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sbk.org Beratung & Leistungen Zahngesundheit Kieferorthopädische Behandlung Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern

Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern

Die SBK übernimmt die kieferorthopädische Behandlung bei Ihrem Kind.

Zahnfehlstellungen sind bei Kindern sehr häufig. Ob diese behandlungsbedürftig sind oder nicht, entscheidet eine Kieferorthopädin oder ein Kieferorthopäde. Hierzu wird die Schwere der Zahnfehlstellung anhand der so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmt, die in fünf Grade unterteilt sind. Dabei wird sich bei der Einteilung an objektiv messbaren Befunden orientiert – zum Beispiel der Zahnfehlstellung in Millimetern. Bei einer Einteilung in die Grade 1 und 2 dürfen sich die Krankenkassen nicht an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung beteiligen. Erst ab Grad 3 liegt eine erhebliche Fehlstellung vor. In diesen Fällen darf eine Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen.

Eine Zahnärztin untersucht die Zähne eines jungen Mädchens, welches auf der Behandlungsliege liegt.

Kieferorthopädische Behandlung – Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir übernehmen die vollen Kosten für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes.
  • Zusätzlich übernehmen wir die Kosten eines festsitzenden Retainers bis zu einer Höhe von 150 € je Kiefer, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. 
  • Als erste Krankenkasse bieten wir einen Versorgungsvertrag für herausnehmbare Spangen an, die in einem vollkommen digitalen Verfahren mittels 3-D-Drucker hergestellt werden.
  • Für mehr Sicherheit können Sie bei einer kieferorthopädischen Behandlung eine Zweitmeinung einholen.
  • Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Wir übernehmen die vollen Kosten für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten eines festsitzenden Retainers bis zu einer Höhe von 150 € je Kiefer, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. 

    Voraussetzungen für eine volle Kostenübernahme:

    ​​​​​​​Wenn die Voraussetzungen für eine kieferorthopädische Behandlung vorliegen, übernimmt Ihre SBK 100 % der vertragszahnärztlichen Kosten.

  • Ihr Kind ist bei Beginn der kieferorthopädischen Behandlung jünger als 18 Jahre.
  • Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde teilt die Zahnfehlstellungen Ihres Kindes mindestens in Grad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) ein.
  • Ihr Kind schließt die kieferorthopädische Behandlung vollständig ab.
  • So erfolgt die Kostenübernahme:

  • Ihre kieferorthopädische Praxis rechnet 80 % der im Behandlungsplan vertraglich vereinbarten Kosten direkt mit uns ab. Sind mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, übernehmen wir für jedes weitere Kind 90 % der Kosten. Den verbleibenden Anteil von 20 % bzw. 10 % bezahlen Sie zunächst selbst an Ihre kieferorthopädische Praxis. Der Eigenanteil ist neben den Arztbesuchen Ihr aktiver Beitrag, den Erfolg der Behandlung zu sichern.
  • Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss ausgestellt. Diese Bestätigung der kieferorthopädischen Praxis laden Sie zusammen mit allen Rechnungen für Ihren Eigenanteil ganz einfach in Meine SBK hoch. Alternativ senden Sie uns die Rechnung per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.
  • Rechnung hochladen

    So bekommt Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung:

    Wenn Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt, erstellt Ihre kieferorthopädische Praxis einen Behandlungsplan und reicht ihn zur Genehmigung direkt bei uns ein. Dieser Plan enthält alle therapeutischen Maßnahmen – einschließlich der Art der Zahnspange, der geplanten Dauer der Behandlung und den voraussichtlichen Behandlungskosten. Den Verlauf der vorgesehenen Behandlung bespricht Ihre Zahnarztpraxis vorab mit Ihnen. Denn schließlich werden Sie und Ihr Kind in den folgenden Jahren viel Zeit und Mühe für den Erfolg der Behandlung aufwenden. Gut zu wissen: Zu Ihrer Sicherheit prüfen wir umfangreiche Behandlungen im Vorfeld mit einer unabhängigen Zweitmeinung. Hiermit wollen wir sicher gehen, dass direkt die richtige Behandlungsart gewählt wird. Trifft dies bei Ihrer geplanten Behandlung zu, erhalten Sie eine Information durch Ihre Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater.

    Private Mehrleistungen

    Ihre kieferorthopädische Praxis wird Ihnen möglicherweise Mehrleistungen anbieten – zum Beispiel Keramikbrackets oder eine Bracketumfeldversiegelung. Diese können medizinisch sinnvoll sein, sind jedoch kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Aus diesem Grund können wir uns an diesen Kosten nicht beteiligen.

    Eine besondere Art der Behandlung im kieferothopädischen Bereich ist die Alignerschiene. Entscheiden Sie sich für eine Behandlung mit diesen Kunststoffschienen, wie zum Beispiel aus Invisalign, sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen.

    Unser Tipp: Lassen Sie sich in einem ausführlichen ärztlichen Gespräch über den Nutzen und die Kosten aufklären, bevor Sie diese Mehrleistungen vereinbaren. Der Erfolg der kieferorthopädischen Behandlung ist auch durch die von der SBK übernommenen Leistungen sichergestellt.

    Wechsel der kieferorthopädischen Praxis

    Zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung schließen Sie als Kundin oder Kunde und wir als Krankenversicherung einen Behandlungsvertrag mit der behandelnden kieferorthopädischen Praxis Ihres Kindes ab, der für die gesamte geplante Behandlungsdauer gültig ist. Ein Wechsel der behandelnden Praxis ist in dieser Zeit zunächst nicht vorgesehen.

    Bitte sprechen Sie Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater an, wenn Sie die kieferorthopädische Praxis Ihres Kindes wechseln möchten. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Dann können wir Sie bei diesem Schritt begleiten. Grund für einen Wechsel kann zum Beispiel ein Umzug oder ein zerrüttetes Arzt-Patienten-Verhältnis sein. Bitte prüfen Sie in jedem Fall vor einem geplanten Wechsel den privaten Behandlungsvertrag, den Sie mit der Praxis Ihres Kindes abgeschlossen haben. Gegebenenfalls sind darin eigene Konditionen für den Fall eines Wechsels geregelt.

    Neuer Versorgungsvertrag zur kieferorthopädischen Behandlung

    Die SBK hat mit der Firma Dentavenir einen Vertrag zur Qualitätsverbesserung der kieferorthopädischen Behandlung mit herausnehmbaren Spangen geschlossen. Die Dentavenir GmbH stellt die Spangen in einem vollkommen digitalen Verfahren mittels 3-D-Drucker her. Die Spangen weisen eine höhere Passgenauigkeit im Vergleich zur bestehenden Regelversorgung auf, sind dünner und bieten einen höheren Tragekomfort für die Patientin oder den Patienten.

    Zu Beginn des Vertrages ist das Angebot noch nicht bundesweit verfügbar, es wird jedoch stetig erweitert. Die aktuell teilnehmenden Praxen finden Sie auf der Seite des Anbieters Dentavenir: Teilnehmende Kieferorthopäden

    Sollte Ihre kieferorthopädische Praxis Interesse an dieser Versorgung haben, kann sie sich direkt an die Firma Dentavenir wenden.

    Festsitzender Retainer – Zusatzleistung Ihrer SBK

    Bei einem festsitzenden Retainer handelt es sich um einen dünnen Metalldraht, der auf der Zahninnenseite befestigt wird und stabilisierend wirkt. Bei erfolgreich abgeschlossenen Behandlungen erstatten wir Ihnen bis zu 150 € je Kiefer. Bitte lassen Sie uns hierzu Ihre Privatrechnung zukommen – nutzen Sie dazu auch gerne die Updoadfunktion in der Meine SBK-App. Alternativ senden Sie uns die Rechnung per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

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    Eine Familie spielt gemeinsam im Wohnzimmer. Sie lachen fröhlich.

    Ergänzende Familien-Zusatzversicherung

    Zusätzlichen Zahnschutz für Kinder bekommen Sie mit dem Familientarif unseres Partner ARAG

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    Mehr zum Thema:

  • Zahnlexikon
  • ARAG  Zahnzusatzversicherung
  • Kieferorthopädensuche
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