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sbk.org Beratung & Leistungen Zahngesundheit Zahnersatz Möglichkeiten & Kosten

Möglichkeiten und Kosten für Zahnersatz

Bei uns bekommen Sie umfassende Beratung und verschiedene Optionen für weniger Kosten bei Zahnersatz

Wenn Füllungen den eigenen Zahn nicht mehr erhalten können oder wenn es durch einen Unfall zu Zahnverlust gekommen ist, ist Zahnersatz notwendig. Je nach Umfang des Verlusts an Zahnsubstanz können ein oder mehrere Zähne durch Zahnersatz ersetzt werden. Auf dieser Seite informieren wir Sie über häufige Formen von Zahnersatz, unterschiedliche Materialien, wie Sie Zahnersatz erhalten, wie Sie Kosten reduzieren können und welche Vorteile Sie bei uns haben.

Eine Zahnärztin erklärt den Befund anhand eines Röntgenbildes einer Patientin.
©gettyimages.de/agrobacter

Zahnersatz – Ihre SBK-Vorteile:

  • Ihr persönlicher Kundenberater oder Ihre persönliche Kundenberaterin berät Sie über alternative Preis- und Behandlungsmöglichkeiten beim Zahnersatz.
  • Ausführliche Informationen zu den Eigenschaften bestimmter Materialien oder zu alternativen Versorgungsformen bekommen Sie beim Expertenteam des SBK-Gesundheitstelefons unter der Rufnummer 0800 072 572 570 00 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
  • Noch kein SBK-Mitglied? Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

    Zahnersatz im Überblick

    Nach einem Unfall oder wenn Füllungen den eigenen Zahn nicht mehr erhalten können, wird Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten erörtern. Je nach Umfang kann zum Beispiel eine Wurzelbehandlung erfolgen oder Zähne ersetzt werden, so dass die Kau- und Sprechfunktion weiterhin gegeben ist. 

    Egal, ob Krone, Brücke, Implantat oder Prothese: Bevor die Behandlung startet, bekommen Sie zunächst einen Heil- und Kostenplan, der von uns genehmigt werden muss. Aufgrund gesetzlicher Regelungen können wir in der Regel nur einen Teil der Kosten übenehmen, Sie als Patientin oder Patient leisten ebenfalls einen Anteil.

    Formen von Zahnersatz

  • Brücke: Eine Brücke füllt eine Zahnlücke zwischen zwei oder mehreren Zähnen, die durch einen Zahnverlust entstanden ist. Die angrenzenden Zähne dienen als Pfeiler, auf die die sogenannten Ankerkronen befestigt werden. Diese Zähne müssen gesund sein, damit die Brücke an ihnen befestigt werden kann. Zwischen den Ankerkronen befinden sich ein oder mehrere Brückenglieder, die die fehlenden Zähne ersetzen. Falls keine angrenzenden eigenen Zähne mehr vorhanden sind, kann eine Brücke auch auf Implantaten befestigt werden.
  • Implantat: Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die direkt im Kieferknochen verankert wird und nicht mehr vorhandene Zahnwurzeln ersetzt. Auf Implantaten können sowohl Kronen als auch Brücken oder Prothesen verankert werden. Sie bieten somit die Möglichkeit, einen einzelnen Zahn bis hin zum vollständig zahnlosen Kiefer mit Zahnersatz zu versorgen. Implantate halten bei guter Pflege meist ein Leben lang. Zahnimplantate sind eine Privatleistung, die selbst bezahlt werden. Sie werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
  • Krone: Während kleinere Zahndefekte mit einer Füllung behoben werden können, braucht man bei größeren eine Krone, um die fehlende Zahnsubstanz zu ersetzen. Kronen kommen also zum Einsatz, wenn ein Teil des Zahns fehlt. Etwa, weil er abgebrochen oder durch Karies geschädigt ist. Kronen bestehen meist aus Keramik, Metall oder Gold.
  • Zahnprothese: Mit Prothesen werden fehlende Zähne ersetzt. Man nennt diese auch herausnehmbaren Zahnersatz, denn Prothesen können vom Träger oder der Trägerin selbstständig herausgenommen werden. Man unterscheidet zwischen Voll- oder Totalprothesen und Teilprothesen. Vollprothesen ersetzen alle fehlenden Zähne eines Kiefers, Teilprothesen nur teilweise fehlende. Zahnprothesen werden hauptsächlich aus Kunststoff gefertigt, oft in Verbindung mit einem Grundgerüst aus Metall.
  • Übersicht über Ihre geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten

    Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin, welche Versorgung für Sie die richtige ist. Wenn die Entscheidung für eine bestimmte Form von Zahnersatz gefallen ist, erstellt Ihre Zahnarztpraxis einen sogenannten Heil- und Kostenplan, der uns elektronisch zur Genehmigung übermittelt wird. Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin klärt sie über die anstehende Behandlung mit einer entsprechenden Patienteninformation auf. Nach der elektronischen Genehmigung des Heil- und Kostenplans informieren wir Sie wie gewohnt per Brief.

    Unter Umständen bekommen Sie einen Heil-und Kostenplan im Papierformat. Dies kann der Fall sein, wenn Ihre Zahnarztpraxis noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt. Bitte senden Sie uns diesen Heil- und Kostenplan im Original per Post zu. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

    Bonusheft einreichen

    Ihr Bonusheft, in dem Ihre Zahnvorsorgeuntersuchungen dokumentiert sind, laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. Alternativ senden Sie es uns zusammen mit Ihrem Heil- und Kostenplan per Post zu. Nutzen Sie dafür gerne unseren Freiumschlag. Das Bonusheft können Sie auch digital im Rahmen SBK-Patientenakte nutzen. Dies ist abhängig vom technischen Ausstattungsgrad und der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur der jeweiligen Zahnarztpraxis. Fragen Sie bei Interesse einfach in Ihrer Zahnarztpraxis, ob Sie das Bonusheft dort schon elektronisch bekommen können. Voraussetzung ist, dass Sie die SBK-Patientenakte nutzen.

    Bonusheft einreichen

    Gesamtkosten der Behandlung: Ihr SBK-Zuschuss und private Kosten

    Wir beteiligen uns abhängig vom Befund mit dem gesetzlich definierten Festzuschuss an Ihrem Zahnersatz. Dieser Festzuschuss beträgt 60 % der Kosten der medizinisch notwendigen Behandlung. Diese Behandlung nennt man Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine darüber hinausgehende Behandlung, wie zum Beispiel eine Krone aus Gold statt aus Metall, so tragen Sie die entstehenden Mehrkosten vollständig selbst.

    Sie können Ihre Kosten reduzieren, indem Sie regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen und dies in Ihrem Zahn-Bonusheft nachweisen können. So erhöht sich Ihr SBK-Zuschuss auf 70 % bei Heil- und Kostenplänen, wenn Sie Vorsorgeuntersuchungen für die vergangenen fünf Kalenderjahre vor Beginn Ihrer Behandlung nachweisen können. Er erhöht sich auf 75 % bei zehn nachgewiesenen Kalenderjahren. 

    Beispiel für eine Regelversorgung mit Zahnersatz zu 1.000 € 

    BonusSBK-Zuschussselbst zu tragende Kosten
    ohne Bonus600 €400 €
    Bonus bei 5 Jahren nachgewiesenen Zahnvorsorgeuntersuchungen700 €300 €
    Bonus bei 10 Jahren nachgewiesenen Zahnvorsorgeuntersuchungen750 €250 €

     

    Erhöhter SBK-Zuschuss für Versicherte mit geringem Einkommen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, kann sich der SBK-Zuschuss auf bis zu 100 % erhöhen. Dies ist abhängig vom Einkommen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen. Den höheren Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten. Sprechen Sie bei Bedarf gerne Ihren persönlichen Kundenberater oder Ihre persönliche Kundenberaterin an.

    Monatliche Brutto-Einkommensgrenzen im Jahr 2024:

  • Alleinstehende Person: 1.414 €
  • Person mit einem im Haushalt lebenden Angehörigen: 1.944,25 €
  • Person mit mehreren im Haushalt lebenden Angehörigen: Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag von 1.944,25 € um jeweils 353,50 €.
  • Optionen zur Reduzierung des Eigenanteils:

  • Über eine Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenateil bei Zahnersatz reduzieren. Spezielle Angebote für SBK-Versicherte finden Sie auf der Seite Zahn-Zusatzversicherung.
  • Über unseren Kooperationspartner DentNet besteht die Möglichkeit, eine kostenfreie Regelversorgung oder Vergünstigungen bei Zahnersatz zu erhalten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Zahnbehandlung mit DentNet.
  • Sie sind nicht an Ihre Zahnarztpraxis gebunden? Dann nutzen Sie einfach das Preisvergleichsportal von Medikompass. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Preisvergleich bei Zahnärzten.
  • So bekommen Sie Zahnersatz:

  • Heil- und Kostenplan (Papierformat): Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin einen Heil- und Kostenplan. Diesen senden Sie uns bitte im Original, also in Papierform, vor der geplanten Behandlung per Post zu. Unsere Adresse und einen Freiumschlag finden Sie hier.                
  • Digitaler Heil- und Kostenplan: Alternativ und mittlerweile in den meisten Fällen können wir den Heil- und Kostenplan elektronisch genehmigen: Sie erhalten von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt lediglich noch eine Patienteninformation mit den geplanten Kosten. Die Genehmigung des Heil- und Kostenplans findet dann direkt zwischen der Zahnarztpraxis und der SBK statt. 
  • Ihr Bonusheft, in dem Ihre Zahnvorsorgeuntersuchungen dokumentiert sind, laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. Oder Sie senden es zusammen mit Ihrem Heil- und Kostenplan per Post an uns.   
  • Dann berechnen wir den SBK-Zuschuss. In der Regel erhalten Sie wenige Tage nach Eingang der Unterlagen (per Post oder digital) die Information zum SBK-Zuschuss. Hinweis: Zu Ihrer Sicherheit wählen wir vereinzelt geplante umfangreiche Behandlungen für eine zahnärztliche Begutachtung aus, um Umfang und Kosten zu prüfen. Hierfür ist eine persönliche Begutachtung bei einer dafür qualifizierten Zahnarztpraxis notwendig. Trifft dies bei Ihrer geplanten Behandlung zu, informieren wir Sie entsprechend.
  • Anschließend beginnt die zahnärztliche Behandlung. Diese kann je nach Art und Umfang des Zahnersatzes mehrere Termine in Anspruch nehmen.
  • So erfolgt die Abrechnung:

  • Den SBK-Zuschuss rechnet die Zahnarztpraxis direkt über Ihre SBK-Gesundheitskarte mit uns ab. Alle Kosten, die Sie selbst tragen, stellt Ihnen die Zahnarztpraxis direkt in Rechnung.
  • Bei einer sogenannten andersartigen Versorgung, zum Beispiel bei einem Implantat, wird die vollständige Behandlung direkt mit Ihnen abgerechnet. In diesem Fall laden Sie nach Abschluss der Behandlung die Rechnung ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. AAlternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Wir erstatten Ihnen dann den zugesagten SBK-Zuschuss.
  • Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie nach Abschluss der Behandlung privat bezahlte Kosten bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Wenn Sie bei unserem Kooperationspartner ARAG eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir dies gerne für Sie.
  • Auf Zahnersatz gibt es Gewährleistung. Jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin ist dazu verpflichtet, Ihnen einen voll funktionsfähigen Zahnersatz nach deutschem Standard einzusetzen. Mit der Eingliederung des Zahnersatzes erhalten Sie eine Gewährleistung für 24 Monate. Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, während der Zeit der Gewährleistung kostenfreie Korrekturen am Zahnersatz vorzunehmen. Damit gegebenenfalls auftretende Mängel behoben werden können, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
  • Haben Sie Fragen zum Zahnersatz?

    Ihren Heil- und Kostenplan senden Sie bitte im Original (Papierform) gemeinsam mit Ihrem Bonusheft einfach an unser zentrales SBK-Postfach: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

    Bitte beachten Sie, dass wir den Heil- und Kostenplan nur im Original annehmen können, nicht zum Beispiel per E-Mail oder als Foto. Ihre Zahnarztpraxis braucht das von uns genehmigte Original für seine Abrechnung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihrem Heil- und Kostenplan.

    Mit folgenden Angeboten profitieren Sie von einer kompetenten und zugleich kostenfreien, medizinischen Zweitmeinung. Das bedeutet für Sie, dass Sie eine starke Partnerin oder Partner für Ihre medizinischen Fragen zur Seite haben, die Alternativen besprechen und danach für sich eine passende Entscheidung treffen können. Sie können zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

  • Sie können sich gerne bei einer anderen Zahnarztpraxis eine unverbindliche Zweitmeinung einholen und hierfür bei einem anderen Praxis Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren. Bei der Suche nach einer Zahnarztpraxis in Ihrer Nähe unterstützt Sie gerne Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
  • Alternativ steht Ihnen kostenfrei in einigen Städten eine neutrale SBK-Beratungszahnärztin oder -zahnarzt zur Verfügung. Bitte sprechen Sie hierfür Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlichen Kundenberater an. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
  • Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung bietet eine Patientenberatung an. Hier können Sie sich neben der geplanten Versorgung auch zu anfallenden privaten Mehrkosten beraten lassen.
  • Falls Sie sich gezielt zu den Vor- und Nachteilen bestimmter Materialien oder zu alternativen Versorgungsformen informieren möchten, können Sie uns jederzeit anrufen. Sprechen Sie direkt mit dem Team des SBK-Gesundheitstelefons unter der Rufnummer 0800 072 572 570 00 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
  • Um die Behandlungskosten zu reduzieren, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können für Ihre geplante Behandlung Vergleichsangebote von anderen Zahnarztpraxen in Ihrer Nähe einholen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite unseres Partners Medikompass.
  • Sie können sich in einer Zahnarztpraxis behandeln lassen, die dem Zahnärzte-Netzwerk DentNet angehört. Dort erhalten Sie von deutschen Zahnärztinnen und Zahnärzten günstigeren Zahnersatz, der im Ausland nach deutschen Qualitätsstandards hergestellt wurde. Eine Übersicht teilnehmender Zahnarztpraxen und weitere Informationen bekommen Sie auf der Webseite von DentNet.
  • Die privaten Kosten vereinbaren Sie direkt mit Ihrer behandelnden Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Da es sich um privatärztliche Kosten handelt, deren Abrechnungsmethode von der mit gesetzlichen Krankenkassen deutlich abweicht, können wir Sie hierzu nicht im Detail beraten. Für eine detaillierte Beratung empfehlen wir Ihnen die Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Dort bekommen Sie eine zuverlässige Einschätzung zu den von der Zahnarztpraxis veranschlagten privaten Kosten. So können Sie gut informiert eine Entscheidung zur geplanten Behandlung treffen.

    Ja, wir übernehmen die Kosten in voller Höhe für Ihre Wurzelbehandlung – ganz einfach direkt über Ihre SBK-Gesundheitskarte. Voraussetzung ist, dass der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist die Erhaltungswürdigkeit nicht immer gegeben. Wird die Wurzelbehandlung an einem nicht erhaltungswürdigen Zahn durchgeführt, zum Beispiel bei unklaren Erfolgsaussichten, oder Sie entscheiden sich für private Mehrleistungen, wie zum Beispiel die elektrometrische Längenbestimmung, dann sind die Kosten hierfür von Ihnen privat zu übernehmen.

    Grundsätzlich Ja. Dabei ist folgendes zu beachten, um den SBK-Zuschuss zu erhalten: Vor der Behandlung müssen wir den Zahnersatz wie in Deutschland genehmigen. Hierfür benötigen wir Informationen zu Ihrem aktuellen Zahnstatus und zur geplanten Behandlung. Auf dieser Basis können wir ermitteln, was die Behandlung in Deutschland kosten würde und Ihnen eine entsprechende Zusage geben.

    Die Kosten der Behandlung tragen Sie zunächst selbst. Sie bekommen den SBK-Zuschuss dann nach der Behandlung ausgezahlt. Die Rechnung reichen Sie dazu bei uns ein. Unsere Adresse und einen Freiumschlag finden Sie hier. Wir erstatten Ihnen den SBK-Zuschuss, abzüglich einer Verwaltungspauschale.

    Wichtig zu wissen: Wir können uns nur an den Kosten einer Behandlung in den EU-Staaten, den EWR-Staaten und der Schweiz beteiligen. Eine Gewährleistung wird entsprechend zwischen Ihnen und der ausländischen Zahnarztpraxis vereinbart. Bei Mängeln am Zahnersatz kann innerhalb der 24- oder 36-monatigen Gewährleistungsfrist nur die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Mangel kostenfrei beheben, die bzw. der den Zahnersatz eingesetzt hat. Wenn Sie den Zahnersatz bei einer Zahnarztpraxis in Deutschland reparieren lassen, fallen für Sie private Kosten an, die wir nicht erstatten können.

    Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Minimieren Sie Ihren Eigenanteil für Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit einer exklusiven Zahn-Zusatzversicherung unseres Partners ARAG. Informationen zu den verschiedenen Tarifen erfahren Sie auf der Seite Zahn-Zusatzversicherung.

    Eine ausführliche Beratung bekommen Sie vom ARAG Premium-Team: per Telefon unter 089 412 482 20 oder per E-Mail an sbk-vertrag@arag.de.

    Es ist völlig normal, dass sich ein Zahnersatz nicht genauso anfühlt wir der eigene Zahn und mehrere Anpassungen notwendig sind, bis alles passt. Ca. sechs Besuche bei Ihrer Zahnarztpraxis zur Anpassung sind hier üblich. Die Anpassungen während der Gewährleistungszeit von 24 bzw. 36 Monaten übernimmt Ihre behandelnde Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt für Sie kostenfrei. Sie oder er hat in dieser Zeit ein Recht auf Korrektur, und Sie als Patientin oder Patient haben eine Mitwirkungspflicht.

    Wenn Sie bereits mehrfach zur Korrektur in der Praxis waren und keine Besserung eintritt, gehen Sie bitte auf Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater zu. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Gemeinsam können Sie weitere Schritte abstimmen.

    Sprechen Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt über Ihre Unzufriedenheit mit der Behandlung. Gegebenfalls können Sie gemeinsam eine Einigung erzielen. Wenn das Gespräch keine Wirkung zeigt, können Sie sich an die Patientenberatung der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Ihrem Bundesland wenden. Die Patientenberatung nimmt die Rückmeldungen der Patientinnen und Patienten zu den Zahnarztpraxen auf und geht auf die jeweilige Zahnärztin oder den Zahnarzt zu, wenn sich Unzufriedenheiten häufen.

    Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer neuen Zahnärztin oder neuen Zahnarzt. Auf der Website Jameda können Sie auch selbst Zahnarztpraxen in Ihrer Nähe finden und direkt sehen, ob und wie diese von anderen Patientinnen und Patienten bewertet werden. Das ermöglicht Ihnen bereits vor der Terminvereinbarung einen Einblick in die Praxis und in die Erfahrungen anderer Versicherter. Damit haben Sie eine gute Grundlage, einen kompetente neue Zahnarztpraxis zu finden, die Ihnen ein gutes Gefühl für zukünftige Zahnbehandlungen gibt. Alternativ können Sie die Zahnarztsuche der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung nutzen.

    Mehr zum Thema:

  • Zahnlexikon
  • SBK-Zahnersatzberatung
  • Zahnbehandlung mit DentNet
  • ARAG-Zahnzusatzversicherung
  • Preisvergleich bei Zahnärzten
  • Zahnarztsuche der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
  • 0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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