Sofern Ihr Therapeut im Laufe der probatorischen Sitzungen oder während der Kurzzeittherapie feststellt, dass Sie eine langfristige Therapie benötigen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten eine Langzeittherapie beantragen. Das maximale Stundenkontingent, das die SBK genehmigen kann, hängt von der Therapieform ab.
Für den Erstantrag gelten folgende Kontingente:
- Verhaltenstherapie: 60 Stunden
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 60 Stunden
- Analytische Psychotherapie: 160
Bei Bedarf kann Ihr Therapeut nochmals eine Verlängerung beantragen. Insgesamt gelten für die drei Therapieformen für Erwachsene folgende Obergrenzen:
- Verhaltenstherapie: 80 Stunden
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 100 Stunden
- Analytische Psychotherapie: 300 Stunden
Für Kinder und Jugendliche gelten andere Höchstkontingente. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren persönlichen Kundenberater.
Mehr Informationen zu den Therapieformen bekommen Sie auf der Seite Häufige Fragen zur Psychotherapie.