

    Rechnung hochladen

    Alternativ können Sie die Dokumente per Post senden. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

    Sobald die Verordnung und die Rechnung bei uns eingegangen sind, bekommen Sie die Kosten der Impfung per Überweisung auf Ihr Bankkonto erstattet.

    Wo kann ich mich oder mein Kind impfen lassen?

    Die Pneumokokken-Impfung bekommen Sie oder Ihr Kind in Ihrer Hausarzt- oder Kinderarztpraxis. Der Impfstoff ist in der Regel in der Praxis vorrätig.

    Fragen zu Erreger und Impfung

    Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Pneumokokken-Impfung bekommen Sie über folgende Informationen des Robert-Koch-Instituts:

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erkrankung und Impfung

    Faktenblatt zur Pneumokokken-Impfung

    Aus dem Magazin

    Jonathan Apasu.

    Warum Männer früh aktiv werden sollten und wie Adon Care Plus sie dabei unterstützt – Dr. Jonathan Apasu im Interview.

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    Wie ein gesunder Lebensstil die Leistungsfähigkeit beeinflusst und warum Vorsorge schon in jungen Jahren zählt

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    ein junges Paar sitzt gemeinsam im Zug und sie schauen fröhlich aus dem Fenster.

    Von der Meine SBK-App und der SBK Patientenakte (ePA) bis zur Checkliste für die Reiseapotheke: Entdecken Sie smarte Begleiter für unterwegs

    4 min Lesezeit

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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