Hausarztzentrierte Versorgung

Ihr Hausarzt als erster Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ihre Gesundheit

Beim Hausarztmodell (hausarztzentrierte Versorgung) ist die Hausärztin oder der Hausarzt die erste Anlaufstelle. Sie oder er koordiniert die gesamte Behandlung und ist dabei eng mit allen an der Behandlung beteiligten Leistungserbringenden wie Fachärztinnen oder Fachärzten und Therapeutinnen und Therapeuten verzahnt. So können Doppeluntersuchungen vermieden, Arzneimitteltherapien besser abgestimmt und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

Die hausarztzentrierte Versorgung eignet sich für Sie besonders, wenn Sie häufig Kontakt zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt haben und wenn Ihnen die intensive Betreuung besonders wichtig ist. Ebenfalls interessant kann dieses Modell für Sie sein, wenn Sie neben regelmäßigen Besuchen der Hausarztpraxis oft auch weitere Fachärztinnen oder Fachärzte konsultieren müssen. Dann haben Sie es leichter, wenn Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt entscheidet, welche weitere Diagnostik und Mitbehandlung in Ihrem Fall die beste ist und wenn eine Abstimmung mit Fachärztinnen und Fachärzten notwendig ist.

Wenn Sie dagegen gern selbst entscheiden, ob Sie erst die hausärztliche oder direkt die fachärztliche Behandlung aufsuchen möchten, ist dieses Modell keine ideale Lösung. Genauso, wenn Sie wissen, dass Sie Ihre Hausarztpraxis bald wechseln werden – zum Beispiel wegen eines Umzugs oder einer längeren beruflichen Abwesenheit. 

So funktioniert die hausarztzentrierte Versorgung

Wenn Sie an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, gehen Sie immer zunächst zur Hausärztin oder zum Hausarzt Ihres Vertrauens, bei welcher oder welchem Sie sich eingeschrieben haben. Termine der fachärztlichen Behandlung nehmen Sie nur noch nach Überweisung durch Ihre Hausarztpraxis in Anspruch. Das gilt nicht für gynäkologische Untersuchungen sowie bei Augen- und Kinderärztinnen und -ärzte und natürlich auch nicht im Notfall. Ist Ihre Hausarztpraxis im Urlaub oder krankheitsbedingt geschlossen, gehen Sie einfach zu der genannten Vertretungspraxis.

Im Gegenzug bietet Ihre Hausarztpraxis pro Woche mindestens eine erweiterte Sprechzeit in den Abendstunden an. Und für Sie als SBK-Kundin oder -Kunde mit einem Termin darf die Wartezeit nicht mehr als 30 Minuten betragen.

So nehmen Sie an der hausarztzentrierten Versorgung teil

Zur Einschreibung in die hausarztzentrierte Versorgung unterzeichnen Sie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt eine Teilnahmeerklärung. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Hausarztpraxis an diesem Modell teilnimmt. Die Einschreibung bei dieser Ärztin oder diesem Arzt gilt dann für mindestens zwölf Monate. In dieser Zeit können Sie Ihre Hausarztpraxis nur noch aus einem wichtigen Grund wechseln. Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung beginnt in der Regel im Folgequartal – wenn Sie sich mindestens zwei Monate vor Quartalsbeginn eingeschrieben haben.

Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig. Niemand darf Sie dazu drängen, sich dafür zu entscheiden. Wenn Sie nicht an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, haben Sie dadurch keinerlei Nachteile bei der Behandlung.

So können Sie Ihre Teilnahme widerrufen oder kündigen

Sie können Ihre Einschreibung bei der Hauärztin oder dem Hausarzt innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Teilnahmeerklärung ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der SBK widerrufen. Danach sind Sie an das Hausarztmodell für 12 Monate gebunden.

Regulär können Sie die Teilnahme am Hausarztmodell mit einer Frist von acht Wochen schriftlich kündigen:

Schicken Sie Ihren Widerruf oder die Kündigung an: SBK, 80227 München oder senden Sie eine E-Mail an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater.

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