Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen

Volle Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Wenn bei Erwachsenen eine schwere Kieferanomalie vorliegt, dann übernehmen wir die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung. Dabei ist jedoch eines wesentlich: Die Behandlung umfasst immer kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen. Der Begriff „schwere Kieferanomalie“ ist dabei für alle Krankenkassen genau definiert – er beschreibt eine Vielzahl an Krankheitsbildern. Ob eine derartige Erkrankung vorliegt, stellt ein Kieferorthopäde fest und bespricht mit dem Patienten die erforderliche kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung.

Wenn Sie mit der Entscheidung Ihres Kieferorthopäden nicht einverstanden sein sollten, können wir das Ergebnis im Einzelfall von einem zahnärztlichen Gutachter prüfen lassen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich am besten an Ihren persönlichen SBK-Kundenberater. Detaillierte Informationen zu Fehlstellungen im Gebiss erhalten Sie auf der Homepage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Kieferorthopädische Behandlung – Ihre SBK-Vorteile:

So bekommen Sie eine kieferorthopädische Behandlung:

Wenn Sie eine kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung benötigen, erstellt Ihr Kieferorthopäde einen Behandlungsplan und reicht ihn zur Genehmigung direkt bei uns ein. Dieser Plan enthält alle therapeutischen Maßnahmen – einschließlich der Art der Maßnahmen, der geplanten Dauer der Behandlung sowie den voraussichtlichen Behandlungskosten. Den Verlauf der vorgesehenen Behandlung bespricht Ihr Zahnarzt vorab mit Ihnen. Gut zu wissen: Zu Ihrer Sicherheit geben die geplante Behandlung zu einer unabhängigen Zweitmeinung. Hiermit wollen wir sicher gehen, dass direkt die richtige Behandlungsart gewählt wird und Kosten und Umfang in Ordnung sind.

Wenn die Voraussetzungen für eine kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung vorliegen, übernimmt Ihre SBK 100 % der vertragszahnärztlichen Kosten.

Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Schritten:

  1. Ihr Kieferorthopäde rechnet 80 % der im Behandlungsplan vertraglich vereinbarten Kosten direkt mit uns ab. Den verbleibenden Anteil von 20 % bezahlen Sie zunächst selbst an Ihren Kieferorthopäden. Der Eigenanteil ist neben den Arztbesuchen Ihr aktiver Beitrag, den Erfolg der Behandlung zu sichern.
  2. Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns erstattet, sobald uns Ihr Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung schriftlich bestätigt. Laden Sie uns dazu einfach die Bestätigung Ihres Kieferorthopäden über den erfolgreichen Abschluss der Behandlung in der Meine SBK-App oder unter meine.sbk.org, hoch. Ergänzen Sie diese Information außerdem durch die Rechnungen für Ihren Eigenanteil sowie die Nennung Ihrer Bankverbindung. Alternativ senden Sie die Unterlagen an die Adresse: SBK, 80227 München.

Wechsel des Kieferorthopäden

Zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung schließen Sie als Kunde und wir als Krankenversicherung einen Behandlungsvertrag mit Ihrem behandelnden Kieferorthopäden ab, der für die gesamte geplante Behandlungsdauer gültig ist. Ein Wechsel des Kieferorthopäden ist in dieser Zeit zunächst nicht vorgesehen.

Bitte sprechen Sie Ihren persönlichen Kundenberater an, wenn Sie den Kieferorthopäden wechseln möchten. Dann können wir Sie bei diesem Schritt begleiten. Grund für einen Wechsel kann zum Beispiel ein Umzug oder ein zerrüttetes Arzt-Patienten-Verhältnis sein. Bitte prüfen Sie in jedem Fall vor einem geplanten Wechsel Ihren privaten Behandlungsvertrag, den Sie mit Ihrem Kieferorthopäden abgeschlossen haben. Gegebenenfalls sind darin eigene Konditionen für den Fall eines Wechsels geregelt.

Private Mehrleistungen

Ihr Kieferorthopäde wird Ihnen möglicherweise Mehrleistungen anbieten – zum Beispiel Keramikbrackets oder eine Bracketumfeldversiegelung. Da diese meist ästhetisch bedingt sind oder dem Tragekomfort dienen, dürfen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für diese zusätzlichen Behandlungen übernehmen. Deshalb: Lassen Sie sich von Ihrem Kieferorthopäden in einem ausführlichen Gespräch über den Nutzen und die Kosten aufklären, bevor Sie diese Mehrleistungen vereinbaren. Der Erfolg der kieferorthopädischen Behandlung ist in jedem Fall auch durch die von der SBK finanzierte Lösung sichergestellt. Eine besondere Art der Behandlung im kieferorthopädischen Bereich ist die Alignerschiene. Entscheiden Sie sich für eine Behandlung mit diesen Kunststoffschienen, wie z.B. aus Invisalign, sind die Kosten von Ihnen privat zu tragen.

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