Ab 2018 können Sie Ihren Bonusbetrag zusätzlich für viele weitere gesundheitsfördernde Leistungen wie zum Beispiel Ihr sportliches Hobby und für viele weitere Gesundheitsleistungen, die wir bislang nicht erstatten durften, einsetzen. Vorteil dabei ist, dass diese Erstattung dann im Gegensatz zur Bonus-Auszahlung steuerfrei ist.
Für folgende zusätzliche Leistungen können Sie ab 2018 Ihren Bonus aus dem SBK-Bonusprogramm einsetzen:
- Privatrechnung Akupunktur
- Privatrechnung vom Heilpraktiker nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis
- Rechnungen von Optiker, Drogeriemarkt, Onlineshops über Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
- Kursgebühren für den Erste-Hilfe-Kurs (auch für den Führerschein)
- Rechnungen über Fitness-Tracker, zum Beispiel Apple Watch
- Beitragsrechnung für Kranken- und Pflegezusatzversicherungen
- Rechnungen für Sport- und Fitnessausrüstung (keine Sportbekleidung und Schuhe), zum Beispiel Fahrradhelm, Wander- und Nordic-Walking-Stöcke, Schwimmbrillen, Bälle, Matten, Bänder für Dehnübungen, Springseile, Inlineskates, Roller, Cross-Trainer, Trampolin, Tischtennis- oder Badminton-Schläger und vieles mehr.
- Gebühren für Sport-, Fitness- und Gesundheitskurse auch online, zum Beispiel Gesundheitsapps, die Online-Kurse für Prävention oder Fitnessaufbau umfassen.
- Privatrechnung einer zahnärztlichen Behandlung (bei Zahnersatz, Füllungen, aber keine professionelle Zahnreinigung, da es für diese im Gesundheitsheft bereits einen Bonus gibt).
- Privatrechnung über Sportuntersuchungen, IGeL-Leistungen und Vollnarkose
Bitte beachten Sie dabei, dass die Rechnungen zu den oben genannten Leistungen ab dem Jahr 2018 datieren müssen.