Zunächst erfragt der Frauenarzt die Vorgeschichte der Patientin, um familiäre Risiken festzustellen. Dann untersucht er Scheide, Muttermund und Gebärmutter.
Mit einem Abstrich an Gebärmutterhals und Muttermund, dem sogenannten Pap-Test, ist dann die Untersuchung auf auffällige Zellveränderungen möglich. Hierzu werden die Schleimhautzellen unter dem Mikroskop begutachtet, um Veränderungen zu erkennen. Je nach Ergebnis entscheidet der Frauenarzt, ob weitere Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind.
Zukünftig ist geplant, den Pap-Abstrich durch einen HPV-Test zu ergänzen. Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) berät aktuell noch darüber. Bis zu einer Entscheidung des GBA ist der HPV-Test im Rahmen der Früherkennung keine gesetzliche Kassenleistung und muss privat gezahlt werden. Mehr erfahren Sie auf der Seite zu weiteren Untersuchungen Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung.