SBK-Bonusprogramm – Häufige Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum SBK-Bonusprogramm
Bonuszahlungen bis 150 Euro sind steuerfrei. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite
Das SBK-Bonusprogramm belohnt Sie für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten. Sie erhalten einen Bonus für Ihre Teilnahme an gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Gesundheitsaktionen im Unternehmen oder wenn Sie selbst in Ihre Gesundheit investieren. Dies gilt zum Beispiel für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder eine professionelle Zahnreinigung.
Sie können diejenigen Aktivitäten auswählen, die am besten zu Ihnen passen. So tun Sie etwas für Ihre Gesundheit und bekommen gleichzeitig einen Bonus.
Wir übernehmen 100 % der Kosten für gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen (Ausnahme Hautkrebs: Hier übernehmen wir bei einer zugelassenen Hautarztpraxis für Versicherte unter 35 Jahren jährlich bis zu 25 €) und empfohlene Impfungen. Für Gesundheitsaktionen trägt Ihr Arbeitgeber oder die SBK die Kosten. Zertifizierte Gesundheitskurse werden von uns mit 75 % (max. 80 €) bezuschusst – sogar bis zu zweimal im Jahr. Ebenso unterstützen wir Sie bei den empfohlenen Auslandsimpfungen für Ihre Reise. Dafür erhalten Sie von uns eine Erstattung in Höhe von 70 %. Privat zu bezahlen sind die professionelle Zahnreinigung und sportliche Aktivitäten bei qualifizierten Anbietenden.
Digital sparen Sie sich das Stempelsammeln. Ab sofort können Sie Ihre Aktivitäten ganz bequem mit Ihrem Smartphone in der Meine SBK-App im Bereich Bonusprogramm unter
Bei gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen tragen Sie einfach Ihre wahrgenommenen Arztbesuche in Ihr Bonusprogramm ein. Ihre Angaben gleichen wir mit den ärztlichen Abrechnungsdaten ab.
Für Ihre familienversicherten Kinder unter 15 Jahren können Sie die Bonus-Aktivitäten über Ihren Meine SBK-Account einreichen. Wählen Sie dafür im SBK-Bonusprogramm das betreffende Kind aus und erfassen Sie dessen Bonus-Aktivitäten.
Familienversicherte Kinder ab 15 Jahren können ihre Bonus-Aktivitäten über ihren eigenen Meine SBK-Account selbst einreichen.
Ja, Sie können für jeden Familienangehörigen ein anderes Bankkonto angeben.
Die automatisierte Verwendung von ärztlichen Abrechnungsdaten für einen Bonus ist rechtlich nicht zulässig. Damit Sie den Bonus für Ihre durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen erhalten, benötigen wir von Ihnen eine digitale Bestätigung Ihres Arztbesuches.
In der App laden Sie ganz einfach unter der Aktivität ‚Fit und Aktiv‘ ein Foto der Teilnahmeurkunde oder eine Bestätigung des Anbietenden hoch. Wenn Sie ein Gesundheitsheft haben, können Sie diesen Nachweis beilegen oder an entsprechender Stelle im Heft das Feld von der veranstaltenden Einrichtung stempeln lassen.
Für die sportliche Aktivität von mindestens 10.000 Schritten täglich an sieben hintereinanderliegenden Tagen bekommen Sie einen Bonus von 20 €. Den Nachweis aus der Fitness-App reichen Sie ganz einfach digital mit einem Screenshot ein. Diese Aktivität können Sie sogar zweimal jährlich einreichen.
Sie haben es selbst in der Hand. Abhängig von der Anzahl der erbrachten Aktivitäten gestalten Sie die Höhe Ihres persönlichen maximalen Bonus selbst.
Das Bonusprogramm läuft immer für das aktuelle Kalenderjahr. Aktivitäten können bis zum 31.03. des Folgejahres nachträglich eingereicht werden.
Ab dem neuen Kalenderjahr können Sie wieder beginnen, durch Aktivitäten und Vorsorgeuntersuchungen Bonusguthaben zu sammeln.
Übrigens: Ihr noch nicht eingelöstes Guthaben aus den Vorjahren bleibt weiter bestehen.
Wenn Sie nicht digital am Bonusprogramm teilnehmen, müssen Ihre Unterlagen bis zum 31.03. des Folgejahres per Post bei uns eingereicht werden.
Ihr Bonusguthaben bleibt bestehen. Sie können dieses Guthaben auch zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen oder zur Einlösung einer erstattungsfähigen Rechnung nutzen.
Wir überweisen Ihnen Ihren Bonus direkt auf Ihr Bankkonto. Bonuszahlungen bis 150 Euro sind steuerfrei. Weitere Informationen finden Sie unter
Unser Meine SBK-Support-Team ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr persönlich für Sie erreichbar:
Hier finden Sie weitere Informationen zum
Gerne hilft Ihnen auch Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater weiter und berät Sie individuell.
Antworten auf häufig gestellte Fragen bei der digitalen Nutzung des SBK-Bonusprogramms
Sie können das SBK-Bonusprogramm jederzeit digital nutzen und Ihre Bonus-Aktivitäten über Ihr Smartphone einreichen. Ihre Unterlagen mit den bereits gesammelten Stempeln können Sie ebenso über die App unter
Jede versicherte Person ab dem Alter von 15 Jahren kann über ihren eigenen Meine SBK-Account das SBK-Bonusprogramm digital nutzen. Für Ihre Kinder unter 15 Jahren können Sie deren Bonus-Aktivitäten über Ihren Meine SBK-Account einreichen.
Wenn Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung mit Geräteregistrierung durchgeführt haben, sehen Sie sofort Ihr aktuelles Bonusguthaben.
Ab sofort erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Ihren bislang gesammelten Bonus.