Zahnersatz - Möglichkeiten und Kosten
Bei uns bekommen Sie umfassende Beratung und einen Großteil der Kosten bei Zahnersatz übernommen.
Wenn Füllungen den eigenen Zahn nicht mehr erhalten können oder wenn es durch einen Unfall zu Zahnverlust gekommen ist, ist Zahnersatz notwendig. Je nach Umfang des Verlusts an Zahnsubstanz können ein oder mehrere Zähne durch Zahnersatz ersetzt werden. Auf dieser Seite informieren wir Sie über häufige Formen von Zahnersatz, unterschiedliche Materialien, wie Sie Zahnersatz erhalten, wie Sie Kosten reduzieren können und welche Vorteile Sie bei uns haben.
Formen von Zahnersatz

Der Heil- und Kostenplan: geplante Behandlung und voraussichtliche Kosten im Überblick
Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin, welche Versorgung für Sie richtig ist. Wenn die Entscheidung für eine bestimmte Form von Zahnersatz gefallen ist, bekommen Sie einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Im Heil- und Kostenplan werden die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten genannt. Die Erstellung des Heil- und Kostenplans ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Detaillierte Informationen zum Formular "Heil- und Kostenplan" erhalten Sie auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
Den Heil- und Kostenplan senden Sie im Original, also in Papierform, vor der geplanten Behandlung an die folgende Adresse: SBK, 80227 München.
Neu - elektronisches Beantragungsverfahren: Die Zahnarztpraxis kann den Heil- und Kostenplan auch elektronisch bei der SBK einreichen. Das Genehmigungsverfahren wird dadurch schneller und nachhaltiger. Nach der Genehmigung informieren wir Sie wie gewohnt per Brief. Ihr Zahnarzt klärt sie über die anstehende Behandlung mit einer entsprechenden Patienteninformation auf.
Ihr Bonusheft, in dem Ihre Zahnvorsorgeuntersuchungen dokumentiert sind, laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App oder unter meine.sbk.org hoch. Alternativ senden Sie es zusammen mit Ihrem Heil- und Kostenplan per Post an folgende Adresse: SBK, 80227 München.
Das Bonusheft können Sie auch digital im Rahmen SBK-Patientenakte nutzen. Dies ist abhängig vom technischen Ausstattungsgrad und der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur der jeweiligen Zahnarztpraxis. Fragen Sie bei Interesse einfach in Ihrer Zahnarztpraxis, ob Sie das Bonusheft dort schon elektronisch bekommen können. Voraussetzung ist, dass Sie die SBK-Patientenakte nutzen.
Gesamtkosten der Behandlung: Ihr SBK-Zuschuss und private Kosten
Wir beteiligen uns abhängig vom Befund mit dem gesetzlich definierten Festzuschuss an Ihrem Zahnersatz. Dieser Festzuschuss beträgt 60 % der Kosten der medizinisch notwendigen Behandlung. Diese Behandlung nennt man Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine darüber hinausgehende Behandlung, wie zum Beispiel eine Krone aus Gold statt aus Metall, so tragen Sie die entstehenden Mehrkosten vollständig selbst.
Sie können Ihre Kosten reduzieren, indem Sie regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen und dies in Ihrem Zahn-Bonusheft nachweisen können. So erhöht sich Ihr SBK-Zuschuss auf 70 % bei Heil- und Kostenplänen, wenn Sie Vorsorgeuntersuchungen für die vergangenen fünf Kalenderjahre vor Beginn Ihrer Behandlung nachweisen können. Er erhöht sich auf 75 % bei zehn nachgewiesenen Kalenderjahren.
Beispiel für eine Regelversorgung mit Zahnersatz zu 1.000 €
Bonus | SBK-Zuschuss | selbst zu tragende Kosten |
---|---|---|
ohne Bonus | 600 € | 400 € |
Bonus bei 5 Jahren nachgewiesenen Zahnvorsorgeuntersuchungen | 700 € | 300 € |
Bonus bei 10 Jahren nachgewiesenen Zahnvorsorgeuntersuchungen | 750 € | 250 € |
Erhöhter SBK-Zuschuss für Kunden mit geringem Einkommen
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, kann sich der SBK-Zuschuss auf bis zu 100 % erhöhen. Dies ist abhängig vom Einkommen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen. Den höheren Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten. Sprechen Sie bei Bedarf gerne Ihren persönlichen Kundenberater oder Ihre persönliche Kundenberaterin an.
Monatliche Brutto-Einkommensgrenzen im Jahr 2023:
- Alleinstehende Person: 1.358,00 €
- Person mit einem im Haushalt lebenden Angehörigen: 1.867,25 €
- Person mit mehreren im Haushalt lebenden Angehörigen: Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag von 1.867,25 € um jeweils 339,50 €.
So bekommen Sie Zahnersatz:
- Heil- und Kostenplan (Papierformat):Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt oder Zahnärztin einen Heil- und Kostenplan. Diesen senden Sie im Original, also in Papierform, vor der geplanten Behandlung an die folgende Adresse: SBK, 80227 München.
- Digitaler Heil- und Kostenplan: Alternativ und mittlerweile in den meisten Fällen können wir den Heil- und Kostenplan elektronisch genehmigen: Sie erhalten von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt lediglich noch eine Patienteninformation mit den geplanten Kosten. Die Genehmigung des Heil- und Kostenplans findet dann direkt zwischen der Zahnarztpraxis und der SBK statt.
- Ihr Bonusheft, in dem Ihre Zahnvorsorgeuntersuchungen dokumentiert sind, laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. Oder Sie senden es zusammen mit Ihrem Heil- und Kostenplan per Post an uns.
- Dann berechnen wir den SBK-Zuschuss. In der Regel erhalten Sie wenige Tage nach Eingang der Unterlagen (per Post oder digital) die Information zum SBK-Zuschuss. Hinweis: Zu Ihrer Sicherheit wählen wir vereinzelt geplante umfangreiche Behandlungen für eine zahnärztliche Begutachtung aus, um Umfang und Kosten zu prüfen. Hierfür ist eine persönliche Begutachtung bei einer dafür qualifizierten Zahnarztpraxis notwendig. Trifft dies bei Ihrer geplanten Behandlung zu, informieren wir Sie entsprechend.
- Anschließend beginnt die zahnärztliche Behandlung. Diese kann je nach Art und Umfang des Zahnersatzes mehrere Termine in Anspruch nehmen.
- Den SBK-Zuschuss rechnet die Zahnarztpraxis direkt über Ihre SBK-Gesundheitskarte mit uns ab. Alle Kosten, die Sie selbst tragen, stellt Ihnen die Zahnarztpraxis direkt in Rechnung. Wichtiger Hinweis: Bei einer sogenannten andersartigen Versorgung, zum Beispiel bei einem Implantat, wird die vollständige Behandlung direkt mit Ihnen abgerechnet. In diesem Fall laden Sie nach Abschluss der Behandlung die Rechnung ganz einfach in der Meine SBK-App oder unter meine.sbk.org hoch. Alternativ senden Sie die Rechnung per Post an die SBK, 80227 München. Wir erstatten Ihnen dann den zugesagten SBK-Zuschuss.
- Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie nach Abschluss der Behandlung privat bezahlte Kosten bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Wenn Sie bei unserem Kooperationspartner ARAG eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir dies gerne für Sie.
- Auf Zahnersatz gibt es Gewährleistung. Jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin ist dazu verpflichtet, Ihnen einen voll funktionsfähigen Zahnersatz nach deutschem Standard einzusetzen. Mit der Eingliederung des Zahnersatzes erhalten Sie eine Gewährleistung für 24 Monate. Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, während der Zeit der Gewährleistung kostenfreie Korrekturen am Zahnersatz vorzunehmen. Damit gegebenenfalls auftretende Mängel behoben werden können, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
Zahnersatz – Ihre SBK-Vorteile:
- Ihr persönlicher Kundenberater oder Ihre persönliche Kundenberaterin berät Sie gemeinsam mit starken Partnern über alternative Preis- und Behandlungsmöglichkeiten beim Zahnersatz.
- Ausführliche Informationen zu den Eigenschaften bestimmter Materialien oder zu alternativen Versorgungsformen bekommen Sie beim Expertenteam des SBK-Gesundheitstelefons unter der Rufnummer 0800 072 572 570 00 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Haben Sie Fragen zum Zahnersatz?
Auf unserer Seite Häufige Fragen zu Zahnersatz haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns erreichen, zusammengestellt.