Zahnärztliche Behandlung

Volle Kostenübernahme – bei Vorsorge, Früherkennung und Behandlung.

Zur zahnärztlichen Behandlung gehören alle Tätigkeiten, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie einer evtl. Versorgung mit Zahnfüllungen erforderlich sind.

So erhalten Sie eine zahnärztlichen Behandlung

Welche Behandlung bei Ihren Zähnen sinnvoll und notwendig ist, prüft und entscheidet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt ganz individuell. Die zahnärztliche Behandlung gibt Ihnen die Sicherheit, dass die erkrankte Zahnsubstanz entfernt und damit die Schmerzursache behoben wird. Sie entscheiden gemeinsam bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung, welche Füllung die Richtige für Sie ist.

Um Sie finanziell zu entlasten, übernehmen wir als Krankenkasse die Kosten für Ihre medizinisch erforderliche Zahnbehandlung. Für die nachfolgend aufgeführten Zahnfüllungen übernehmen wir bei einer Zahnbehandlung die Kosten für Sie:

Kosten sparen bei der Zahnbehandlung

Bei Zahnersatz und Füllungen gibt es viele Möglichkeiten, Fragen und große Unterschiede, was die Kosten für eine Zahnbehandlung angeht. Unser Partner MediKompass hilft: Durch Eingabe Ihres Heil- und Kostenplans auf www.medikompass.de/sbk erhalten Sie Angebote von verschiedenen Zahnarztpraxen und können so Ihren Eigenanteil deutlich senken.

Zahnzusatzversicherung

Noch mehr Sicherheit durch die ARAG-Zahnzusatzversicherungen: Als SBK-Kundin oder -Kunde profitieren Sie bei den Kosten für eine Zahnbehandlung von Zusatzversicherungen, die wir zusammen mit unserem Kooperationspartner ARAG zu besonderen Konditionen anbieten. Die Zahnzusatzversicherungen der ARAG übernehmen den Eigenanteil für die Kosten einer Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in der vereinbarten Höhe – je nach Tarif. Weitere Informationen finden Sie unter Zahn-Zusatzversicherungen.

Wie erfolgt die Kostenübernahme durch die SBK?

Mit der SBK sparen Sie bei Ihrer Zahnbehandlung Kosten, denn diese übernimmt die SBK für Sie. Voraussetzung ist, dass Ihre Zahnbehandlung aus medizinischen Gründen unerlässlich ist und die Versorgung Ihrer Zähne nur die dafür erforderlichen Maßnahmen umfasst.

Die vertragszahnärztlichen Kosten Ihrer Zahnbehandlung rechnet Ihre Zahnarztpraxis direkt mit der SBK ab. Legen Sie dazu einfach Ihre SBK-Gesundheitskarte bei Ihrem Arztbesuch in der Praxis vor.

Müssen Leistungen - wie zum Beispiel eine Parodontosebehandlung - vorab genehmigt werden, so setzt sich Ihre Zahnarztpraxis direkt mit uns in Verbindung. In der Regel erhalten Sie wenige Tage nach Eingang der Unterlagen unsere Zusage zur Übernahme der vertraglichen Behandlungskosten.

Wenn Sie einen Heil- und Kostenplan von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erhalten haben, finden Sie hier die Informationen, wie Sie diesen einfach und bequem bei uns einreichen können. 

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