Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern
Die SBK übernimmt die kieferorthopädische Behandlung bei Ihrem Kind.
Zahnfehlstellungen sind bei Kindern sehr häufig. Ob diese behandlungsbedürftig sind oder nicht, entscheidet eine Kieferorthopädin oder ein Kieferorthopäde. Hierzu wird die Schwere der Zahnfehlstellung anhand der so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmt, die in fünf Grade unterteilt sind. Bei der Einteilung in einer der Indikationsgruppen orientiert sich die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde an objektiv messbaren Kriterien – zum Beispiel an der Zahnfehlstellung in Millimetern. Bei einer Einteilung in die Grade 1 und 2 dürfen wir uns nicht an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung beteiligen. Erst ab Grad 3 liegt eine erhebliche Fehlstellung vor. In diesen Fällen dürfen wir die Behandlungskosten übernehmen.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Wir übernehmen die vollen Kosten für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten eines festsitzenden Retainers bis zu einer Höhe von 150 € je Kiefer, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Voraussetzungen für eine volle Kostenübernahme:
Wenn diese Voraussetzungen für eine kieferorthopädische Behandlung vorliegen, übernehmen wir 100 % der vertragszahnärztlichen Kosten:
So erfolgt die Kostenübernahme:
Alternativ senden Sie uns die Rechnung per Post: Hier finden Sie unsere
So bekommt Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung:
Wenn Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung braucht, erstellt Ihre kieferorthopädische Praxis einen Behandlungsplan und reicht ihn zur Genehmigung direkt bei uns ein. Dieser Plan enthält alle therapeutischen Maßnahmen, zum Beispiel die Art der Zahnspange, die geplante Dauer der Behandlung und die voraussichtlichen Behandlungskosten. Den Verlauf der vorgesehenen Behandlung bespricht Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde vorab mit Ihnen. Denn schließlich werden Sie und Ihr Kind in den folgenden Jahren viel Zeit und Mühe für den Erfolg der Behandlung aufwenden.
Gut zu wissen: Zu Ihrer Sicherheit prüfen wir umfangreiche Behandlungen im Vorfeld mit einer unabhängigen Zweitmeinung. Hiermit wollen wir sicherstellen, dass von Anfang an die richtige Behandlungsart gewählt wird. Wenn dies bei der geplanten Behandlung zutrifft, erhalten Sie eine Information von Ihrer SBK Kundenberaterin oder Ihrem SBK Kundenberater.
Private Mehrleistungen
Ihre kieferorthopädische Praxis wird Ihnen möglicherweise Mehrleistungen anbieten, zum Beispiel Keramikbrackets oder eine Bracketumfeldversiegelung. Diese Mehrleistungen können medizinisch sinnvoll sein, sind jedoch kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Aus diesem Grund können wir uns an diesen Kosten nicht beteiligen.
Eine besondere Art der Behandlung im kieferorthopädischen Bereich ist die Alignerschiene. Wenn Sie sich für eine Behandlung mit diesen Kunststoffschienen entscheiden, wie zum Beispiel aus Invisalign, tragen Sie die Kosten selbst zu.
Unser Tipp: Lassen Sie sich in einem ausführlichen ärztlichen Gespräch über den Nutzen und die Kosten aufklären, bevor Sie diese Mehrleistungen vereinbaren. Denn der Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung ist auch durch die von uns übernommenen Leistungen sichergestellt.
Wechsel der kieferorthopädischen Praxis
Zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung schließen Sie als Kundin oder Kunde und wir als Krankenkasse einen Behandlungsvertrag mit der behandelnden kieferorthopädischen Praxis Ihres Kindes ab. Dieser Behandlungsvertrag ist für die gesamte geplante Behandlungsdauer gültig. Ein Wechsel der behandelnden Praxis ist in dieser Zeit zunächst nicht vorgesehen.
Bitte sprechen Sie Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihren SBK Kundenberater an, wenn Sie die kieferorthopädische Praxis Ihres Kindes wechseln möchten. Die
Festsitzender Retainer – Zusatzleistung Ihrer SBK
Bei einem festsitzenden Retainer handelt es sich um einen dünnen Metalldraht, der auf der Zahninnenseite befestigt wird und stabilisierend wirkt. Bei erfolgreich abgeschlossenen Behandlungen erstatten wir Ihnen bis zu 150 € je Kiefer. Bitte lassen Sie uns hierzu Ihre Privatrechnung zukommen. Nutzen Sie dazu gerne die Updoadfunktion in der Meine SBK-App.
Alternativ senden Sie uns die Rechnung per Post: Hier finden Sie unsere
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