Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern
Die SBK übernimmt die kieferorthopädische Behandlung bei Ihrem Kind.
Zahnfehlstellungen sind bei Kindern sehr häufig. Ob diese behandlungsbedürftig sind oder nicht, entscheidet eine Kieferorthopädin oder ein Kieferorthopäde. Hierzu wird die Schwere der Zahnfehlstellung anhand der so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmt, die in fünf Grade unterteilt sind. Dabei wird sich bei der Einteilung an objektiv messbaren Befunden orientiert – zum Beispiel der Zahnfehlstellung in Millimetern. Bei einer Einteilung in die Grade 1 und 2 dürfen sich die Krankenkassen nicht an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung beteiligen. Erst ab Grad 3 liegt eine erhebliche Fehlstellung vor. In diesen Fällen darf eine Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Wir übernehmen die vollen Kosten für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten eines festsitzenden Retainers bis zu einer Höhe von 150 € je Kiefer, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Voraussetzungen für eine volle Kostenübernahme:
Wenn die Voraussetzungen für eine kieferorthopädische Behandlung vorliegen, übernimmt Ihre SBK 100 % der vertragszahnärztlichen Kosten.
So erfolgt die Kostenübernahme:
So bekommt Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung:
Wenn Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt, erstellt Ihre kieferorthopädische Praxis einen Behandlungsplan und reicht ihn zur Genehmigung direkt bei uns ein. Dieser Plan enthält alle therapeutischen Maßnahmen – einschließlich der Art der Zahnspange, der geplanten Dauer der Behandlung und den voraussichtlichen Behandlungskosten. Den Verlauf der vorgesehenen Behandlung bespricht Ihre Zahnarztpraxis vorab mit Ihnen. Denn schließlich werden Sie und Ihr Kind in den folgenden Jahren viel Zeit und Mühe für den Erfolg der Behandlung aufwenden. Gut zu wissen: Zu Ihrer Sicherheit prüfen wir umfangreiche Behandlungen im Vorfeld mit einer unabhängigen Zweitmeinung. Hiermit wollen wir sicher gehen, dass direkt die richtige Behandlungsart gewählt wird. Trifft dies bei Ihrer geplanten Behandlung zu, erhalten Sie eine Information durch Ihre Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater.
Private Mehrleistungen
Ihre kieferorthopädische Praxis wird Ihnen möglicherweise Mehrleistungen anbieten – zum Beispiel Keramikbrackets oder eine Bracketumfeldversiegelung. Diese können medizinisch sinnvoll sein, sind jedoch kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Aus diesem Grund können wir uns an diesen Kosten nicht beteiligen.
Eine besondere Art der Behandlung im kieferothopädischen Bereich ist die Alignerschiene. Entscheiden Sie sich für eine Behandlung mit diesen Kunststoffschienen, wie zum Beispiel aus Invisalign, sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich in einem ausführlichen ärztlichen Gespräch über den Nutzen und die Kosten aufklären, bevor Sie diese Mehrleistungen vereinbaren. Der Erfolg der kieferorthopädischen Behandlung ist auch durch die von der SBK übernommenen Leistungen sichergestellt.
Wechsel der kieferorthopädischen Praxis
Zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung schließen Sie als Kundin oder Kunde und wir als Krankenversicherung einen Behandlungsvertrag mit der behandelnden kieferorthopädischen Praxis Ihres Kindes ab, der für die gesamte geplante Behandlungsdauer gültig ist. Ein Wechsel der behandelnden Praxis ist in dieser Zeit zunächst nicht vorgesehen.
Bitte sprechen Sie Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater an, wenn Sie die kieferorthopädische Praxis Ihres Kindes wechseln möchten. Die
Festsitzender Retainer – Zusatzleistung Ihrer SBK
Bei einem festsitzenden Retainer handelt es sich um einen dünnen Metalldraht, der auf der Zahninnenseite befestigt wird und stabilisierend wirkt. Bei erfolgreich abgeschlossenen Behandlungen erstatten wir Ihnen bis zu 150 € je Kiefer. Bitte lassen Sie uns hierzu Ihre Privatrechnung zukommen – nutzen Sie dazu auch gerne die Updoadfunktion in der Meine SBK-App. Alternativ senden Sie uns die Rechnung per Post: Hier finden Sie unsere