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RSV-Impfung für Erwachsene

Informationen rund um die Impfung gegen das RS-Virus

RSV steht als Abkürzung für das Respiratorische Synzytial-Virus. Das RSV ist ein weltweit verbreiteter Erreger und verursacht beim Menschen Atemwegsinfektionen. Obwohl sich jeder Mensch mit dem Virus infizieren kann, erkranken in der Regel Säuglinge, Frühgeborene und ältere Erwachsene schwerer. Leider gibt es für Kinder bisher keine Impfung gegen RSV.

  • Was ist RSV?
  • Wie schützt man sich vor dem RS-Virus?
  • Für wen ist die Impfung geeignet?
  • Welche Impfstoffe gibt es?
  • Welche Nebenwirkungen können auftreten?
  • Welche Kosten übernimmt die SBK?
  • Wo können Sie sich impfen lassen?
  • Prophylaxe bei Kindern
  • Häufige Fragen
  • Eine Frau bekommt eine Spritze in den Oberarm.

    Ihre SBK-Vorteile:

  • Die neue Impfung kann in allen Regionen direkt über die SBK Gesundheitskarte (eGK) mit uns abgerechnet werden. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
  • Das SBK Gesundheitstelefon berät Sie rund um die Uhr, wenn Sie Fragen zur RSV-Impfung haben.
  • Was ist RSV?

    RSV ist ein RNA-Virus. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch Husten als Tröpfcheninfektion. Da der Erreger in der Umgebung mehrere Stunden infektiös ist, kann er auch über verunreinigte Oberflächen übertragen werden.

    Wie schützt man sich vor dem RS-Virus?

    Eine RSV-Impfung ist laut STIKO-Empfehlung für ältere Erwachsene ab 75 Jahren der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung. Das Gleiche gilt für Personen ab 60 Jahren in einer Pflegeeinrichtung und Personen ab 60 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung. Die Impfung mit einem RSV-Impfstoff sollte möglichst vor Beginn der RSV-Saison gegeben werden, die üblicherweise von Oktober bis März dauert. Derzeit empfiehlt die STIKO eine einmalige Impfung.

    Für wen ist die RSV-Impfung geeignet?

    Die STIKO empfiehlt die Impfung für folgende Personen:

  • alle Personen ab dem Alter von 75 Jahren
  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, wie z. B.
    • chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane
    • chronischen Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • hämato-onkologischen Erkrankungen
    • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
    • chronischen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen
    • angeborener oder erworbener Immundefizienz
  • Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Die STIKO hat sich derzeit noch nicht für die Impfung von Schwangeren ausgesprochen.

    Welche Impfstoffe gibt es?

    Derzeit gibt es auf dem deutschen Markt drei Impfstoffe gegen RSV.

    Arexvy® ist ein rekombinanter RSV-Impfstoff mit Wirkverstärker, der ab dem Lebensalter von 60 Jahren zugelassen ist. Der Impfstoff enthält eine gentechnisch veränderte Version des Fusionsproteins des RS-Virus, die als Antigen fungiert und eine Immunantwort auslöst.

    Abrysvo® ist ein rekombinanter RSV-Impfstoff, der ab dem Lebensalter von 60 Jahren und bei Schwangeren zum Schutz des Säuglings zugelassen ist.

    mRESVIA® ist ein mRNA-Impfstoff der Firma Moderna. Das Produkt ist zur aktiven Immunisierung von Personen ab 60 Jahren zugelassen.

    Welche Nebenwirkungen können auftreten?

    Sehr häufig kommt es nach der Impfung zu Kopf-, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Ermüdung, Schmerzen bzw. Rötung an der Injektionsstelle. Diese Nebenwirkungen waren in der Regel von leichtem bis moderatem Schweregrad und gingen innerhalb weniger Tage nach der Impfung zurück. Häufig treten nach der Impfung Fieber, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und eine Schwellung an der Einstichstelle auf. Gelegentlich ist mit Schmerzen, Schwindelgefühl und Unwohlsein zu rechnen. Ebenso sind Überempfindlichkeitsreaktionen, Schwellung von Lymphknoten und Jucken an der Injektionsstelle möglich. Selten kommt es zum Guillain-Barré-Syndrom, peripherer Gesichtsnervenlähmung und Nesselfieber. Zu weiteren Risiken und Nebenwirkungen holen Sie ärztlichen Rat ein oder fragen Sie in Ihrer Apotheke nach.

    Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Wir übernehmen die Kosten der RSV-Impfung für Personen ab dem Alter von 75 Jahren.

    Ebenso übernehmen wir die Kosten für Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ab dem Alter von 60 Jahren.

     

    Wo können Sie sich impfen lassen?

    Eine RSV-Impfung erhalten Sie in Hausarztpraxen über Ihre SBK Gesundheitskarte. Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob die Praxis den Impfstoff vorrätig hat.

    Prophylaxe gegen das Respiratory Syncytial Virus (RSV) bei Kindern

    Für Kinder gibt es derzeit noch keine aktive Impfung gegen RSV.

    Seit November 2023 bekommen Kinder bis zwei Jahre mit Vorerkrankungen die Prophylaxe.

    Seit Mitte September 2024 haben Kinder im ersten Lebensjahr Anspruch auf eine einmalige Gabe von Antikörpern zur Vorbeugung gegen das Respiratorische Synzytial Viren (RSV).

    Die STIKO empfiehlt das Arzneimittel Beyfortus® mit dem Wirkstoff Nirvevimab als monoklonalen Antikörper für alle Neugeborenen und Säuglinge zur Prophylaxe vor einer RSV-Erkrankung. Diese STIKO-Empfehlung gilt nur für die erste RSV-Saison der Neugeborenen und Säuglinge. Die Einmaldosis des Wirkstoffs Nirsevimab schützt Säuglinge durch die passive Immunisierung sofort vor einer RSV-bedingten Atemwegsinfektion. Diese Prophylaxe soll für die Dauer der ersten RSV-Saison anhalten. Für einen Schutz über die RSV-Saison, ist die rechtzeitige Impfung, unter Berücksichtigung des Geburtstermins, entscheidend:

  • Säuglinge, die zwischen April und September eines Jahres geboren wurden, sollten zeitnah im Herbst, vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison, immunisiert werden.
  • Neugeborene, die von Oktober bis März, innerhalb der RSV–Saison, geboren wurden, sollten kurz nach ihrer Geburt die Immunisierung erhalten. Hier bietet sich die Gabe des Arzneimittels zur Vorsorgeuntersuchung U2 (3. – 10. Lebenstag), vor der Entlassung aus der Geburtsklinik, an. 
  • Versicherte, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben einen Rechtsanspruch auf eine einmalige Versorgung mit dem Arzneimittel, welches Nirsevimab enthält. Diese Regelleistung wird über die SBK Gesundheitskarte abgerechnet. Ist der Kontakt mit dem RS-Virus in der ersten RSV-Saison unwahrscheinlich gewesen, können auch diese Fälle als Regelleistung abgerechnet werden.

    Häufige Fragen zur RSV-Impfung

    Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts zu RSV-Infektionen.

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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