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Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung

Informationen zu Karies-, Parodontose- und Wurzelbehandlung

Bei Zahnbehandlungen unterscheidet man zwischen der Karies-, der Parodontose- und der Wurzelbehandlung. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die verschiedenen Zahnbehandlungen sowie die unterschiedlichen Zahnfüllungen vor.

  • Kariesbehandlung und Zahnfüllungen
  • Wurzelbehandlung
  • Parodontosebehandlung
  • Aufbiss-Schienen
  • Ein Zahnarzt klärt seinen Patienten anhand eines Gebiss-Modells auf.

    Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung - Ihre Vorteile

  • Wir übernehmen die vollen Kosten der medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen – die Vorlage Ihrer SBK Gesundheitskarte genügt.
  • Das Experten-Team des SBK Gesundheitstelefons berät Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten bei Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen.
  • Sie wollen zur SBK wechseln?Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

    Kariesbehandlung und Zahnfüllungen

    Wird bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung festgestellt, dass sich Karies gebildet hat, entfernt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt die erkrankte Zahnsubstanz. Sie oder er erhält dabei so viel Substanz vom gesunden Zahn wie möglich. Die fehlende Substanz wird durch eine Füllung ersetzt. Dabei stehen ihm unterschiedliche Materialien zur Verfügung. Welche dies im Einzelnen sind, lesen im folgenden Abschnitt.

     

    Kostenübernahme bei Zahnfüllungen im Überblick

    Bei Zahnfüllungen gibt es eine Vielzahl an Materialien mit unterschiedlichen Eigenschaften. Ihre behandelnde Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt berät Sie gerne zu den jeweils für Ihren Zahn passenden Materialien.

    Abhängig vom Material können für Sie Kosten entstehen. Die Höhe dieser Kosten hängt neben dem Material auch von der Größe der Füllung ab. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt informiert Sie vor der Behandlung über Ihren Eigenanteil an den Kosten der gewählten Füllung. Entscheiden Sie sich zum Beispiel für eine Kompositfüllung im Backenzahn in Zahnfarbe, so ist der Preis dafür ca. doppelt so hoch wie für eine klassische plastische Füllung. Für Sie entstehen je nach Größe der Füllung und Aufwand Kosten in Höhe von mindestens 40 € je Füllung.

    Wenn Sie sich für eine Füllung mit Eigenanteil entscheiden, bekommen Sie nach der Behandlung eine Rechnung über diesen Eigenanteil, den Sie selbst begleichen. Den Kostenanteil, den wir übernehmen, rechnet die Zahnarztpraxis über Ihre SBK Gesundheitskarte direkt mit uns ab.

    Das bisher bekannteste Füllmaterial war mit Sicherheit Amalgam. Dessen Einsatz hat allerdings in den letzten Jahren sehr stark abgenommen. Zum 01.01.2025 ist das Verbot der Europäischen Union zur Verwendung von Dentalamalgam bei Zahnfüllungen in Kraft getreten. Das Verbot hat ökologische Gründe. Bestehende Amalgamfüllungen brauchen nicht sofort ausgetauscht zu werden.

     

    Welche Füllmaterialien stehen zur Verfügung?

    Zahnfüllungen ohne Eigenanteil müssen aus sogenannten selbstadhäsiven (selbstklebenden) Materialien bestehen. Ausgenommen davon ist der Frontzahnbereich bis Zahn 3. Hierzu zählen zum Beispiel (kunststoffmodifizierte) Glasionomerzemente, Glashybride oder selbstadhäsive Komposit-Hybrid-Kunststoffe.

    Ein Eigenanteil fällt für Zahnfüllungen an, deren Einsatz deutlich zeitaufwändiger ist, zum Beispiel bei Komposit oder Inlays aus Gold oder Keramik. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt klärt Sie vor Behandlungsbeginn über die verschiedenen Möglichkeiten auf. Sprechen Sie in diesem Zusammenhang auch bereits bekannte Allergien an, sodass Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt dies bei der Auswahl der Zahnfüllungen berücksichtigen kann.

    Wurzelbehandlung

    Ist Ihr Zahnmark entzündet und kann von selbst nicht ausheilen, versucht Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt, Ihren Zahn durch eine Wurzelbehandlung zu erhalten. Dabei wird das erkrankte Zahnmark entfernt, der Wurzelkanal gesäubert und anschließend das Zahninnere mit einer Füllung verschlossen. Das ist eine oft längere Behandlung, denn häufig sind mehrere Sitzungen notwendig. Ist Ihre Wurzelbehandlung zahnmedizinisch notwendig und kann Ihr Zahn durch die Behandlung erhalten werden, rechnet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt die Kosten über Ihre SBK Gesundheitskarte ab.

    Parodontosebehandlung

    Leiden Sie schon bei geringen Reizen wie beim täglichen Zähneputzen an Zahnfleischbluten? Dann steckt möglicherweise eine Parodontitis – umgangssprachlich auch Parodontose genannt – dahinter. Das Zahnfleisch löst sich von Ihren Zähnen und es entstehen sogenannte Zahnfleischtaschen. Empfiehlt Ihnen Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Parodontosebehandlung, wird er die Kostenübernahme bei uns beantragen. In der Regel erhalten Sie wenige Tage nach Eingang der Unterlagen die Genehmigung. Und damit unsere Zusage zur Übernahme der vertraglichen Behandlungskosten. Der Leistungsumfang der Parodontosebehandlung wurde deutlich erweitert. So zählen Leistungen wie eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung, eine Befundevaluation oder auch eine unterstützende Parodontitistherapie inkl. Zahnreinigung im Nachgang an die Behandlungsphase zu den Leistungen, die im Rahmen einer genehmigten Parodontosebehandlung mit der SBK abgerechnet werden können.

    Aufbiss-Schienen 

    Kopfschmerzen und Muskelverspannungen im Nackenbereich können die Folge von ständigem Aneinanderpressen oder -reiben von Ober- und Unterkieferzähnen sein. Zudem wird dabei der Zahnhalteapparat und Zahnkauflächen z.T. schwer geschädigt. Für einen Schutz und eine Entlastungen sorgen dabei Aufbiss-Schienen (sog. "Knirscherschienen"), welche von der SBK übernommen werden. 

    Eine Mutter spielt mit ihrer Tochter und kitzelt sie.

    Zahn-Zusatzversicherung bei unserem Partner ARAG

    Mit schönen, gesunden Zähnen lachen Sie noch viel besser. Entdecken Sie jetzt die attraktiven Zusatzversicherungen unseres Partners ARAG für Ihre Zähne. Bei der SBK bekommen Sie die Zahntarife unseres Partners ARAG günstiger als am Markt.

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