Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen
Alle Informationen zur Behandlung und Kostenübernahme
Wenn bei Erwachsenen eine schwere Kieferanomalie vorliegt, dann übernehmen wir die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung. Dabei ist jedoch eines wesentlich: Die Behandlung umfasst immer kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen. Der Begriff „schwere Kieferanomalie“ ist dabei für alle Krankenkassen genau definiert – er beschreibt eine Vielzahl an Krankheitsbildern. Ob eine derartige Erkrankung vorliegt, stellt eine Kieferorthopädin oder ein Kieferorthopäde fest und bespricht mit der Patientin oder dem Patienten die erforderliche kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Wenn die Voraussetzungen für eine kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung vorliegen, übernimmt Ihre SBK 100 % der vertragszahnärztlichen Kosten.
So erfolgt die Kostenübernahme:
So bekommen Sie eine kieferorthopädische Behandlung:
Wenn Sie eine kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung benötigen, erstellt Ihre kieferorthopädische Praxis einen Behandlungsplan und reicht ihn zur Genehmigung direkt bei uns ein. Dieser Plan enthält alle therapeutischen Maßnahmen – einschließlich der Art der Maßnahmen, der geplanten Dauer der Behandlung sowie den voraussichtlichen Behandlungskosten. Den Verlauf der vorgesehenen Behandlung bespricht Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt vorab mit Ihnen. Gut zu wissen: Zu Ihrer Sicherheit geben die geplante Behandlung zu einer unabhängigen Zweitmeinung. Hiermit wollen wir sicher gehen, dass direkt die richtige Behandlungsart gewählt wird und Kosten und Umfang in Ordnung sind.
Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer kieferorthopädischen Praxis nicht einverstanden sein sollten, können wir das Ergebnis im Einzelfall durch ein zahnärztliches Gutachten prüfen lassen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich am besten an Ihre persönliche SBK-Kundenberaterin oder Ihren persönlichen SBK-Kundenberater. Die
Wechsel der kieferorthopädischen Praxis
Zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung schließen Sie als Kundin oder Kunde und wir als Krankenversicherung einen Behandlungsvertrag mit Ihrer behandelnden kieferorthopädischen Praxis ab, der für die gesamte geplante Behandlungsdauer gültig ist. Ein Wechsel der kieferorthopädischen Praxis ist in dieser Zeit zunächst nicht vorgesehen.
Bitte sprechen Sie Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater an, wenn Sie die kieferorthopädische Praxis wechseln möchten. Dann können wir Sie bei diesem Schritt begleiten. Grund für einen Wechsel kann zum Beispiel ein Umzug oder ein zerrüttetes Arzt-Patienten-Verhältnis sein. Bitte prüfen Sie in jedem Fall vor einem geplanten Wechsel Ihren privaten Behandlungsvertrag, den Sie mit Ihrer kieferorthopädischen Praxis abgeschlossen haben. Gegebenenfalls sind darin eigene Konditionen für den Fall eines Wechsels geregelt.
Private Mehrleistungen
Ihre kieferorthopädische Praxis wird Ihnen möglicherweise Mehrleistungen anbieten – zum Beispiel Keramikbrackets oder eine Bracketumfeldversiegelung. Da diese meist ästhetisch bedingt sind oder dem Tragekomfort dienen, dürfen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für diese zusätzlichen Behandlungen übernehmen. Deshalb: Lassen Sie sich in einem ausführlichen ärztlichen Gespräch über den Nutzen und die Kosten aufklären, bevor Sie diese Mehrleistungen vereinbaren. Der Erfolg der kieferorthopädischen Behandlung ist in jedem Fall auch durch die von der SBK finanzierte Lösung sichergestellt. Eine besondere Art der Behandlung im kieferorthopädischen Bereich ist die Alignerschiene. Entscheiden Sie sich für eine Behandlung mit diesen Kunststoffschienen, wie z.B. aus Invisalign, sind die Kosten von Ihnen privat zu tragen.