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SBK-Bonusprogramm – Häufige Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum SBK-Bonusprogramm
Ob wir als SBK Ihren Bonus an das Finanzamt melden müssen oder nicht, hängt unter anderem von der jeweiligen Bonusvariante ab, die Sie wählen:
- Der Gesundheitsbonus wird von uns nicht an das Finanzamt gemeldet. Sie brauchen ihn auch nicht in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
- Der Geldbonus, der über nicht selbst bezahlte Bonus-Aktivitäten erworben wurde, ist steuerrelevant und muss an das Finanzamt gemeldet werden.
Ausnahme bei Auszahlung bis 31.12.2023: Der erworbene Geldbonus ist bis 150 € steuerfrei. Lediglich der Betrag, der 150 € übersteigt, muss an das Finanzamt gemeldet werden. - Der Geldbonus, der über selbst bezahlte Bonus-Aktivitäten erworben wurde, ist nicht steuerrelevant.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung und Steuererklärung oder wenden sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.
Ja. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich die Bonusvariante Gesundheitsbonus zu wählen. Das garantiert Ihnen immer eine steuerfreie Bonusauszahlung. In 2023 können Sie auch über den Geldbonus sich den Bonus bis 150 € steuerfrei auszahlen lassen.
Das SBK-Bonusprogramm belohnt Sie für gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede gesundheitsfördernde Aktivität erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 5 € oder 10 €.
Wenn die Aktivität eine gesetzliche Vorsorgeleistung ist, erhalten Sie für jede Untersuchung und jeden vollständigen Impfschutz einen Bonus in Höhe von 5 €. Diese Leistungen können Sie ganz einfach über die SBK-Gesundheitskarte in Anspruch nehmen. In wenigen Fällen erhalten Sie eine Rechnung, die wir anteilig oder vollständig für Sie übernehmen.
Wenn Sie Sie selbst in Ihre Gesundheit investieren, erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 10 €. Dies gilt unter anderem für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder für die Rechnung einer professionellen Zahnreinigung.
Sie können diejenigen Aktivitäten auswählen, die am besten zu Ihnen passen. So tun Sie etwas für Ihre Gesundheit und bekommen gleichzeitig einen Bonus.
Im Bereich "Vorsorge" genügt bereits eine Aktivität für einen Bonus. Im Bonusjahr 2022 sind zwei nachgewiesene Aktivitäten aus dem Bereich "Gesundheitsbewusstes Verhalten" revlevant, um hier einen Bonus zu erhalten.
Ab Bonusjahr 2023 bekommen Sie im Bereich "Gesundheitsbewusstes Verhalten" bereits einen Bonus für eine nachgewiesene Aktivität, wenn Sie eine weitere zweite Aktivität, egal aus welchem Bereich, nachgewiesen haben.
In der App und im Gesundheitsheft sind beide Bereiche unterschieden. Das verschafft Ihnen einen guten Überblick über die Aktivitäten und die Bonusmöglichkeiten.
Wir übernehmen 100 % der Kosten für gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen (Ausnahme Hautkrebs: Hier übernehmen wir bei einem zugelassenen Hautarzt für Versicherte unter 35 Jahren jährlich bis zu 25 €) und empfohlene Impfungen. Für Gesundheitsaktionen trägt Ihr Arbeitgeber oder die SBK die Kosten. Zertifizierte Gesundheitskurse werden von uns mit 75 % (max. 80 €) bezuschusst – sogar bis zu zweimal im Jahr. Ebenso unterstützen wir Sie bei den empfohlenen Auslandsimpfungen für Ihre Reise. Dafür erhalten Sie von uns eine Erstattung in Höhe von 70 %. Privat zu bezahlen sind die professionelle Zahnreinigung und sportliche Aktivitäten bei qualifizierten Anbietern.
Digital sparen Sie sich das Stempelsammeln. Ab sofort können Sie Ihre Aktivitäten ganz bequem mit Ihrem Smartphone in der Meine SBK-App im Bereich Bonusprogramm unter meine.sbk.org/meine-bonus-aktivitaeten digital bestätigen. Dort können Sie Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio beispielweise mit einem Foto Ihres Mitgliedsausweises oder Ihres Kontoauszuges über die regelmäßige Zahlung bestätigen.
Bei gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen tragen Sie einfach Ihre wahrgenommenen Arztbesuche in Ihr Bonusprogramm ein. Ihre Angaben gleichen wir mit den ärztlichen Abrechnungsdaten ab.
Für Ihre familienversicherten Kinder unter 15 Jahre können Sie die Bonus-Aktivitäten über Ihren Meine SBK-Account einreichen. Wählen Sie dafür im SBK-Bonusprogramm das betreffende Kind aus und erfassen Sie dessen Bonus-Aktivitäten.
Familienversicherte Kinder ab 15 Jahren können ihre Bonus-Aktivitäten über ihren eigenen Meine SBK-Account selbst einreichen.
Ja, Sie können für jeden Familienangehörigen ein anderes Bankkonto angeben.
Die automatisierte Verwendung von ärztlichen Abrechnungsdaten für einen Bonus ist rechtlich nicht zulässig. Damit Sie den Bonus für Ihre durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen erhalten, benötigen wir von Ihnen eine digitale Bestätigung Ihres Arztbesuches.
In der App laden Sie ganz einfach unter der Aktivität 'Fit und Aktiv' ein Foto der Teilnahmeurkunde oder eine Bestätigung des Anbieters hoch. Wenn Sie ein Gesundheitsheft haben, können Sie diesen Nachweis beilegen oder an entsprechender Stelle im Heft das Feld vom Veranstalter stempeln lassen.
Für die sportliche Aktivität von mindestens 10.000 Schritten täglich an sieben hintereinander liegenden Tagen bekommen Sie einen Bonus von 10 €. Den Nachweis aus der Fitness-App reichen Sie ganz einfach digital mit einem Screenshot ein.
Sie haben es selbst in der Hand. Abhängig von der Anzahl der erbrachten Aktivitäten gestalten Sie die Höhe Ihres persönlichen maximalen Bonus selbst.
Das Bonusprogramm läuft immer für das aktuelle Kalenderjahr. Aktivitäten können bis zum 31.03. des Folgejahres nachträglich eingereicht werden.
Ab dem neuen Kalenderjahr können Sie wieder beginnen, durch Aktivitäten und Vorsorgeuntersuchungen Bonusguthaben zu sammeln.
Übrigens: Ihr noch nicht eingelöstes Guthaben aus den Vorjahren bleibt weiter bestehen.
Das Gesundheitsheft muss bis zum 31.03. des Folgejahres per Post bei uns eingereicht werden.
Ihr Bonusguthaben bleibt bestehen. Sie können dieses Guthaben auch zu einem späteren Zeitpunkt zur Einlösung einer erstattungsfähigen Rechnung nutzen.
Sie können sich Ihr gesammeltes einlösbares Bonusguthaben auf zwei Arten auszahlen lassen: Als Gesundheitsbonus (Erstattung für eine erstattungsfähige Rechnung) oder als Geldbonus (direkte Barauszahlung).
Gesundheitsbonus: Wenn Sie eine erstattungsfähige Rechnung einreichen, z. B. für Brillengläser oder andere Privatrechnungen (siehe Auflistung auf der Seite SBK-Bonusprogramm), wird Ihnen der Bonusbetrag steuerfrei überwiesen und von der SBK nicht an das Finanzamt gemeldet.
Geldbonus: Wenn Sie die Bonusauszahlung als reine Barauszahlung ohne eine erstattungsfähige Rechnung wünschen, wird diese Zahlung direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. In 2023 sind die Bonusauszahlungen bis 150 € noch steuerfrei. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite Krankenversicherung und Steuererklärung.
Die Liste der erstattungsfähigen Rechnungen finden Sie hier. Rechnungen, die nicht in dieser Liste stehen, können wir leider nicht erstatten.
Wenn Sie sich für den Gesundheitsbonus entscheiden, können Sie Ihre Rechnung dem Gesundheitsheft gleich beilegen oder später nachreichen. Wir garantieren Ihnen: Ihre Bonusgutschrift verfällt nicht.
Unser Meine SBK-Support-Team ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr persönlich für Sie erreichbar: 0800 072 572 597 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). Oder senden Sie uns eine E-Mail an meinesbk@sbk.org, idealerweise mit einer konkreten Beschreibung bzw. Angabe der Fehlermeldung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum SBK-Bonusprogramm bzw. zu Meine SBK . Gerne hilft Ihnen auch Ihr persönlichen Kundenberater weiter und berät Sie individuell.
Antworten auf häufig gestellte Fragen bei der digitalen Nutzung des SBK-Bonusprogramms
- Das SBK-Bonusprogramm ist in der Meine SBK-App integriert. Loggen Sie sich dort mit Ihrem Passwort ein oder, wenn Sie Meine SBK noch nicht nutzen, registrieren Sie sich jetzt.
- Um den vollen Zugriff auf das SBK-Bonusprogramm in der Meine SBK-App zu haben, führen Sie, falls noch nicht erfolgt, die Zwei-Faktor-Authentifizierung mit Ihrem persönlichen Code für die Geräteregistrierung (GRC) durch.
- Haben Sie keinen gültigen Geräteregistrierungscode (GRC) zu Hand? Fordern Sie einen neuen über Ihre Meine SBK-App an. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den Code in wenigen Tagen per Post.
- Statt Stempel zu sammeln, bestätigen Sie nun Ihre Aktivitäten digital in der Meine SBK-App.
- Sie können sich Ihr gesammeltes Bonusguthaben über „Guthaben einlösen“ bequem auszahlen lassen. Wählen Sie dafür einfach Ihren gewünschten Bonus.
Sie können das SBK-Bonusprogramm jederzeit digital nutzen und Ihre Bonus-Aktivitäten über Ihr Smartphone einreichen. Ihr Gesundheitsheft in Papierform mit den bereits gesammelten Stempeln können Sie ebenso über die App unter meine.sbk.org/sbk-bonusprogramm und Schaltfläche „Sie haben ein Gesundheitsheft“ hochladen.
Jede versicherte Person ab dem Alter von 15 Jahren kann über ihren eigenen Meine SBK-Account das SBk-Bonusprogramm digital nutzen. Für Ihre Kinder unter 15 Jahren können Sie deren Bonus-Aktivitäten über Ihren Meine-SBK-Account einreichen.
Wenn Sie die Zweifaktor-Authentifizierung mit dem Geräteregistrierungscode durchgeführt haben, sehen Sie sofort Ihr aktuelles Bonusguthaben.
Ab sofort erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Ihren bislang gesammelten Bonus.