Zahnärztliche Behandlung
Volle Kostenübernahme bei Vorsorge, Früherkennung und Behandlung.
Zur zahnärztlichen Behandlung gehören alle Tätigkeiten, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie einer evtl. Versorgung mit Zahnfüllungen erforderlich sind.
So erhalten Sie eine zahnärztliche Behandlung
Welche Behandlung bei Ihren Zähnen sinnvoll und erforderlich ist, prüft und entscheidet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt ganz individuell. Sie entscheiden gemeinsam bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung, welche Füllung die richtige für Sie ist. Um Sie finanziell zu entlasten, übernehmen wir als Krankenkasse die Kosten für Ihre medizinisch erforderliche Zahnbehandlung. Für die nachfolgend aufgeführten Zahnfüllungen übernehmen wir bei einer Zahnbehandlung die Kosten für Sie:
Die Verwendung von Amalgam als Füllmaterial ist seit 01.01.2025 nicht mehr möglich. Hintergrund ist ein EU-weites Verbot von Amalgamfüllungen im zahnärztlichen Bereich. Das bedeutet jedoch nicht, dass bestehende Amalgamfüllungen ausgetauscht werden müssen. Ob der Austausch von bestehenden Amalgamfüllungen erforderlich ist, entscheidet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt.
Kosten sparen bei der Zahnbehandlung
Bei Zahnersatz und Zahnfüllungen gibt es viele Möglichkeiten und große Unterschiede, was die Kosten angeht. Mithilfe unseres Partners MediKompass können Sie Ihren Heil- und Kostenplan mit den Angeboten anderer Zahnarztpraxen vergleichen. Dazu machen Sie Angaben zur geplanten Behandlung auf
Zahnzusatzversicherung
Noch mehr Sicherheit durch die ARAG-Zahnzusatzversicherungen: Als Versicherter der SBK profitieren Sie bei den Kosten für eine Zahnbehandlung von Zusatzversicherungen, die wir zusammen mit unserem Kooperationspartner ARAG zu besonderen Konditionen anbieten. Die Zahnzusatzversicherungen der ARAG übernehmen den Eigenanteil für die Kosten einer Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in der vereinbarten Höhe – je nach Tarif. Weitere Informationen finden Sie unter
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Sie sparen bei Ihrer Zahnbehandlung Kosten, denn diese übernehmen wir für Sie. Voraussetzung ist, dass Ihre Zahnbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist und die Versorgung Ihrer Zähne nur die dafür erforderlichen Maßnahmen umfasst.
Wie erfolgt die Kostenübernahme durch die SBK?
Die vertragszahnärztlichen Kosten Ihrer Zahnbehandlung rechnet die Zahnarztpraxis direkt mit uns ab. Legen Sie dazu einfach Ihre SBK Gesundheitskarte bei Ihrem Arztbesuch in der Praxis vor.
Wenn Leistungen - wie zum Beispiel eine Parodontosebehandlung - vorab genehmigt werden müssen, dann setzt sich die Zahnarztpraxis direkt mit uns in Verbindung. In der Regel erhalten Sie wenige Tage nach Eingang der Unterlagen unsere Zusage zur Übernahme der vertraglichen Behandlungskosten.
Wenn Sie einen Heil- und Kostenplan von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erhalten haben, finden Sie
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