Zuzahlungen

Ihr Überblick über Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit Zuzahlungen beteiligen Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) direkt finanziell an den Kosten mancher Gesundheitsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen. Zuzahlungen fallen zusätzlich zu den Beitragszahlungen an und sollen die Eigenverantwortung der Versichertengemeinschaft stärken.
 

Zuzahlungsregelungen auf einen Blick:

Art der ZuzahlungRegelungBeispiele

Arznei- und Verbandmittel

Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €, in jedem Fall beträgt die Zuzahlung nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

  • Preis Medikament 12 €: Zuzahlung 5 €
  • Preis Medikament 80 €: Zuzahlung 8 €
  • Preis Medikament 150 €: Zuzahlung 10 €

Fahrkosten (z. B. Rettungsfahrten ins Krankenhaus, Krankentransporte usw.)

Wichtig zu wissen:

  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fallen nur für Fahrkosten Zuzahlungen an.
  • Zuzahlungen für Fahrkosten entstehen bei Rettungstransporten, Notarzteinsätzen, Luft- und Wasserrettung - auch dann, wenn kein Transport stattgefunden hat. 
  • Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 € je Fahrt.
  • Bei Serienfahrten fallen jeweils nur für die erste und letzte Fahrt je Verordnung Zuzahlungen an.
  • Kosten Rettungstransport 654 €: Zuzahlung 6,54 €
  • Kosten Rettungshubschrauber 1.042 €: Zuzahlung 10 €
HaushaltshilfeKalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €
  • Verdienstausfall pro Tag 89 € netto: Zuzahlung 8,90 €
  • Kosten Unterstützung durch Sozialstation pro Tag 125 €: Zuzahlung 10 €

Häusliche Krankenpflege

Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege ist die 10 %-Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Kosten Verordnung 10 € und Kosten für an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen 2,63 € pro Tag: Zuzahlung 10,26 €

Heilmittel

Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege ist die 10 %-Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Kosten Verordnung 10 € und Kosten Physiotherapie 21,11 € pro Behandlung: Zuzahlung 12,11 € 

Hilfsmittel

Wichtig zu wissen:

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf 10 € pro Monat beschränkt und es gibt keine Mindestgrenze von 5 €.

Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €, in jedem Fall beträgt die Zuzahlung nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfmittels.

  • Preis Kompressionsstrümpfe 96 €: Zuzahlung 9,60 €
  • Preis Inkontinenzwindeln 11,50 €: Zuzahlung 5 €
KrankenhausZuzahlung von 10 € pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
  • Aufenthalt Krankenhaus 2 Tage: Zuzahlung 20 €
  • Aufenthalt Krankenhaus 31 Tage: Zuzahlung 280 €
SoziotherapieKalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €

Kosten Gruppentherapie 36 € pro Tag: Zuzahlung 5 €

Stationäre Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

Wichtig zu wissen:

Bei Anschlussheilbehandlungen unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung fällt die Zuzahlung für insgesamt maximal 28 Tage an.

Zuzahlung von 10 € pro Tag
  • Aufenthalt stationäre Reha/Vorsorge 10 Tage: Zuzahlung 100 €
  • Aufenthalt Krankenhaus 10 Tage und Anschlussheilbehandlung 31 Tage: Zuzahlung 280 €

 

Zuzahlungsbefreiung

In bestimmten Fällen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür und wie Sie eine Befreiung beantragen, erfahren Sie auf der Seite:

Zur Zuzahlungsbefreiung

 

Berechnen Sie mit dem Zuzahlungsrechner ganz einfach, ob Sie von den Zuzahlungen befreit werden können. Sie ist abhängig von der sogenannten Zuzahlungsgrenze. 

Zum Zuzahlungsrechner

 

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